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Nell'ambito della legge federale sull'adeguamento del diritto federale agli sviluppi della tecnologia di registri elettronici distribuiti, sono necessari adeguamenti a diverse ordinanze, in particolare all'ordinanza sull'infrastruttura finanziaria (RS 958.11), all'ordinanza sulle banche (RS 952.02), all'ordinanza sul riciclaggio di denaro (RS 955.01) e ad altre ordinanze d'esecuzione.
L'avamprogetto attua la modifica del 15 dicembre 2017 del Codice civile (art. 949b CC, identificatore per le persone fisiche nel registro fondiario e 949c CC, ricerca di fondi su scala nazionale). Prevede che tutti i titolari di diritti registrati nel libro mastro potranno essere identificati in base al loro numero AVS e definisce il modo di procedere degli uffici del registro fondiario. La ricerca di fondi su scala nazionale assicura alle autorità l'accesso alle informazioni necessarie all'adempimento dei loro compiti legali. Le autorità potranno così sapere se una persona vanta diritti su un fondo e, se del caso, di che tipo di diritto si tratta. L'avamprogetto verte essenzialmente sull'oggetto della ricerca, sui diritti d'accesso, sul grado di precisione dei risultati della ricerca e sul funzionamento del servizio di ricerca di fondi su scala nazionale.
Il progetto di revisione della legge federale sui brevetti d'invenzione introduce il brevetto con esame completo da parte dell'Istituto Federale della Proprietà Intellettuale (IPI). Il potere d'esame dell'IPI è quindi esteso a tutte le condizioni di brevettabilità (incluse novità e attività inventiva). Il progetto introduce inoltre il modello d'utilità quale diritto di protezione supplementare per le invenzioni tecniche. Il testo definisce le condizioni per il suo rilascio e regola i relativi processi d'esame e di cancellazione. Il progetto prevede infine che il Tribunale amministrativo federale (in qualità di istanza di ricorso) sia dotato delle risorse necessarie per far fronte ai nuovi temi d'esame.
Die Arbeiten des Landrats und seiner Organe richten sich unter anderem nach der Geschäftsordnung des Landrats (GO; RB 2.3121).
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich COVID-19 und die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf die Tätigkeiten und den Betrieb von Landrat und landrätlichen Kommissionen auswirken. Der Landrat muss seine verfassungsmässigen Aufgaben jedoch auch in Ausnahme- oder Notsituationen wahrnehmen können. Um den Ratsbetrieb auch in solchen Situationen aufrechterhalten zu können, soll die Ratsleitung die Kompetenz erhalten, in begründeten Situationen von den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landrats (GO; RB 2.3121) Abweichungen beschliessen zu können.
Gleichzeitig soll die Regelung betreffend der Sitzordnung des Landrats offener formuliert und die Bestimmung zur Abschreibung von erheblich erklärten Motionen präzisiert werden.
Das Programm Hightech Aargau wurde vom Regierungsrat im Jahr 2012 lanciert mit dem Ziel, den Aargauer Unternehmen optimale Rahmenbedingungen und Dienstleistungen im Bereich der Innovationsförderung und des Wissenstransfers zu bieten. Die laufende Periode endet im Jahr 2022. Die Herausforderungen für die exportorientierten Aargauer Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen jedoch weiter oder werden sich gar verschärfen.
Die beiden Kernelemente des Programms – das Hightech Zentrum Aargau und der Forschungsfonds Aargau – sollen darum nach 2022 im bisherigen finanziellen und organisatorischen Rahmen weitergeführt und verstetigt werden. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat dafür zwei Verpflichtungskredite für wiederkehrenden Aufwand zu beantragen: einen Kredit über 4,39 Millionen Franken pro Jahr für das Hightech Zentrum Aargau sowie einen Kredit über 1,4 Millionen Franken pro Jahr für den Forschungsfonds Aargau.
Das Hightech Zentrum Aargau berät alle Aargauer Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu Innovationsfragen und hilft ihnen, an den Hochschulen die richtigen Forschungspartner zu finden. Der Forschungsfonds Aargau unterstützt Forschungsprojekte von Aargauer Unternehmen gemeinsam mit Hochschulen finanziell. Zusammen leisten sie einen Beitrag, dass innovative Unternehmen sich im Wettbewerb behaupten können und die Wertschöpfung im Kanton Aargau gestärkt wird.
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde auf Bundesebene die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs angenommen. Im Obligationenrecht (OR) wird auf den gleichen Termin eine neue Bestimmung eingeführt, welche einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub (ohne Lohnfortzahlung) garantiert. Die Gesetzesänderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Finanzdirektion hat eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet für die Erhöhung des bezahlten Vaterschaftsurlaubs im kantonalen Personalrecht von fünf auf zehn Arbeitstagen mit voller Lohnzahlung und der teilweisen Angleichung an die Regelung im OR und in der EO. Vorgeschlagen wird eine rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2021.
Der Regierungsrat schickt Gesetzes- und Verordnungsänderungen betreffend vorschulische Sprachförderung in eine externe Vernehmlassung. Kinder mit sprachlichen Defiziten sollen selektiv zum Besuch von vorschulischen Förderangeboten verpflichtet werden.
Das Bundesrecht im Bereich des Gesundheitswesens befindet sich in den letzten Jahren in einem stetigen Fluss. Es wurden zahlreiche Änderungen beschlossen. Daher ist es wichtig und sinnvoll, dass diese auch ins kantonale Recht übernommen werden, damit das Obwaldner Gesundheitsgesetz wieder auf dem aktuellsten Stand ist. Gleichzeitig möchte der Regierungsrat die eigenen Vollzugserfahrungen aus den letzten fünf Jahren einfliessen lassen.
Il Consiglio federale chiede, mediante decreto federale, un credito d'impegno di 4398 milioni di franchi per il finanziamento delle prestazioni di trasporto regionale viaggiatori per gli anni 2022-2025.
Nel quadro dell'attuazione dell'ulteriore sviluppo dell'esercito si è visto come nella pratica occorressero adeguamenti in singoli ambiti, in particolare per la legge militare e l'organizzazione dell'esercito. Vi è inoltre necessità di intervenire nel settore della sicurezza dell'aviazione militare e in altri settori di regolamentazione secondari in atti normativi affini.
Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht. Das über 100-jährige Laborgebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Auch reichen die vorhandenen Platzverhältnisse vor Ort zur Durchführung der geforderten Untersuchungen nicht aus. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung sind eng miteinander verknüpft und erfordern einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonal.
Darum hat der Regierungsrat im Dezember 2017 entschieden, das Amt für Verbraucherschutz unter einem Dach zusammenzuführen. Der Kauf des Bildungszentrums in Unterentfelden im Dezember 2018 bedeutet eine Lösung für den Neubau auf einem Grundstück im Eigentum des Kantons, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde. Das im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus.
Unter Einbezug der Vorlaufkosten von Fr. 160'000.– und einer Kostenermittlungstoleranz von 10 % wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Nell'ordinanza vengono integrate le prescrizioni per la macellazione di pesci e decapodi, poiché in Svizzera acquisiscono un'importanza crescente. Lo scopo è altresì emanare prescrizioni per lo stordimento con gas di polli e tacchini. Infine, vengono apportati diversi adattamenti alla luce delle nuove scoperte scientifiche. Questi riguardano, tra le altre cose, i parametri elettrici attuali per l'elettronarcosi, i sintomi principali per il controllo dell'efficacia dello stordimento, lo stralcio del passaggio di corrente per tutto il corpo come metodo di stordimento ammesso per i mammiferi e l'introduzione di un limite massimo di peso per il pollame per il quale è consentito lo stordimento con un colpo sulla testa.
Tramite il portale di geodati della GeoGR AG permette tra l'altro di effettuare interrogazioni relative ai proprietari fondiari fino a un massimo di cinque volte al giorno. Nell'interesse di una riduzione concreta della burocrazia, il Governo è con ciò stato incaricato di eliminare la limitazione a cinque interrogazioni al giorno per utente prevista dalla LICC (art. 146c cpv. 2).
Nel progetto si propone di eliminare la limitazione a cinque interrogazioni al giorno. In cambio si prevede di riformulare la disposizione prevedendo che il Governo debba garantire la protezione dalle interrogazioni in serie e con ciò la protezione dei dati.
Il DATEC prevede le revisioni totali dell'ordinanza sulla sicurezza degli impianti di trasporto in condotta e dell'ordinanza sull'applicazione delle salvaguardie nonché le revisioni parziali dell'ordinanza sulle linee elettriche, dell'ordinanza sugli impianti a bassa tensione, dell'ordinanza sulla procedura d'approvazione dei piani di impianti elettrici e dell'ordinanza sull'efficienza energetica.
Der Regierungsrat will die polizeiliche Präventionsarbeit und die Instrumente der Strafverfolgung verstärken. Neben Ermittlungen in Strafverfahren hat die Zuger Polizei die Aufgabe, Gefahren abzuwenden oder Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Diese sogenannten «Vorermittlungen» sollen im kantonalen Polizeigesetz ausführlicher geregelt und mit dem Instrument der «verdeckten Fahndung» ergänzt werden. Die Gesetzesrevision bietet überdies die Gelegenheit, Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch mit anderen Polizeistellen zu schaffen.
Il Governo intende consolidare la Cassa pensioni dei Grigioni (CPGR) e metterla in condizione di fornire prestazioni competitive. A tale scopo vi è l'intenzione di aumentare i contributi di risparmio per gli assicurati. In questo modo il Governo dà seguito alle esigenze di diversi datori di lavoro affiliati che richiedono di adeguare il piano previdenziale esistente.
Nel corso degli ultimi anni gli elementi fondamentali per la determinazione delle rendite hanno subito profondi cambiamenti. Gli interessi hanno raggiunto livelli estremamente bassi anche da una prospettiva storica, mentre la speranza di vita è in continuo aumento. Entrambi gli sviluppi gravano pesantemente sulle casse pensioni.
Fino al 2005 l'aliquota di conversione della CPGR, ossia la percentuale del capitale risparmiato erogata a titolo di rendita ai pensionati ogni anno, ammontava al 7,2 per cento. Da allora si è resa necessaria una continua riduzione dell'aliquota, il che comporta rendite più basse. Nel 2015 la Commissione amministrativa della CPGR ha deciso l'ultima riduzione valevole per il periodo tra il 2017 e il 2024. In questo periodo l'aliquota di conversione regolamentare diminuisce in modo costante dal 6,55 % al 5,49 %. Risulta evidente che questo percorso di riduzione dura troppo a lungo ed è insufficiente. Senza contromisure le prestazioni di rendita continueranno a peggiorare.
Nel 2019 la CPGR ha svolto un'analisi di benchmark di ampia portata con casse pensioni pubbliche paragonabili. Da tale analisi è emerso che riguardo a numerose componenti delle prestazioni la CPGR è il fanalino di coda. L'adeguamento necessario delle basi tecniche farà aumentare ulteriormente questa lacuna. Dal confronto del finanziamento è emerso che a livello percentuale la CPGR presenta i contributi di risparmio più bassi. Affinché le prestazioni non debbano essere ridotte ulteriormente, il Governo chiede un aumento dei contributi di risparmio attraverso una modifica della legge sulla Cassa pensioni. Il Cantone, gli istituti autonomi di diritto pubblico e i comuni affiliati devono rimanere datori di lavoro dotati di attrattiva.
Die vorhandene Prüfinfrastruktur des Strassenverkehrsamts in Schafisheim ist dem stetigen Zuwachs von prüfungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr gewachsen. In Zukunft ist weiter mit einem kontinuierlichen Anstieg des Fahrzeugbestands zu rechnen.
Die bestehende Prüfhalle wurde im Jahr 1973 in Betrieb genommen. Obwohl in den letzten Jahren laufend werterhaltende Massnahmen realisiert wurden, bedarf das Gebäude einer Gesamtsanierung und einer Anpassung an die heutigen Anforderungen und technischen Standards.
Aufgrund dieser Ausgangslage ermächtigte der Regierungsrat im Oktober 2018 das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau), in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres die Projektierung für die Gesamtsanierung der bestehenden Prüfhalle und den Neubau einer Zusatzhalle durchzuführen. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 22,34 Millionen Franken erforderlich. Das Baubewilligungsverfahren wird parallel zum politischen Prozess für die Bewilligung des Verpflichtungskredits durchgeführt. Das Baugesuch wird voraussichtlich Ende Oktober eingereicht.
Im April 2020 hat der Regierungsrat eine Anhörung für eine Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen durchgeführt. In der Anhörung stellte der Regierungsrat zudem eine Reduktion des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen in einer separaten Änderung in Aussicht, ohne jedoch einen konkreten Vorschlag zu präsentieren.
Von der Wirtschaft (Aargauische Industrie- und Handelskammer [AIHK], Aargauischer Gewerbeverband [AGV]) und von bürgerlichen Parteien (FDP.Die Liberalen, SVP) wird in der Anhörung sowie mit dem von den Fraktionen der CVP, FDP und SVP am 26. November 2019 eingereichten und am 16. Juni 2020 mit 85 : 46 Stimmen überwiesenen (19.348) Postulat der Fraktionen der CVP, FDP (Sprecher Herbert H. Scholl, Zofingen) und SVP vom 26. November 2019 betreffend Senkung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen verlangt, die Reduktion des Gewinnsteuertarifs bereits in die aktuelle Änderung zu integrieren. Weil es sich bei der Tarifentlastung um eine wichtige steuerpolitische Frage handelt, sollten sich alle Parteien und interessierten Kreise äussern können.
Deshalb wird eine Zusatz-Anhörung durchgeführt. Insbesondere sollten sie auch zu einem konkreten Vorschlag Stellung nehmen können. Der Regierungsrat schlägt vor, die Gesamtsteuerbelastung bei den juristischen Personen (Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde) von heute 18,6 % auf 15,1 % zu reduzieren. Die Reduktion soll zwischen 2022 und 2024 in drei Etappen erfolgen. Infolge der Zusatz-Anhörung wird die 1. Beratung im Grossen Rat im 2. Quartal 2021 und die 2. Beratung im 2. Semester 2021 stattfinden. Damit ist es nach wie vor möglich, dass die Gesetzesrevision auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
La revisione totale della legge sulle dogane (LD) si fonda essenzialmente sulla trasformazione digitale dell'Amministrazione federale delle dogane (AFD) (programma DaziT) e sui relativi adeguamenti in relazione con l'ulteriore sviluppo dell'AFD verso l'Ufficio federale della dogana e della sicurezza dei confini (UDSC). Da un lato, è necessario creare disposizioni procedurali e di protezione dei dati neutrali dal punto di vista tecnologico, che prevedono una gestione digitale integrale di tutte le procedure dell'UDSC nonché una verifica del rispetto dei disposti di natura non doganale il più automatizzata possibile. Dall'altro lato, vanno eliminate le disposizioni che ostacolano un'organizzazione agile. Infine, devono essere modernizzate le basi giuridiche per l'analisi dei rischi, il controllo e il perseguimento penale.
Die Informatik Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen ist heute an vier verschiedenen Standorten in Aarau untergebracht, was abteilungsinterne Abläufe erschwert und teilweise ineffizient macht. Einer dieser Mietstandorte wird zudem in zwei Jahren seitens Eigentümerschaft zurückgebaut, sodass der am 30. Juni 2022 auslaufende Mietvertrag nicht verlängert werden kann.
Entsprechend ist bereits auf diesen Zeitpunkt eine Nachfolgelösung zu finden. Ziel dabei ist es, die Abteilung künftig an einem einzigen Standort zu zentralisieren. In der Standort-Evaluation hat die kantonseigene Liegenschaft BZU in Unterentfelden in puncto Wirtschaftlichkeit am besten abgeschlossen.
Der Zusammenzug der Abteilung an einem Standort bietet die Chance, Synergien zu nutzen, abteilungsinterne Wege zu verkürzen sowie die bisherigen Standorte im Mietvertragsverhältnis aufzuheben, was ab 2024 Mietkosten im Umfang von Fr. 670'000.- jährlich einspart. Dies entspricht zwei wichtigen Stossrichtungen des Reformvorhabens Immobilien, nämlich «Eigentum vor Miete» und Konzentration der heute auf viele Standorte fragmentierten Zentralverwaltung.
Neben den Nutzungsanpassungen zur Schaffung der neuen Büroräumlichkeiten der ITAG werden gleichzeitig wichtige Sanierungsarbeiten vorgezogen, die der in Zukunft notwendigen grosszyklischen Sanierung des 1976 erstellten Gebäudes zuzuordnen sind. Bei der Ausführung der Teilsanierung des Gebäudes wird der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. So wird bei der zu ersetzenden Gebäudetechnik auf eine wirtschaftliche und energiesparende Ausführung Wert gelegt sowie konsequent die Wärmerückgewinnung bei der Lüftungs- und Kälteanlage umgesetzt.
Zusätzlich liefert eine Photovoltaik-Anlage Strom für den Eigenverbrauch und mit der bereits bewilligten Fenstersanierung können die Energiekosten reduziert werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand in der Höhe von rund 10,935 Millionen Franken vorgesehen, der vom Grossen Rat bewilligt werden muss.
Das Geschäftsverkehrsgesetz regelt die Grundsätze parlamentarischer Tätigkeit auf kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere dem Regierungsrat. Die vorliegende Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes nimmt mehrere auf dem parlamentarischen Weg eingereichte Anliegen auf.
Einerseits soll neu die Möglichkeit einer Vertretung von Parlamentsmitgliedern auf Kantonsebene bei deren längerfristiger Abwesenheit geschaffen werden. Andererseits sollen differenziertere Regelungen für die Behandlung und Erledigung überwiesener parlamentarischer Vorstösse im Grossen Rat erlassen werden. Die Gründe, bei welchen eine Vertretung möglich ist, sollen abschliessend im Gesetz aufgezählt werden. Es sind dies Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Militär- und Zivildienst. Die Vertretung soll mindestens drei Monate und höchstens ein Jahr dauern. Ob sich jemand unter diesen Prämissen vertreten lassen will, soll vollumfänglich vom Entscheid des betreffenden Ratsmitglieds abhängen.
Ein ähnlicher Vorstoss, welcher eine gesetzliche Grundlage für die Stellvertretungsmöglichkeit in den Einwohnerräten schaffen wollte, wurde vom Grossen Rat abgelehnt. Das Anliegen wird somit nicht formell in die Gesetzesvorlage (Synopse) aufgenommen. Im vorliegenden Anhörungsbericht werden jedoch im Sinne einer vollständigen Bearbeitung der Thematik Ausführungen dazu gemacht, und das Anliegen wird im Fragebogen ebenfalls aufgeführt, damit auch hierzu Klarheit über die bestehende Einschätzung der Anhörungsteilnehmenden geschaffen werden kann.
Der Erledigungszeitpunkt für einen überwiesenen parlamentarischen Vorstoss soll neu ausdrücklich gesetzlich definiert werden, was bis anhin nicht der Fall war. Für parlamentarische Vorstösse, welche keine Verfassungs- oder Gesetzesänderungen erfordern, soll die Frist zur Erledigung von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden. Schliesslich sollen Zugang und Information zu den (überfälligen) parlamentarischen Vorstössen verbessert werden.
Damit der Grosse Rat und insbesondere die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Gelegenheit haben, ihren politischen Willen möglichst unverfälscht zum Ausdruck zu bringen (Grundsatz der Einheit der Materie), wird das Änderungsvorhaben in zwei Gesetzesvorlagen unterteilt. Die Änderungen betreffend Vertretungsregelung benötigen zudem eine Verfassungsänderung.