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Der Regierungsrat schickt Gesetzes- und Verordnungsänderungen betreffend vorschulische Sprachförderung in eine externe Vernehmlassung. Kinder mit sprachlichen Defiziten sollen selektiv zum Besuch von vorschulischen Förderangeboten verpflichtet werden.
Il Governo intende consolidare la Cassa pensioni dei Grigioni (CPGR) e metterla in condizione di fornire prestazioni competitive. A tale scopo vi è l'intenzione di aumentare i contributi di risparmio per gli assicurati. In questo modo il Governo dà seguito alle esigenze di diversi datori di lavoro affiliati che richiedono di adeguare il piano previdenziale esistente.
Nel corso degli ultimi anni gli elementi fondamentali per la determinazione delle rendite hanno subito profondi cambiamenti. Gli interessi hanno raggiunto livelli estremamente bassi anche da una prospettiva storica, mentre la speranza di vita è in continuo aumento. Entrambi gli sviluppi gravano pesantemente sulle casse pensioni.
Fino al 2005 l'aliquota di conversione della CPGR, ossia la percentuale del capitale risparmiato erogata a titolo di rendita ai pensionati ogni anno, ammontava al 7,2 per cento. Da allora si è resa necessaria una continua riduzione dell'aliquota, il che comporta rendite più basse. Nel 2015 la Commissione amministrativa della CPGR ha deciso l'ultima riduzione valevole per il periodo tra il 2017 e il 2024. In questo periodo l'aliquota di conversione regolamentare diminuisce in modo costante dal 6,55 % al 5,49 %. Risulta evidente che questo percorso di riduzione dura troppo a lungo ed è insufficiente. Senza contromisure le prestazioni di rendita continueranno a peggiorare.
Nel 2019 la CPGR ha svolto un'analisi di benchmark di ampia portata con casse pensioni pubbliche paragonabili. Da tale analisi è emerso che riguardo a numerose componenti delle prestazioni la CPGR è il fanalino di coda. L'adeguamento necessario delle basi tecniche farà aumentare ulteriormente questa lacuna. Dal confronto del finanziamento è emerso che a livello percentuale la CPGR presenta i contributi di risparmio più bassi. Affinché le prestazioni non debbano essere ridotte ulteriormente, il Governo chiede un aumento dei contributi di risparmio attraverso una modifica della legge sulla Cassa pensioni. Il Cantone, gli istituti autonomi di diritto pubblico e i comuni affiliati devono rimanere datori di lavoro dotati di attrattiva.
Sollen Jugendliche im Kanton Bern schon mit 16 Jahren stimmen und wählen können? Der Regierungsrat stellt diese Frage im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion. Er erfüllt damit einen Auftrag des Grossen Rates. Eine Senkung des Stimmrechtsalters soll dazu beitragen, dass junge Menschen ihre politischen Rechte besser nutzen.
Der Regierungsrat hat das Landammannamt beauftragt, zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die Vorlage geht auf die Motion von Landrat Viktor Nager, Schattdorf, zur «Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab dem erfüllten 16. Altersjahr» zurück, die der Landrat am 18. Mai 2020 mit 40:15 Stimmen (1 Enthaltung) erheblich erklärt hat. Jugendliche ab 16 Jahren sollen das Recht erhalten, abzustimmen und zu wählen. Die Wahl in ein politisches Amt hingegen soll weiterhin erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit möglich sein.
Der Vernehmlassungsentwurf umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Uri sowie eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG).
Die Gemeinden sind von der Vorlage insoweit unmittelbar betroffen, als sich ihr Stimmrecht der Gemeinden nach demjenigen des Kantons richtet. Zudem entsteht den Gemeinden für die gesonderte Erstellung der Stimmrechtsausweise, den Versand des zusätzlichen Stimmmaterials und für die Ermittlung der zusätzlichen Stimmen ein Mehraufwand. Allerdings hat die Vorlage keine bedeutenden finanziellen Auswirkungen. Durch die Erhöhung der Zahl der Stimmberechtigten werden sich für Kanton und Gemeinden in Zukunft zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von mutmasslich rund 1'000 Franken pro Abstimmung ergeben. Zudem hat die Vorlage keine personellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. Der zusätzliche administrative Aufwand dürfte aufgrund der geringen Zunahme (plus 2 Prozent bzw. 530 Stimmberechtigte) mit gleich viel Personal wie bisher bewältigt werden können.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das ganzheitlich überarbeitete Gesetz über die Fischerei in eine externe Vernehmlassung geschickt. Es wurden diverse Anliegen aufgenommen, die sich in den vergangenen Jahren in der Praxis ergeben haben. Unter anderem soll das Mindestalter für die Abgabe einer Fischereibewilligung von 14 auf 10 Jahre herabgesetzt werden.
Der Gemeinderat Baar gelangte im Januar 2017 an den Regierungsrat mit der Bitte, die Höhe der Ergänzungsleistungen für einen Pflegeheimaufenthalt anzupassen, namentlich bei Aufenthalten in einer Abteilung mit einem spezialisierten Angebot, die sich nicht mit Ergänzungsleistungen finanzieren liessen, da diese zu tief seien.
Die zuständigen Direktionen trafen sich daraufhin mit Vertretern der Gemeinden und beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Problemanalyse einzusetzen. Die Arbeitsgruppe wurde von den Gemeinden eingesetzt und geleitet und war zwischen Mai 2018 und Mai 2019 tätig. Von Seiten des Kantons nahmen an den Sitzungen jeweils die Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion sowie ein Vertreter aus dem Rechtsdienst der Ausgleichskasse in beratender Funktion teil. Das Resultat der Analyse der Finanzierung der Langzeitpflege im Kanton Zug wurde im Bericht der Arbeitsgruppe vom Mai 2019 festgehalten.
In den letzten Jahren hat sich die Volksschule und deren Umfeld weiterentwickelt und der Kostenteiler Kanton/Gemeinden wurde angepasst. Daher sollen mit dieser Teilrevision drei grössere Themen im Gesetz geändert bzw. verankert werden:
Die Neuregelung der Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge, die Reduktion der Anzahl der Strukturmodelle in der Sekundarschule und das Angebot Kindertagesstätte plus (KITAplus) für Kinder mit einer Behinderung.
Mit Kantonsratsbeschluss vom 27. März 2019 wurde der Auftrag "Budget- und Schuldenberatung als Leistungsfeld sichern" (A 0058/2018) für erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für eine Förderung und kantonsweite Sicherstellung der Budget- und Schuldenberatung zu schaffen. Damit gilt es, in das Sozialgesetz vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) entsprechende Bestimmungen aufzunehmen.
Mit der Auflösung des Vereins "Solothurnische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheits- und Invalidenfürsorge" (SAGIF) sind einzelne, gut etablierte soziale Angebote nicht mehr ausreichend finanziert. Ein Beitragssystem der Gemeinden auf freiwilliger Basis, aus welchem ein definierter Kreis an Angeboten finanziert und das durch den Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) geführt wird, hat sich nicht bewährt. Der Kanton ist deshalb zusammen mit dem VSEG zum Schluss gekommen, dass die Leistungsfelder Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe und Elternbildung im Sozialgesetz neu zu regeln bzw. die in diesem Zusammenhang festgestellten Lücken zu schliessen sind. Die genannten Leistungsfelder sollten namentlich als Pflichtleistungsfelder abgebildet und die Zuständigkeit der Gemeinden oder des Kantons klar benannt werden.
Die Budget- und Schuldenberatung sowie die Freiwilligenarbeit sind dabei den Gemeinden zuzuordnen. Zusätzlich sollen Familien gestärkt und unterstützt werden, in dem die bereits bestehenden Angebote von Gemeinden auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und durch den Kanton koordiniert werden. Die Elternbildung soll künftig ein Pflichtleistungsfeld des Kantons sein. Ebenso die Selbsthilfe als wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems.
La legge sugli assegni familiari deve essere riveduta in due punti. Il progetto impone ai Cantoni che ancora non prevedono alcuna perequazione degli oneri per i salariati e per i lavoratori indipendenti, come pure a quelli che ne hanno una soltanto parziale, di introdurre una perequazione completa degli oneri per il finanziamento degli assegni familiari per i salariati e i lavoratori indipendenti entro due anni dell'entrata in vigore della modifica di legge. Nel progetto viene inoltre disciplinato lo scioglimento del Fondo assegni familiari nell'agricoltura.
Der Regierungsrat hat einen Entwurf einer Verordnung über den Normalarbeitsvertrag im Hausdienst mit 24-Stunden-Betreuung in die externe Vernehmlassung gegeben. Er enthält Bestimmungen zu den Arbeitsplatzbedingungen, den Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten oder der Freizeit und den Ferien.
Seit 1. Januar 2008 ist der Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA; AS 2007 5765) in Kraft. Dadurch ging unter anderem die Zuständigkeit für die Finanzierung von Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen von der Invalidenversicherung (IV) auf die Kantone über.
Seither trägt der Kanton die Verantwortung für spezialisierte Angebote in den Bereichen Wohnen, Schule, Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung. Die für die Umsetzung des NFA erforderlichen kantonalen Erlasse wurden in Appenzell Ausserrhoden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Mit diesem Mantelerlass wurde unter anderem per 1. Januar 2008 das Gesetz über die Kantonsbeiträge an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (KFEG; bGS 852.6) in Kraft gesetzt.
Mit dem KFEG wurde die Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der bisherigen Bundesleistungen durch den Kanton geschaffen. Das KFEG ist eine Übergangsregelung bis zum Erlass der kantonalen Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26). Mit dem Behindertenintegrationsgesetz (BIG) soll das KFEG nun abgelöst werden und das IFEG auf kantonaler Ebene umgesetzt werden.
Vor einiger Zeit hat die Tabakindustrie mehrere neue Produkte auf den Markt gebracht, die Tabak erhitzen, jedoch nicht verbrennen, oder ein zu inhalierendes Aerosol erzeugen (E-Zigaretten). Aufgrund einer Gesetzeslücke können diese auch von Minderjährigen erworben werden. Dies läuft den Anstrengungen, die für den Jugendschutz unternommen werden, zuwider. Diese Lücke wird auf nationaler Ebene frühestens Mitte 2022 geschlossen, wenn das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) gemäss Planung in Kraft treten soll. Weil derzeit ein Bundesgesetz fehlt, müssen auf kantonaler Ebene Anpassungen gemacht werden. Vorkehrungen zur Reglementierung der Tabakprodukte wurden bereits in den Kantonen Wallis, Zürich, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Genf getroffen. Das Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige ist in Europa bereits die Norm. In der Schweiz gilt es derzeit oder bald in bereits mindestens zwölf Kantonen (BE, BL, BS, JU, GE, NE, NW, SH, TI, VD, VS, ZG).
Der Kanton Thurgau verfügt aktuell über keine verfassungsrechtliche Grundlage für die öffentliche Statistik und es gibt keine einheitliche Regelung auf Gesetzesstufe. Deshalb schickt der Regierungsrat nun einen Entwurf für ein Gesetz über die öffentliche Statistik in die externe Vernehmlassung.
Con la presente revisione parziale si intende adeguare la struttura organizzativa delle autorità di protezione dei minori e degli adulti (APMA) alle cognizioni acquisite dall'attuazione del nuo-vo diritto in materia di protezione dei minori e degli adulti del 1° gennaio 2013.
L'APMA viene riorganizzata quale autorità cantonale unica con sedi distaccate regionali. Un punto centrale di questa riorganizzazione è rappresentato dalla volontà di mantenere l'attuale radicamento nelle regioni nonché la composizione interdisciplinare dell'autorità anche nelle sedi distaccate.
Si intende inoltre creare una chiara regolamentazione relativa ai punti di contatto tra le APMA e i comuni per quanto concerne l'addebito di principio e l'assunzione delle spese delle misure nonché la verifica di tale assunzione delle spese. Nel quadro della presente revisione è inoltre possibile procedere all'adeguamento del diritto cantonale al diritto federale mutato nel frat-tempo.
Proroga del termine: a seguito del coronavirus il termine per la consultazione è stato prorogato fino al 2 giugno 2020.
Die Überwachung von Hilfsbedürftigen bei Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug soll gesetzlich verankert werden. Dazu braucht es eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Ein entsprechender Gesetzesentwurf schickt der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung.
Das Departement für Erziehung und Kultur hat verschiedene Fragen der Beurteilung untersucht. Das angepasste Beurteilungsreglement sowie die neuen Zeugnisformulare gehen nun in eine externe Vernehmlassung.