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Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich. Das Natur-Museum und das Historische Museum Luzern erfreuen sich bei den Besucherinnen und Besuchern grosser Beliebtheit. Die zwei Museen arbeiten bereits heute zusammen, bislang vorwiegend bei Veranstaltungen und in der Verwaltung, mit diesem Jahr aber auch in einer gemeinsamen Ausstellung.
Nun soll diese Kooperation konsequent weitergeführt werden, indem die beiden Museen ganz zu einem neuen verschmelzen. Die Themenbereiche von Natur, Umwelt, Geschichte und Gesellschaft treten nicht mehr grundsätzlich getrennt voneinander auf, sondern verbinden sich zu einem spannenden Gesamterlebnis. Mit seinem interdisziplinären und zeitgemässen Angebot will das neue Museum auch stärker in den aktiven und direkten Austausch mit dem Publikum treten.
Der Kanton Basel-Stadt weist eine hohe Anzahl schützenswerter Naturobjekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung auf. Diese wurden teilweise bereits im Jahr 1984 durch den Basler-Naturatlas erfasst und im Jahr 2011 durch das Kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar Basel-Stadt) sowie kommunale Inventare ergänzt und aktualisiert.
Die Bundesverfassung sowie die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung beauftragen den Kanton, die besonders wertvollen Naturobjekte, insbesondere jene von nationaler und regionaler Bedeutung, nachhaltig zu schützen. Aus diesem Grund soll auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung das Naturobjekt Autal, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden.
La prevista revisione della legge (RS 411.3) riguarda gran parte delle disposizioni. Si tratta quindi di una revisione totale. Il disegno di legge adegua l'importo del contributo della Confederazione agli interessi della Confederazione nell'adempimento dei suoi compiti. L'obiettivo è quello di introdurre una riserva di credito, di definire il contributo della Confederazione come importo massimo e di chiarire la definizione dei costi di esercizio imputabili.
Die geltende kantonale Zivilschutzgesetzgebung stammt aus der Gründungszeit des Zivilschutzes und ist revisionsbedürftig. Für die meisten Aufgaben und Tätigkeiten des heutigen Zivilschutzes sind die bestehenden Rechtsgrundlagen des Kantons Basel-Stadt nicht mehr zeitgemäss und bilden die Realität nicht ab. Ausserdem gilt es, die aktuell auf Bundesebene abgeschlossene Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes im Kanton umzusetzen; das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wird mitsamt den dazugehörigen Verordnungen per 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Auch in Bezug auf den Kulturgüterschutz besteht Handlungsbedarf, da seit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG, SR 520.3) neue Aufgaben bestehen, für deren Vollzug es bislang an einer kantonalrechtlichen Regelung fehlt. Somit gilt es erstmals überhaupt, den Kulturgüterschutz im Kanton Basel-Stadt in einem eigenen Gesetz zu regeln. Dabei bietet es sich an, den Kulturgüterschutz zusammen mit dem Zivilschutz zu regeln, da der Kulturgüterschutz auch Aufgabe des Zivilschutzes ist.
L'avamprogetto intende aumentare da 150 000 a 200 000 franchi il limite della cifra d'affari al di sotto del quale le associazioni sportive o culturali senza scopo lucrativo e gestite a titolo onorifico nonché le istituzioni di utilità pubblica non sono assoggettate all'IVA.
Anstoss für die Totalrevision des Gesetzes über die musikalische Bildung (GS IV B/6/1) bildete eine im Juni 2020 durch den Landrat überwiesene Motion mehrerer Landräte. Sie zielte einerseits darauf ab, die bei der Unterstützung von Musikunterricht bisher geltende Beschränkung auf die obligatorische Schulzeit aufzuheben. Anderseits forderte sie, der Kanton solle den Musikschulen ein zweckmässiges Ausgestalten einkommensabhängiger Tarife sowie Begabtenförderung ermöglichen. Gestützt auf Artikel 67a der Bundesverfassung gelten in diesen Teilaspekten der Förderung musikalischer Bildung seit einigen Jahren zusätzliche Anforderungen des Bundes.
Diese liessen sich laut den Motionären durch die Musikschulen allein mit den ihnen bisher zur Verfügung stehenden Fördermitteln nicht verwirklichen. In Erfüllung der Motion und des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG; SR 442.1) beantragt nun der Regierungsrat dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde, die Vorgaben zum Umfang der öffentlichen Leistung sowie zur Tarifgestaltung anzupassen. Der Kanton soll neben Kindern und Jugendlichen künftig auch junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr oder bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr, unterstützen.
Zudem soll der Regierungsrat die öffentlichen Leistungen so ausgestalten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten berücksichtigt wird, und dass im Kanton Glarus generell fachlich guter Unterricht zu tragbaren, regional vergleichbaren Tarifen angeboten werden kann. Das Inkrafttreten des totalrevidierten Gesetzes ist auf den 1. August 2021 vorgesehen. Die neue Förderpraxis kann damit ab Beginn des neuen Schuljahrs ihre Wirkung entfalten.
Im Zusammenhang mit dem Projekt «Gymnasium 2022» wird vom Bildungsrat ein neues Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement) erlassen und Anpassungen an verschiedenen Promotions- und Maturitätsprüfungsreglementen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996, das Konzept Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich vom 21. März 2014 und die Rahmenbestimmungen für die Einführung der zweisprachigen Maturität an kantonalen Mittelschulen (Deutsch/Englisch) vom 19. September 2000 aufgehoben.
Die Ergebnisse aus dem Projekt «Gymnasium 2022» erfordern ausserdem Anpassungen an regierungsrätlichen Verordnungen – der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 (MBVO), der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999 (MBVVO), der Mittelschulverordnung vom 26. Januar 2000 (MSV) und der Verordnung über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen vom 7. Dezember 2010.
Der Regierungsrat hat im Rahmen seines Regierungsprogramms 2016 bis 2020+ die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kulturförderung zum Ziel erklärt. In der Session vom 18. April 2018 erklärte der Landrat zudem eine Motion von Michael Arnold, Altdorf, zur «Kunst- und Kulturförderung sowie massvolle Beiträge für Kunst am Bau» teilweise als erheblich. Einstimmig beschloss der Landrat, dass eine rechtliche Grundlage für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung geschaffen werden soll.
Wichtige Anliegen von Anstössern und Interessengruppen sind in die Auflagefassungen eingeflossen. Die öffentliche Auflage ist ein wichtiger Schritt, um mit dem Erlass der Schutz- und Nutzungsplanung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und die Schutzmassnahmen sowie die Nutzungsmöglichkeiten in den Auen Laui und Steinibach klar zu regeln.
Gemäss Kulturfördergesetz des Kantons Basel-Stadt (KuFG vom 21. Oktober 2009) legt der Regierungsrat „die Kulturförderpolitik unter Mitwirkung aller interessierter Personen in einem Kulturleitbild periodisch fest“ (§8). Mit dem Kulturleitbild 2020 - 2025 will der Regierungsrat das Profil der Kulturstadt Basel weiter schärfen. Das Ziel ist, mit den vorhandenen Mitteln mehr Wirkung zu erzielen und die Ausstrahlung Basels weiter zu erhöhen.
Nel messaggio sulla cultura, il Consiglio federale definisce l'impostazione strategica della politica culturale della Confederazione per il periodo di finanziamento 2021-2024: l'orientamento della politica culturale segue quello del messaggio sulla cultura 2016-2020. Saranno mantenuti i tre assi d'azione strategici «partecipazione culturale», «coesione sociale» e «creazione e innovazione» e le misure introdotte nell'attuale periodo di finanziamento verranno mantenute e sviluppate ulteriormente in modo mirato.
Im Dezember 2017 verabschiedete der Regierungsrat die Museumsstrategie Basel-Stadt. Die Museumsstrategie gibt Antworten auf die Fragen, wie sich Basels staatliche Museen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und technologischen Veränderungen weiterentwickeln und profilieren sollen. Die Überarbeitung des Museumsgesetzes ist Ausgangspunkt für die Klärung von Aufgaben und Kompetenzen sowie Grundlage für die Verbesserung der betrieblichen Rahmenbedingungen durch finanzrechtliche Anpassungen.
Per l'importazione di carne di animali sottoposti alla macellazione rituale (carni koscher e halal) sono previsti contigenti doganali a favore delle comunità ebraica e musulmana. La Commissione della scienza, dell'educazione e della cultura del Consiglio nazionale (CSEC-N) intende introdurre l'obbligo di dichiarazione per la carne importata nel quadro di detti contingenti. A tal fine propone una modifica dell'articolo 48 della legge del 29 aprile 1998 sull'agricoltura (LAgr). Il progetto attua l'iniziativa parlamentare 15.499 Importazione di carne halal proveniente da macellazione senza stordimento, il cui obiettivo è risolvere problemi legati alla vendita di carne importata di animali sottoposti alla macellazione rituale.
In der Session vom 27. Januar 2016 erklärte der Landrat die Motion von Céline Huber, Altdorf, zur «Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen» als erheblich. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die nachhaltige Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung ermöglicht.
Als mögliche Objekte wurden aufgeführt: das Schwimmbad Altdorf, das Theater Uri, das Haus für Kunst, das Haus der Volksmusik, die Sport- und Freizeitanlagen am Weg der Schweiz oder mögliche Projekte wie eine zentrale Schiessanlage, ein kantonaler Skateplatz, ein regionales Sportzentrum oder ein Schneesportzentrum etc.
Die Landsgemeinde 2019 hat den Kredit für den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes genehmigt. In diesem Gebäude ist die gemeinsame Platzierung der Kantons- und der Volksbibliothek als ein zentrales Bibliotheksangebot für den inneren Landesteil geplant. Die Bibliothek soll unter der Führung des Kantons betrieben werden.
Im Hinblick auf diese Zusammenführung wurde eine Vorlage für ein neues Bibliotheksgesetz erarbeitet. Dieses enthält unter anderem eine Regelung der Organisation und Finanzierung der neuen Bibliothek. Der Kanton soll die Kosten der Kantonsbibliothek sowie die halben Kosten der Volksbibliothek übernehmen. Die restliche Hälfte der Volksbibliothekskosten soll durch die Schulgemeinden und die Bezirke des inneren Landesteils getragen werden.
Seit dem 1. Januar 2018 werden das neue Kulturförderungsgesetz (sGS 275.1; abgekürzt KFG) und das neue Kulturerbegesetz (sGS 277.1; abgekürzt KEG) angewendet. Sowohl das KFG wie auch das KEG sehen vor, dass die Regierung ergänzendes Recht auf Verordnungsstufe erlässt. Zu regeln sind insbesondere die Zuständigkeiten und Verfahren für die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen. Daneben sind für den Vollzug beider Erlasse weitere Verordnungsbestimmungen nötig.
Im Rahmen der Gesamtverhandlungen zur Bildungs- und Kulturpartnerschaft vereinbarten die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, dass der bestehende Kulturvertrag (Kulturvertragspauschale) durch einen neuen Kulturvertrag abgelöst werden soll. Im Juni 2017 definierten die beiden Regierungen erstmals Eckwerte für die Ausarbeitung eines neuen Kulturvertrags. Nachdem sich die finanzielle Situation des Kantons Basel-Landschaft im Frühjahr 2018 entspannt hatte, wurden diese Eckwerte teilweise nochmals überprüft.