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Eine moderne Bibliothek mit neuen Angeboten für die Bevölkerung des gesamten Kantons: Dies ist das Ziel der Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt St.Gallen am neuen Standort Union/Blumenmarkt. Kanton und Stadt haben nun für den Betrieb die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen erarbeitet.
Il Parlamento ha approvato la Legge federale sulla protezione dei minori nei settori dei film e dei videogiochi (LPMFV) nel settembre 2022. Il Consiglio federale sta elaborando le disposizioni di esecuzione necessarie per questa legge sotto forma di OPMFV.
L’actuelle loi sur la culture du canton de Neuchâtel date de 1991. Bien qu’encore fonctionnelle, elle ne fait pas référence à de nouveaux champs artistiques et n’est, de manière générale, plus en phase avec son temps, notamment sur les questions de rémunération des actrices et acteurs culturels ou encore sur l’accès à la culture.
Fruit d’un travail de concertation avec les communes et le milieu culturel, le projet de nouvelle loi sur l’encouragement des activités culturelles et artistiques (LEAC) adapte le cadre légal aux nouveaux enjeux structurels du monde de la culture et ouvre un nouveau champ des possibles pour l’encouragement culturel.
Im Kanton Zug soll eine neue Verordnungsbestimmung geschaffen werden, welche von Ausländerinnen und Ausländern im ordentlichen Einbürgerungsverfahren Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau B2 (mündlich) und B1 (schriftlich) verlangt. Mit dieser Verordnungsänderung geht der Kanton Zug weiter als die bundesrechtliche Mindestvorschrift für das ordentliche Einbürgerungsverfahren, welche lediglich das Referenzniveau B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) voraussetzt. Trotz dieser Erhöhung des Sprachniveaus sind aber gleichwohl Möglichkeiten zur Befreiung der Erbringung des Sprachnachweises vorgesehen.
Nel messaggio sulla cultura, il Consiglio federale definisce l’impostazione strategica della politica culturale della Confederazione per il periodo di finanziamento 2025–2028.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
Unterschiedliche sprachliche Fähigkeiten bedeuten unterschiedliche Startbedingungen, insbesondere im Kindergartenalter. Kinder, die mit dem Erwerb der Unterrichtssprache beschäftigt sind, verpassen einen grossen Teil der anderen Lerninhalte. Die Sprachkenntnisse von Kindern sind folglich entscheidend für den Schulerfolg. Zudem reduzieren sich durch die frühe Förderung die Folgekosten, die beispielsweise für besondere Bildungsmassnahmen anfallen könnten.
Um die Chancengleichheit aller Kinder zu verbessern, sollen die Sprachkompetenzen von Kindern mit einem Förderbedarf durch eine vorschulische Sprachförderung spezifisch aufgebaut und gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung verankert die frühe Sprachförderung als weiteren Teilbereich der frühen Förderung im Sozialgesetz (SG). Vorgesehen ist ein Angebotsobligatorium ohne Besuchsobligatorium. Demnach sollen die Einwohnergemeinden zum einen verpflichtet werden, nach Massgabe einer standardisierten Sprachstanderhebung den sprachlichen Förderbedarf der Kinder abzuklären.
Zum anderen haben sie künftig dafür besorgt zu sein, ein freiwilliges Angebot der frühen Sprachförderung sicherzustellen. Die Förderung soll dabei möglichst im Rahmen von bestehenden Angeboten der frühen Förderung (Spielgruppen) oder der familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgen.
Mit der frühen Sprachförderung werden die Bundesvorgaben im Zusammenhang mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) erfüllt. Die betreffenden Änderungen sollen voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
La modifica della legge sul cinema (RS 443.1), adottata con la votazione popolare del 15 maggio 2022, comporta adeguamenti all’ordinanza sulla cinematografia attualmente in vigore (RS 443.11) e una nuova ordinanza contenente le disposizioni esecutive per applicare la quota europea e l’obbligo di investimento nella creazione cinematografica svizzera. La nuova ordinanza sulla quota per i film europei e sugli investimenti nel cinema svizzero (OQIC) si applica ai servizi televisivi e su richiesta. Le disposizioni entreranno in vigore il 1° gennaio 2024.
Im Winter 2021/2022 beschloss die Standeskommission, die Arbeitsplätze im Grossratssaal mit elektrischen Steckdosen auszurüsten. Da diese Massnahme nach weiteren Neuerungen und Anpassungen rufen dürfte, erwog sie, den heutigen Saal gesamthaft technisch auf einen zeit- gemässen Stand zu bringen und neu zu möblieren. Der Saal soll unter Respektierung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte renoviert werden.
Die Platzverhältnisse im Grossratssaal sind eng. Den 50 Mitgliedern des Grossen Rates und der Standeskommission, aber auch den Medienleuten steht ausserordentlich wenig Arbeitsfläche zur Verfügung. Auch die Sitzverhältnisse sind beengend. Den Gästen müssen immer wieder behelfsmässige Sitzgelegenheiten angeboten werden. Angesichts dieser Verhältnisse kommt der Sitzzahl des Grossen Rates beim Umbau eine entscheidende Bedeutung zu.
In Anbetracht der Umstände, dass die Sitzzahl im Grossen Rat früher nicht fest war und beispielsweise im Jahr 1995 mit 46 Mitgliedern auch schon unter 50 lag und dass in den letzten 20 Jahren in einigen Kantonen die Parlamente verkleinert wurden, möchte die Standeskommission vor der Inangriffnahme des Umbaus die Frage klären, ob die heutige Grösse des Innerrhoder Grossen Rates mit 50 Sitzen weiterhin für richtig und passend erachtet wird. In Absprache mit dem Büro des Grossen Rates führt sie zu dieser Frage eine Konsultation durch.
Sollte sich in der Diskussion zeigen, dass die heutige Sitzzahl im Grossen Rat nach wie vor als passend beurteilt und in absehbarer Zeit keine Verkleinerung des Grossen Rates gewünscht wird, würde die Umbauplanung auf der Basis der heutigen Grösse des Grossen Rates angegangen.
Sollte sich indessen in der Diskussion der Sitzfrage ergeben, dass eine Verkleinerung gewünscht wird, würde ein entsprechendes Geschäft vorbereitet und dem Grossen Rat sowie anschliessend der Landsgemeinde unterbreitet. Die Landsgemeinde könnte die für eine Verkleinerung notwendige Verfassungsänderung im April 2025 beschliessen. Die Gesamterneuerungswahl des Grossen Rates im Jahr 2027 würden dann auf der Basis der neuen Sitzzahl durchgeführt. Der Umbau des Grossratssaals würde nach dem Beschluss der Landsgemeinde über die Verfassungsänderung vorgenommen. Da diesfalls bis zum Bezug des Saals noch längere Zeit verstreichen wird, würden nach dem Entscheid, einen Landsgemeindeentscheid zur Verkleinerung des Grossen Rates vorzubereiten, die Plätze der Grossrätinnen und Grossräte im bestehenden Saal mit einfachen Stromanschlüssen bestückt.
Im Kanton Zürich gibt es rund 300 Kleinsiedlungen ausserhalb des Siedlungsgebiets. In der Genehmigung der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans 2015 hielt der Bund fest, dass Weiler in Nichtbauzonen liegen müssen. Die Zonierung von Weilern als Bauzone ist somit bundesrechtswidrig.
Bis die Bereinigung der Kleinsiedlungen im Planungs- und Baugesetz, im kantonalen Richtplan und in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen umgesetzt ist, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Baudirektion wird deshalb dem Regierungsrat eine Übergangsordnung mit einer provisorischen Zonenzuteilung vorlegen. Geregelt werden soll die Zuständigkeit, das Verfahren und das anwendbare Recht für das Baubewilligungsverfahren in Weilern.
Die Regelungen der Übergangsordnung haben vorläufigen Charakter. Sie verfolgen eine restriktive Linie. Damit soll vor allem verhindert werden, dass in Kleinsiedlungen vorübergehend baulich mehr zulässig ist, als in der definitiven Regelung.
Das vom Grossen Rat am 15. September 2020 überwiesene (GR.20.51) Postulat betreffend Beibehaltung des Einwohner-Bürgerrechts bei Gemeindefusionen der SP-Fraktion vom 3. März 2020 beantragt die Schaffung der Möglichkeit, das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort) auch nach einer Gemeindeänderung (Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung einer Gemeinde) beibehalten zu können. Hierfür ist eine Änderung des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 (SAR 171.100) notwendig.
Bis anhin wird das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschlüssen, Umgemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden in den massgebenden Registern (insbesondere Personenstandsregister) nicht mehr geführt. Auf den amtlichen Dokumenten (Pass, Identitätskarte, Zivilstandsdokumente) der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch die bisherige Heimatortbezeichnung. Dies kann von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, welche stark mit ihrer (ursprünglichen) Heimatgemeinde verbunden sind, als Identitätsverlust wahrgenommen werden. Mit der Vorlage soll der Abhilfe geschaffen werden.
Vorgeschlagen wird, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht, welches zufolge Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung von Gemeinden weggefallen ist, auf gebührenpflichtiges Gesuch betroffener Bürgerinnen und Bürger hin dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) in Klammern angefügt werden kann. Diese Möglichkeit soll auch den Betroffenen von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts zur Verfügung stehen.
Die kantonale Bibliotheksstrategie und -förderung stützt sich auf das Bibliotheksgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 276.1; abgekürzt BiblG), das seit 1. Januar 2014 in Vollzug ist und die Bibliotheksverordnung (sGS 276.11), die seit 1. Januar 2015 erlassen ist. Kanton und Gemeinden sind beauftragt, gemeinsam die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Den Gemeinden wird die Hauptverantwortung zugewiesen, der Kanton seinerseits unterstützt das Bibliothekswesen insgesamt und ergänzt das Angebot der Gemeinden. Gleichzeitig tragen die Schulträger die Verantwortung für die bibliothekarische Grundversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler.
L’ordinanza sulle lingue nazionali e la comprensione tra le comunità linguistiche (Ordinanza sulle lingue, OLing; RS 441.11) deve essere adattata. La revisione prevista riguarda le disposizioni sull’assistenza finanziaria sotto la responsabilità dell’Ufficio federale della cultura (sezioni da 2 a 6), che saranno parzialmente riviste editorialmente e materialmente.
Il 7 marzo 2021, il popolo e i cantoni hanno approvato un’iniziativa popolare. L’articolo 10a della Costituzione federale vieta ora la dissimulazione del proprio viso negli spazi pubblici. Questo divieto deve essere attuato entro due anni. Il Consiglio federale propone un’attuazione nel codice penale.
Il Governo ha posto in consultazione il progetto di revisione parziale della legge sulla protezione della natura e del paesaggio del Cantone dei Grigioni (legge cantonale sulla protezione della natura e del paesaggio, LCNP; CSC 496.000). Con questo adeguamento legislativo si intende creare una possibilità per i proprietari fondiari interessati di presentare opposizione contro la decisione di inserire il loro oggetto nell'inventario cantonale delle costruzioni.
Il progetto prevede l’introduzione di un sistema di finanziamento per i rifugiati e le persone ammesse provvisoriamente basato sugli incentivi, che pone l’accento sulla formazione professionale dei giovani e dei giovani adulti ed è orientato quindi agli obiettivi di efficacia dell’Agenda Integrazione Svizzera. L’obiettivo del progetto è ottenere un’integrazione rapida e duratura degli interessati in Svizzera e ridurre la dipendenza dall’aiuto sociale dei rifugiati e delle persone ammesse provvisoriamente. A tale riguardo è necessario adeguare l’ordinanza 2 sull’asilo relativa alle questioni finanziarie. Nel quadro dell’attuazione del diritto in materia di cittadinanza e di quello in materia di stranieri e di integrazione è emerso che i requisiti posti ai test di lingua non soddisfano il criterio di integrazione delle competenze linguistiche. In particolare i certificati linguistici non contengono un riferimento esplicito all’attività professionale e alla vita sociale in Svizzera. Affinché la verifica delle conoscenze linguistiche sia conforme agli altri criteri di integrazione, occorre precisare i requisiti posti ai certificati linguistici. A tal fine è necessario adeguare l’ordinanza sull’ammissione, il soggiorno e l’attività lucrativa nonché l’ordinanza sulla cittadinanza.
Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum für Natur, Geschichte und Gesellschaft» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich, für welche von Februar bis April 2021 eine Vernehmlassung stattfand. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrieben in ihrer Stellungnahme, sie könnten sich ohne genauere Kenntnis des neuen Museumskonzepts nicht zum Zusammenschluss äussern.
Der Kanton Thurgau setzt die Biodiversitäts-Initiative und die Motion «Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den rauplanerischen Zielen» mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (TG NHG) um.