Vuoi ricevere notifiche su questi argomenti via e-mail?
Scegli gli argomenti che ti interessano. Le notifiche sono gratuite.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird. In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken. Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
Con la presente revisione s’intende modernizzare sotto vari aspetti l’ordinanza sullo stato civile e adeguarla ai nuovi sviluppi. Centrale è l’ampliamento del set di caratteri standard che consentirà di registrare numerosi caratteri speciali di diverse lingue e rappresentare correttamente i nomi in questione.
Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren. Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.
Se la realizzazione degli centrali di riserva o l'integrazione della riserva dovessero un giorno risultare politicamente indesiderate e quindi fallire, i promotori di un progetto si troverebbero a sostenere i costi di un lavoro svolto invano. L’ordinanza sulla riserva invernale deve quindi essere integrata con un passaggio che stabilisca che i costi sostenuti dai potenziali gestori vengono coperti, in particolare per il lavoro (divenuto inutile) di pianificazione del progetto. Gli altri ambiti della revisione riguardano aspetti più tecnici.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Der Krieg in der Ukraine und mögliche Energieengpässe in den Wintermonaten zeigen die Dringlichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Damit dieser Umstieg rascher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Zum entsprechenden Verordnungspaket wird eine Vernehmlassung durchgeführt.