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Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Objektblatts 202 des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) informiert. Gegenstand des Objektblatts ist ein Planungskorridor für den Ersatz und Ausbau auf die Spannungsebene von 380 kV einer bestehenden, zweisträngigen 220 kV-Leitung.
Diese soll mehrheitlich als Freileitung zwischen dem Unterwerk Innertkirchen (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) und dem Mast Mast 1490x185 bei «Stächerain» (Gemeinde Luzern, Kanton Luzern) realisiert werden; Verkabelungsabschnitte sind zwischen dem Unterwerk Innertkirchen und «Eggi» (Gemeinde Innertkirchen, Kanton Bern) sowie «Erdbrust» (Gemeinde Giswil, Kanton Obwalden) und «Gfellen» (Gemeinde Entlebuch, Kanton Luzern) vorgesehen.
Der Planungskorridor samt der anzuwendenden Übertragungstechnologien wird im Hinblick auf die nachfolgende Planung des Auflageprojekts vom Bundesrat festgesetzt. Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur geplanten Anpassung des SÜL zu äussern.
Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der 2011 beschlossene und 2015 dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan bewährt sich weiterhin, stimmt aber nicht mehr durchwegs mit neueren rechtlichen und planerische Anforderungen überein. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung durch den Bund umzusetzen. Darum und im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sind verschiedene Richtplankapitel zu aktualisieren.
Nachdem 2023 mit einem ersten Paket die Sachbereiche Mobilität sowie Energie angepasst wurden, werden mit dem vorliegenden zweiten Paket insbesondere die Sachbereiche Siedlung sowie Landschaft aktualisiert. Damit sind alle Kapitel des kantonalen Richtplans von 2011 soweit derzeit möglich auf dem neusten Stand der rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen.
Il Dipartimento federale dell’ambiente, dei trasporti, dell’energia e delle comunicazioni (DATEC) svolge una procedura di consultazione concernente le revisioni dell’ordinanza sull’energia nucleare (OENu), dell’ordinanza sull’efficienza energetica (OEEne), dell‘ordinanza sull’energia (OEn), dell’ordinanza del DATEC, sulla garanzia di origine per combustibili e carburanti (OGOCC), dell’ordinanza sulla promozione dell’energia (OPEn) e dell’ordinanza sull’approvvigionamento elettrico (OAEl).
In attuazione della mozione 21.3981 CSEC-N, l’autorità parentale deve essere iscritta nel registro degli abitanti. Le autorità competenti devono essere obbligate per legge a comunicare ai servizi degli abitanti la regolamentazione dell’autorità parentale, che questi ultimi iscrivono nel registro degli abitanti. Inoltre, deve essere stabilito per legge che in futuro i dati registrati potranno essere consultati all’interno del Cantone da parte degli uffici competenti e che i genitori avranno la possibilità di ottenere un estratto dei dati registrati.
Das Gemeindegesetz verpflichtet den Regierungsrat in mehreren Bestimmungen, ergänzende Regelungen in einer Verordnung zu erlassen. Der Regierungsrat kam dieser Vorgabe nach und erliess im Jahr 2016 die Gemeindeverordnung. Die Gemeindeverordnung besteht aus einem Haupttext und zwei Anhängen. Im Haupttext werden Bestimmungen des Gemeindegesetzes konkretisiert. Die Anhänge enthalten noch weitergehende Konkretisierungen zum Thema Finanzhaushalt.
Die Gemeindeverordnung und ihre Anhänge sind vom Kantonsrat zu genehmigen. Dies betrifft nicht nur den erstmaligen Erlass, sondern auch jede Änderung der Verordnung und der Anhänge. Die Gemeindeverordnung wurde seit ihrem Inkrafttreten jährlich angepasst. Die Änderungen betrafen hauptsächlich die Anhänge der Verordnung. Es handelte sich hierbei um fachtechnische Anpassungen. Der Regierungsrat hat bei diesen Änderungen wenig Handlungsspielraum, weil er im Wesentlichen übergeordnete Fachentscheide oder Rechtsänderungen nachzuvollziehen hat.
Dieser Nachvollzug wird auch künftig erforderlich sein. Die Anhänge der Gemeindeverordnung werden weiterhin regelmässig vom Regierungsrat angepasst und jeweils vom Kantonsrat genehmigt werden müssen. Dieses Genehmigungsverfahren ist aufwändig. Da der Regierungsrat bei den Änderungen der Anhänge wenig Spielraum hat, schlägt der vorliegende Vernehmlassungsentwurf vor, die Anhänge der Gemeindeverordnung im Sinne der Verwaltungsökonomie von der Genehmigungspflicht auszunehmen. Änderungen am Haupttext der Verordnung würde der Kantonsrat weiterhin genehmigen.
Il nuovo regolamento UE relativo alle macchine si applicherà nell’UE a partire dal 20 gennaio 2027. Per continuare l’approccio bilaterale e prevenire gli ostacoli tecnici al commercio, il regolamento UE relativo alle macchine deve essere adottata su base equivalente e allo stesso tempo. Ciò si ottiene applicando la collaudata tecnica di riferimento dell’Ordinanza sulle macchine della Svizzera. Ciò significa che, tra le altre cose, i requisiti essenziali di sicurezza e di tutela della salute (tra cui la sicurezza informatica e l’apprendimento automatico) o le procedure di valutazione della conformità (tra cui l’obbligo di consultare un organismo di valutazione della conformità per sei categorie di macchine) sono adottati dell’UE.
Der Kanton Luzern beabsichtigt, als neunter Kanton einen kantonalen Berufsbildungsfonds einzuführen. Damit sollen diejenigen Betriebe finanziell unterstützt werden, die Lernende ausbilden. Zudem werden aus dem Fonds Projekte und Innovationen in der beruflichen Grundbildung mitfinanziert.
Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» (Prämien-Entlastungs-Initiative) wurden die bundesrechtlichen Vorgaben betreffend die durch die Kantone zu gewährende Prämienverbilligung per 1. Januar 2026 angepasst respektive im Sinne der wirkungsorientierten Subventionierung präzisiert.
Diese neuen bundesrechtlichen Vorgaben erfordern im Kanton Luzern eine Anpassung im Prämienverbilligungsgesetz. Im Zuge dieser Teilrevision des Gesetzes soll auch die im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse und im Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 B 109 vom 29. März 2022 thematisierte Problematik der Ungleichbehandlung von Eltern aufgrund ihres Zivilstands behoben werden.
Die Teilrevision bietet zudem die Gelegenheit für weitere punktuelle Gesetzesanpassungen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und Bemessung der Prämienverbilligung. So gilt es, die aktuelle Anforderung einer eingereichten Steuererklärung zu überprüfen. Des Weiteren sind die Bestimmungen betreffend die Anspruchsvoraussetzungen mit denjenigen des Sozialhilferechts in formeller Hinsicht zu harmonisieren. Gerne laden wir Sie ein, zum Entwurf bis am 19. Dezember 2025 Stellung zu nehmen.
Il mercato svizzero del gas è disciplinato solo in modo rudimentale dalla legge sugli impianti di trasporto in condotta (LITC). Con una decisione del giugno 2020, la Commissione della concorrenza (COMCO) ha di fatto liberalizzato completamente il mercato del gas nella Svizzera centrale. Tuttavia, essa stabilisce solo principi generali, la cui attuazione è lasciata agli attori. Ciò comporta una grande incertezza giuridica. Lo status quo non è quindi un’opzione soddisfacente per affrontare le sfide che la Svizzera deve affrontare in materia di approvvigionamento di gas. L’introduzione di una legge federale sull’approvvigionamento di gas e, con essa, la creazione di un responsabile delle zone di mercato e l’istituzione di un’autorità di regolamentazione del gas sono inoltre indispensabili per un buon coordinamento nell’adozione di misure preventive volte a rafforzare la sicurezza dell’approvvigionamento della Svizzera.
Die Parlamentarische Initiative (PI) von Urs Glättli und Mitunterzeichnenden (KR-Nr. 41/2024) beabsichtigt die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Bezirksbehörden, d.h. Bezirksräte und Statthalterämter, ihre Entscheide und aufsichtsrechtlichen Anordnungen oder Empfehlungen zu veröffentlichen. Hierfür soll das Bezirksverwaltungsgesetz (LS 173.1) um die Bestimmung § 8 a ergänzt werden.
Die zuständige Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat die PI vorberaten und stimmte am 4. Juli 2025 dem Erlassentwurf zu. Mit Schreiben vom 18. August 2025 ersuchte die STGK den Regierungsrat, zum vorläufigen Beratungsergebnis gemäss § 65 Abs. 3 des Kantonsratsgesetzes (LS 171.1) eine Vernehmlassung durchzuführen.
Im Herbst 2019 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Von September 2023 bis Ende Januar 2024 wurde zum Richtplanentwurf 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zum selben Entwurf hat der Bund Ende Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht erstellt.
In der Mitwirkung wurde kritisiert, der Richtplanentwurf 2023 sei zu umfangreich und damit schwer zu lesen. Nun gibt der Regierungsrat eine gestraffte, entschlackte und inhaltlich aktualisierte Fassung als «Richtplanentwurf 2025» für die öffentliche Auflage frei.
Il Governo ha dato il via libera al progetto relativo a una nuova legge contro la violenza domestica. In questo modo intende garantire un approccio coordinato per la prevenzione e la lotta alla violenza domestica e di genere.
Attraverso una nuova legge si intende rafforzare la collaborazione interdisciplinare e promuovere un approccio coordinato per la prevenzione e la lotta alla violenza domestica e di genere. La legge si concentra sul rafforzamento delle misure di prevenzione e di sensibilizzazione, sulla garanzia e sul miglioramento delle offerte di protezione, di aiuto e di sostegno per le persone vittime di violenza nonché sull'agevolazione degli scambi tra i servizi coinvolti e le organizzazioni private. Il servizio di coordinamento violenza domestica è competente per il coordinamento e la promozione di una collaborazione interdisciplinare e professionale nel Cantone.
Un ulteriore punto centrale della legge è la garanzia di una base di dati uniforme, che contribuisca all'analisi degli sviluppi e all'attuazione di misure mirate. Non da ultimo, la legge è anche un chiaro segnale del fatto che nella nostra società non c'è spazio per la violenza e che essa viene prevenuta e combattuta in modo mirato.
La Commissione dell’economia e dei tributi del Consiglio nazionale propone una modifica della legislazione postale (legge sulle poste e legge sull’organizzazione della Posta). L’obiettivo è di adeguare le condizioni quadro che regolano le attività svolte dalla Posta in regime di concorrenza con le imprese private. Si prevede di precisare lo scopo dell’azienda, inasprire il divieto di sovvenzionamento trasversale e introdurre una tutela giurisdizionale per i concorrenti della Posta.
Das kantonale Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt von 1948 wurde gelegentlich angepasst, ist aber insgesamt veraltet. Die Totalrevision soll das Gesetz an den bereits existierenden elektronischen Datenaustausch anpassen sowie sprachlich und inhaltlich modernisieren. Künftig ist zudem keine Hinterlegung eines Heimatscheines mehr vorgesehen.
An der Landsgemeinde vom 28. April 2024 wurde die neue Kantonsverfassung (nKV) deutlich angenommen. Bereits damals wurde angekündigt, dass die daraus folgenden Anpassungen an den kantonalen Gesetzen der Landsgemeinde 2027 vorgelegt werden. Im Zentrum stehen vier neue Gesetze.
Nach der Annahme der neuen Kantonsverfassung wurden die Gesetzesentwürfe weiter ausgearbeitet, verdichtet und intern abgestimmt. Zudem wurden die notwendigen Verordnungsanpassungen vorbereitet.
Da das Geschäft neben vier neuen Gesetzen auch eine vollständig neue Verordnung und 13 Verordnungsrevisionen umfasst, hat die Standeskommission beschlossen, die Vernehmlassung in zwei Teilen durchzuführen. Im ersten Teil wurde der Entwurf für das neue Staatsorganisationsgesetz (SOG) samt zugehörigen Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung gegeben; die Frist endete am 15. September 2025.
Nun folgen die drei weiteren neuen Gesetze – das Bürgerrechtsgesetz (BRG), das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und das Gesetz über den Grossen Rat (GGR) – samt den Verordnungsänderungen in eine öffentliche Vernehmlassung.
Mit der Totalrevision des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) sowie der Verabschiedung des neuen nationalen Rahmenlehrplans hat der Bund und die EDK die Grundlagen für eine schweizweite Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität geschaffen. Die Umsetzung dieser Vorgaben bis spätestens Schuljahr 2029/2030 liegt in der Verantwortung der Kantone.
Im Kanton Zürich wurde die kantonale Umsetzung der neuen Bundesvorgaben im Rahmen des Projekts «WegZH» in einem partizipativen Prozess geprüft und vorbereitet. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Vorprojekt «vorwegZH» und aus einer umfangreichen Feedbackschlaufe mit Schulen und bildungsnahen Gremien wurden unter Einbezug des Schulfelds Vorschläge erarbeitet, die nun im Rahmen der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden. Im Zentrum stehen dabei insbesondere das schulische Angebot, die Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer, die kantonale Rahmenstundentafel, die Streichung der Maturitätsprofile und weitere Elemente, die die Rahmenbestimmungen für den Schulbetrieb betreffen.
Modernizzazione della legislazione sulla navigazione marittima e sul registro del naviglio, in particolare l'allentamento dei requisiti di registrazione per le navi renane e maritime, nonché l'adeguamento dell'autorizzazione per quanto riguarda gli aspetti di sicurezza e sostenibilità e un sistema flessibile e proporzionato di sanzioni e controlli.