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Mit der Klimaschutzstrategie sowie dem Stadtklimakonzept hat sich der Kanton neue Vorgaben im Umgang mit dem Klimawandel gesetzt. Die räumlichen Aspekte werden nun in den kantonalen Richtplan integriert. Zudem werden weitere Umweltthemen wie Licht- und Luftemissionen neu in den Richtplan aufgenommen und die Sachgebiete Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung gesamthaft überprüft und aktualisiert.
Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2025–2028" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 194,4 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln geplant. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO2-Teilzweckbindung und aus Mitteln des Impulsprogramms des Bundes gedeckt.
Dieser Verpflichtungskredit erlaubt die nahtlose Weiterführung der Förderungen energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und hilft, Bundeseinnahmen über die CO2-Abgabe zurück in den Kanton zu holen.
Im März 2022 hat die Standeskommission verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die Bauverfahren beschleunigt und vereinfacht werden können. Gestützt auf diese Vorschläge wurde eine Revisionsvorlage erarbeitet, welche mit den Baubewilligungs- und Planungsbehörden sowie den betroffenen kantonalen Amtsstellen diskutiert wurde. Die Hauptziele der Vorlage sind punktuelle Verbesserungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Baubewilligungsprozesses.
Der Regierungsrat hat die neue Kantonale Einführungsgesetzgebung zum eidgenössischen Umwelt- und Gewässerschutz- sowie Chemikalienrecht zur Vernehmlassung freigegeben. Dabei geht es zum einen um die formelle Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesrecht und zum anderen soll die kantonale Umweltschutzgesetzgebung entschlackt werden. In materieller Hinsicht erfolgt insbesondere die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Das kantonale Einführungsgesetz zum eidgenössischen Umwelt- und Gewässerschutz- sowie Chemikalienrecht soll neu Gesetz über den Schutz des ökologischen Gleichgewichts heissen. Dabei wird das bisherige kantonale Recht an das Bundesrecht angepasst. Überflüssige Artikel, welche lediglich das Bundesrecht wiederholen oder Artikel, welche mittlerweile überholt sind, werden aufgehoben. Insgesamt sollen damit die kantonalen gesetzlichen Grundlagen besser verständlich und lesbarer gemacht werden. Ziel ist die Entschlackung der kantonalen Umweltschutzgesetzgebung. Das Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz wird in das neue Gesetz integriert. Damit soll für die involvierten Behörden auf kommunaler und kantonaler Ebene genauso wie für Betroffene und Dritte ein benutzerfreundlicheres Regelungswerk geschaffen werden.
In materieller Hinsicht erfolgt insbesondere die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden: In den Bereichen Luftreinhaltung und nichtionisierende Strahlung erfolgen marginale Verlagerungen der entsprechenden Zuständigkeiten. Im Abfallbereich wird im Bewilligungsbereich die gelebte Praxis gesetzlich nachvollzogen und die kantonale Betriebsbewilligungspflicht verankert. Neu wird die – von der Politik geforderte – Pflicht zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen, also Organismen, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, eingeführt. Schliesslich wird im Gewässerschutzbereich die Pflicht zur generellen Wasserversorgungsplanung verankert.
Il 29 settembre 2023, nel quadro dell’attuazione della legge federale su un approvvigionamento elettrico sicuro con le energie rinnovabili, il Parlamento ha modificato in particolare la legge sull’energia e la legge sull'approvvigionamento elettrico. Di conseguenza, dovranno essere adeguate tra l’altro l’ordinanza sull’energia, l’ordinanza sulla promozione dell’energia, l’ordinanza sull’approvvigionamento elettrico, l’ordinanza sulla riserva invernale e l’ordinanza sull’organizzazione del settore dell’energia elettrica per garantire l’approvvigionamento economico del Paese. I progetti di revisione comprendono anche ulteriori singole modifiche alle ordinanze interessate che riguardano, ad esempio, le disposizioni sul sistema delle garanzie d’origine per combustibili e carburanti.
A causa di un ritardo dovuto all’entità dei lavori di traduzione il testo dell’ordinanza e del rapporto esplicativo concernente l’ordinanza sull’approvvigionamento elettrico nonché le presentazioni sinottiche saranno disponibili solo in un secondo momento, ma al più tardi la settimana successiva all’avvio della consultazione. Grazie per la comprensione.
Die Beschilderung der Wanderwege ist in weiten Teilen der Gemeinde Glarus nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Diese müssen erneuert werden, um für Wanderer ihre Dienste wieder erfüllen zu können. Die Beschriftungen der Wanderwegtafeln beruhen auf sogenannten technischen Routen, welche immer einen Start- und Zielpunkt aufweisen.
Damit nun bei der laufenden Erneuerung der Wanderwegschilder die Beschriftung korrekt ausgeführt werden kann, musste im Vorfeld die Routenplanung auf Stufe Gemeinde überarbeitet werden. Diese Überarbeitung war vor allem nötig, da die grenzübergreifende Zusammenarbeit der ehemaligen Gemeinden nicht immer fehlerlos war und einige Routen mehrfach geführt wurden. Da im ganzen Gemeindegebiet aufgrund der neuen Routenplanung auch mehrere Anpassungen der Linienführung erforderlich sind, drängt sich eine Überarbeitung des Wanderwegnetzes auf.
Die laufende Revision des Umweltschutzgesetzes auf Bundesebene bedingt auch verschiedene Anpassungen der kantonalen Regelungen im Umweltbereich. Der Schwerpunkt liegt hierbei unter anderem bei der Umsetzung der Motion Salzmann zum Thema Abgeltungen bei Sanierungen von Schiessanlagen. Da sich die Revision auf Bundesebene jedoch verzögert, müssen die kantonalen Abgeltungen an Sanierungen von Schiessanlagen sichergestellt werden. Gleichzeitig wird mit der Teilrevision die Motion M 2/20 «Subsidiaritätsprinzip bei der Festlegung von Abfallgebühren» umgesetzt. Die durch die Revision auf Bundesebene nötigen Änderungen werden dann in einer zweiten Etappe in einer weiteren Teilrevision berücksichtigt.
Il 18 giugno 2023 la legge sul clima e sull’innovazione (LOCli) è stata accettata in votazione popolare. Il progetto di ordinanza sulla protezione del clima precisa le condizioni quadro della LOCli e gli strumenti di promozione definiti in detta legge. Il progetto comprende anche modifiche dell’ordinanza sul CO2 e dell’ordinanza sull’energia (OEn).
Der Regierungsrat hat am 16. Januar 2024 die Richtplananpassung des Kapitels E.2 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Damit soll eine breite Diskussion über diese kantonal wichtige Richtplanänderung ermöglicht werden.
Die Vorlage hat zwei Schwerpunkte: Erstens sollen sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Damit wird der Auftrag von Art. 10 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) umgesetzt. Zweitens werden im kantonalen Richtplan Richtwerte für die Planungspflicht von standortgebunden freistehenden Solaranlagen festgelegt.
Diese Festlegung wird vom Bundesrecht verlangt. Die Vorlage ist auf die Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes (kEnG; bGS 750.1) abgestimmt und berücksichtigt die Zielsetzungen aus dem Regierungsprogramm 2024–2027. In Appenzell Ausserrhoden sollen bis ins Jahr 2035 mindestens 40 % des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden, namentlich durch die Nutzung von Sonne, Wind und Wasser.
Modifica di ordinanze del diritto ambientale, segnatamente l’ordinanza sulla prevenzione e lo smaltimento dei rifiuti (ordinanza sui rifiuti, OPSR; RS 814.600) e l’ordinanza che designa le organizzazioni di protezione dell’ambiente nonché di protezione della natura e del paesaggio legittimate a ricorrere (ODO; RS 814.076).
Il Governo ha dato il via libera alla consultazione relativa all'emanazione di una legge concernente la promozione e il finanziamento di misure per la protezione del clima e l'adattamento al clima nei Grigioni (legge sul fondo per il clima). Questa legge rappresenta la base per la seconda tappa del piano d'azione Green Deal.
Il progetto relativo alla seconda tappa del piano d'azione Green Deal (PAGD) contiene le basi legali per il sostegno finanziario a favore di ulteriori misure di protezione del clima e di adattamento al clima. Il finanziamento deve essere garantito attraverso un fondo grigionese per il clima di nuova creazione. Con i mezzi del fondo per il clima si intende anche continuare a finanziare i potenziamenti di programmi di promozione a favore di misure rapidamente efficaci cui si è proceduto nella prima tappa a partire dal 2021.
Benché rari, i terremoti di forte intensità rappresentano comunque uno dei rischi maggiori cui il nostro Paese è esposto. In Svizzera l’assicurazione contro i terremoti non è obbligatoria. Attualmente, la quota di edifici assicurati contro i danni sismici è circa del 15 per cento. Nel 2021 il Parlamento ha incaricato il Consiglio federale di istituire le basi legali necessarie per il finanziamento dei danni provocati agli edifici in caso di terremoto con un sistema di impegni eventuali.
Il progetto di consultazione sull’introduzione di una competenza della Confederazione nell’ambito della protezione sismica e sulla copertura dei danni agli edifici in caso di sisma si basa sui parametri fissati dal Consiglio federale nel novembre 2022 e si fonda su un rapporto di un gruppo di lavoro composto da Confederazione, Cantoni e associazioni. In caso di terremoto grave i proprietari di immobili forniscano un contributo alla copertura dei danni pari al massimo allo 0,7 per cento del valore dell’assicurazione immobiliare.
Das kantonale Verordnungsrecht zur Gewässerverwaltung, zum Wasserbau, zum Gewässerschutz, zur Gewässernutzung und zur öffentlichen Wasserversorgung ist derzeit auf fünf verschiedene Erlasse aufgeteilt. Das neue Wassergesetz (WsG) vom 12. Dezember 2022 bietet die Möglichkeit, das Verordnungsrecht im Wasserbereich in einer einzigen Verordnung zu konzentrieren und dabei gleichzeitig zu aktualisieren. Ein entsprechender Verordnungsentwurf (E-WsV) liegt nun vor.
Der Kanton Luzern gibt den Entwurf des Massnahmenprogramms 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer bis am 6. März 2024 in die Vernehmlassung.
In den kommenden 30 Jahren setzt der Kanton Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen an der Thur um. Um die Einbindung der wichtigsten Akteurinnen und Akteure sicherzustellen, schlägt er dafür eine eigene Organisation vor. Damit wird auch eine frühzeitige und breite Mitwirkung ermöglicht. Die dafür nötigen Grundlagen werden nun einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen.
Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.
La Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia del Consiglio degli Stati pone in consultazione una modifica della legge forestale, che ha elaborato nell'ambito di un'iniziativa parlamentare (21.463). La modifica proposta crea le basi legali che permettono alla categoria di pubblicare prezzi indicativi per il mercato del legname grezzo. Questi creano trasparenza e consentono di pianificare una raccolta di legname adeguata al fabbisogno e che garantisca la copertura delle spese.
Mit der aktuellen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986 ) beteiligt sich der Bund zukünftig finanziell an der Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes setzt jedoch eine Beteiligung des Kantons voraus. Um die notwendigen Grundlagen auf kantonaler Ebene zu schaffen, ist eine Änderung des Jagdgesetzes (JaG) vom 9. November 2016 ) notwendig.
Die Teilrevision des JSG sieht ausserdem eine Erweiterung von Artikel 12 «Verhütung von Wildschaden» vor, wonach die Kantone bei geschützten oder jagdbaren Tieren nicht nur Massnahmen anordnen können, wenn Wildtiere erheblichen Schaden anrichten, sondern auch, wenn sie eine Gefährdung von Menschen darstellen. Der entsprechende Paragraph des JaG wird durch die neue Bestimmung ergänzt.
Weiter sind vom Bund zusätzliche Finanzhilfen an die Kosten für Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung vorgesehen. Um diese Finanzhilfen geltend machen zu können, muss im JaG eine Grundlage für die Festlegung entsprechender Massnahmen geschaffen werden.
Die «Berner Solar-Initiative» verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird. Sie sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Zur Initiative liegt ein Gegenvorschlag des Regierungsrates vor. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zur Initiative einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser basiert auf dem Gegenvorschlag des Regierungsrates, nimmt aber zusätzliche Elemente mit auf, namentlich im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten «Energie-Mantelerlass». Zum Gegenvorschlag der BaK erfolgt nun in einem verkürzten Verfahren eine Vernehmlassung. Diese läuft bis am 6. Dezember 2023.
La revisione totale dell’ordinanza sulla meteorologia e la climatologia (OMet) è finalizzata all’attuazione della legge federale concernente l’impiego di mezzi elettronici per l’adempimento dei compiti delle autorità (LMeCA; https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2023/787) – approvata dalle Camere federali il 17 marzo 2023 – e della revisione della legge federale sulla meteorologia e la climatologia (LMet; RS 429.1), che le è direttamente associata. In primo piano vi è l’introduzione, a MeteoSvizzera, del principio OGD (Open Government Data) e quindi l’abolizione degli emolumenti attualmente riscossi per i dati.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Gebiete mit raumplanerischem Koordinationsbedarf).
Die Waldnaturschutzgebiete werden erweitert; bei den Seen und Fliessgewässer steht eine Aktualisierung der Renaturierungsmassnahmen an. Um den Nährstoffgehalt des Zugersees zu senken, sind weitergehende, insbesondere auch see-interne, Massnahmen vonnöten. Beim Vorhaben «Bügel» in Rotkreuz sind Anpassungen fällig in den Bestimmungen. Die Güterumladestation Zug soll nicht mehr Teil des Richtplans sein. Das Kapitel Velowegnetze erfährt aufgrund des neuen nationalen Velogesetz eine grössere Erneuerung.
Das Richtplankapitel V 2.1 «Materialabbau» wurde letztmals im Rahmen der Gesamtrevision 2011 gesamthaft überprüft. Zur Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten ist das Richtplankapitel den heutigen tatsächlichen und rechtlich veränderten Verhältnissen anzupassen. Der Regierungsrat hat mit Entscheid vom 29. April 2020 das aktualisierte Rohstoffversorgungskonzept (RVK 2020) als Grundlage zur Überprüfung und Anpassung des Richtplans im Bereich Materialabbau verabschiedet.
Gemäss entsprechend erfolgter Überprüfung des Richtplankapitels V 2.1 «Materialabbau» können verschiedene bisherige Kiesabbaustandorte aus dem Richtplan entlassen, neu aufgenommen oder mit einem neuen Koordinationsstand versehen werden. Gleichzeitig werden der Erläuterungstext und die Beschlüsse des Richtplankapitels überprüft und präzisiert. Nach der öffentlichen Anhörung und Mitwirkung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Änderung des Richtplankapitels V 2.1 «Materialabbau» unterbreitet.