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Aufgrund des im Kanton Solothurn per 1. Januar 2018 eingeführten «risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS)» und des damit verbundenen Anliegens, die Schnittstellen zwischen allen in den Justizvollzug involvierten Behörden zu optimieren, besteht ein ausgewiesener Bedarf für eine Teilrevision des Gesetzes über den Justizvollzug (JUVG). Inhaltlicher Schwerpunkt der Vorlage sind:
1) Institutionalisierter, effizienter Informationsaustausch zwischen den Behörden des Justizvollzugs, den anderen – über vollzugsrelevante Informationen verfügenden – Behörden und den für einzelne Aufgaben des Justizvollzugs beigezogenen Dritten, – ausschliessliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Rechtsfolgen nach sich ziehende Aufhebung von Massnahmen (d.h. stationäre therapeutische oder ambulante Massnahmen).
2) Anordnung vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft durch das Amt für Justizvollzug (AJUV).
3) Parteistellung des AJUV in Verfahren bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden des Gerichts.
4) Vereinfachtes Melderecht des AJUV an die Kantonspolizei bzw. deren Bedrohungsmanagement in Bezug auf Wahrnehmungen betreffend potenzielle Gefährderinnen und Gefährder.
Die Vorlage ist wirtschaftlich und nachhaltig, da durch punktuelle organisationsrechtliche Anpassungen effizientere, ressourcenschonendere Verfahrensabläufe ermöglicht werden, und trägt zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Änderungen des JUVG sollen voraussichtlich per 1. Juli 2021 in Kraft treten.
An der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 (BGS) mit grosser Mehrheit angenommen. Es führt die bisherige Lotterie- und Spielbankengesetzgebung in einem Erlass zusammen. Das neue BGS bezweckt einen angemessenen Schutz der Bevölkerung vor den von Geldspielen ausgehenden Gefahren sowie die sichere und transparente Durchführung der Geldspiele.
Ferner sollen die Reingewinne aus den Geldspielen zugunsten der AHV sowie zugunsten von gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Das BGS ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Das neue BGS hat zur Folge, dass neben den interkantonalen Konkordaten die kantonalen Bestimmungen im Geldspielbereich umfassend revidiert werden müssen.
Inserimento della zoppina nell'ordinanza. Per la lotta all'epizoozia si condurrà un programma nazionale della durata di cinque anni al massimo, finanziato in parte mediante una tassa riscossa presso i detentori di ovini. In futuro determinate aziende di acquacoltura saranno sottoposte a una sorveglianza sanitaria da parte di un veterinario. Sono inoltre previsti adeguamenti dei provvedimenti da adottare in caso di comparsa di determinate epizoozie dei pesci e l'eliminazione di tre epizoozie dall'ordinanza.
Il progetto traspone i nuovi regolamenti dell'UE sull'interoperabilità tra i sistemi d'informazione dell'UE in materia di migrazione, frontiere e polizia. L'attuazione richiede in particolare adeguamenti alla legge federale sui sistemi d'informazione di polizia della Confederazione (LSIP) e alla legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrI).
Aufgrund verschiedener neuer Regelungen auf Bundesebene sowie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung besteht Anpassungsbedarf im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO), im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA), im Dekret über die Verfahrenskosten (VKD) sowie im Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif).
Elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Schutzmassnahmen: Die erste Vorlage betrifft die kantonalen Ausführungsbestimmungen für die Einführung der elektronischen Überwachung von zivilrechtlichen Schutzmassnahmen. Dafür sollen die kantonalen Ausführungsbestimmungen im EG ZGB geschaffen werden.
Änderungen im Bereich des Handelsregisterrechts: Die zweite Vorlage enthält Anpassungen von Verweisungen beziehungsweise von Referenzen im EG ZGB sowie in der EG ZPO, welche aufgrund von Änderungen auf Bundesebene im Bereich des Handelsregisterrechts notwendig sind.
Änderungen im EG ZPO: Im EG ZPO sind zudem aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach KVG Änderungen notwendig. Ausserdem besteht bei zwei Bestimmungen Präzisierungsbedarf.
Gebühren für die von der Anwaltskommission durchgeführten Verfahren: In der vierten Vorlage soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Anwaltskommission für alle von ihr durchgeführten Verfahren Gebühren erheben kann. Dazu ist eine Änderung des EG BGFA vorgesehen.
Änderung des VKD: Das VKD soll so angepasst werden, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Strafverfahren bei einfachen Fällen eine Pauschalgebühr festlegen können, die auch die Auslagen abdeckt.
Änderung des Anwaltstarifs: Durch die Änderung des Anwaltstarifs sollen zwei bundesgerichtliche Urteile im Rahmen der Festsetzung der Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung im Zivilbereich und der Festsetzung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Strafrecht umgesetzt werden.
La Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale vuole introdurre un sistema basato sui meccanismi del mercato atto a favorire una diminuzione dei prezzi di mezzi e apparecchi. Secondo il progetto preliminare, tutti i prezzi per mezzi e apparecchi dovranno essere convenuti in contratti tra assicuratori e fornitori di prestazioni.
Il disegno di legge attua la mozione 15.4150 (Nessuna protezione per gli assassini e gli stupratori). La messa in atto della mozione necessita altresì una modifica del Codice di procedura penale e della Procedura penale militare. Inoltre, tramite il disegno di legge è adempiuto l'incarico assegnato dal postulato 16.3003 di analizzare i termini di conservazione dei profili del DNA. La modifica di legge offre inoltre l'occasione per disciplinare in modo esplicito a livello di legge la ricerca allargata di legami di parentela (nota anche come ricerca familiare).
Das Gesetz über den Ausstand stammt aus dem Jahr 1977. Es weist punktuell Lücken und Unklarheiten auf. So regelt es etwa das Ausstandsgesuch und das Verfahren der Behandlung von Ausstandsgesuchen nicht. Mit dem Begriff der Aufsichtsbehörde schafft es zudem Auslegungsprobleme hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Auch sind die Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften im Gesetz selbst nicht verankert. Das geltende Gesetz soll daher einer Teilrevision unterzogen werden.
Con la modifica della legge federale sulla circolazione delle specie di fauna e di flora protette (LF-CITES) si attua la mozione 15.3958 Barazzone Inasprire le sanzioni penali contro il commercio illegale di specie minacciate. Al tempo stesso si coglie l'occasione per apportare miglioramenti e aggiornamenti puntuali alla legge, in particolare nell'ambito dei divieti di importazione e degli obblighi di informazione di persone che offrono in vendita pubblicamente esemplari di specie protette.
Die Landsgemeinde 2019 hat das Datenschutz-, Informations- und Archivgesetz (DIAG) angenommen. Dieses enthält im 5. Kapitel verschiedene Regelungen über die Aufbewahrung und Archivierung von Daten. Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Datenschutz-, Informations- und Archivgesetz und damit auch das Kapitel über die Aufbewahrung und Archivierung gilt für den Kanton, die Körperschaften der zweiten staatlichen Ebene, die öffentlich-rechtlichen Korporationen und Anstalten sowie für Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Über den Umgang mit Schriftstücken und weiteren amtlichen Unterlagen sowie die Archivierung dieser Objekte besteht schon heute eine generelle Regelung, nämlich der Standeskommissionsbeschluss über den Umgang mit Schriftgut vom 17. Dezember 2013 (GS 432.101). Der Erlass konzentriert sich im Wesentlichen auf die Regelung der Organisation für das Landesarchiv und den Prozess der Archivierung. Er entspricht begrifflich, im Geltungsbereich und in den Regelungsinhalten nur teilweise dem Datenschutz-, Informations- und Archivgesetz. Er muss totalrevidiert werden und wird ersetzt.
Der neue Standeskommissionsbeschluss regelt in erster Linie die Archivierung. Hinsichtlich der Aufbewahrung beschränkt sich der Erlass auf die Festlegungen, die notwendig sind, damit am Ende eine geordnete Archivierung vorgenommen werden kann. Im Beschluss enthalten ist auch die Zuständigkeitsregelung für Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente. Diese Neuregelung ist notwendig geworden, weil mit der Inkraftsetzung des Datenschutz-, Informations- und Archivgesetzes das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wird, mit dem neue Möglichkeiten und Abläufe für die Einsicht in amtliche Dokumente kommen werden. Zu diesem Bereich wurde ein Leitfaden erstellt.
Die Standeskommission hat am 3. September 2019 den Entwurf für den neuen Standeskommissionsbeschluss über die Aufbewahrung und Archivierung von Daten und den Leitfaden zum Öffentlichkeitsprinzip beraten. Weil der Standeskommissionsbeschluss nicht nur für die kantonale Verwaltung gilt, sondern auch für weitere Körperschaften und die Korporationen sowie Anstalten, hat die Standeskommission beschlossen, den Entwurf einem Vernehmlassungsverfahren zu unterziehen. Der Erlass des neuen Standeskommissionsbeschlusses ist im November 2019 geplant.
Das Polizeigesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft und hat sich in der Praxis bewährt. In einigen Bereichen hat sich jedoch gezeigt, dass die Voraussetzungen und der Rahmen für das polizeiliche Handeln zu wenig klar geregelt sind, die geltende Praxis rechtlich nicht umfassend abgestützt ist sowie der Rechtsschutz bei polizeilichen Massnahmen verbessert werden soll. Zudem besteht Handlungsbedarf aufgrund des übergeordneten Rechts, der Rechtsprechung sowie verschiedener parlamentarischer Vorstösse, welche mit der vorgeschlagenen Revision des Polizeigesetzes umgesetzt werden sollen.
Lo spunto per la revisione parziale dell'ordinanza sugli emolumenti e le indennità per la sorveglianza della corrispondenza postale e del traffico delle telecomunicazioni (OEm-SCPT) è fornito dall'incarico del Consiglio federale al DFGP (Servizio SCPT) di creare un gruppo di lavoro sul finanziamento della sorveglianza del traffico delle telecomunicazioni (GL Finanziamento STT), incaricato di esaminare l'importo degli emolumenti nell'OEm-SCPT e di semplificarne il conteggio e la compensazione. Scopo della revisione parziale è l'attuazione della semplificazione proposta a fine 2018 dal gruppo di lavoro. È stata inoltre colta l'occasione per correggere un rimando errato all'articolo 7 OEm-SCPT.
Das Bundesparlament hat eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung der Verjährung von Forderungen verabschiedet, welche am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Da sich die Länge der Verjährungs- und Verwirkungsfristen des kantonalen Haftungsgesetzes an der Länge der privatrechtlichen Verjährungsfristen orientiert, ist eine Revision des Haftungsgesetzes erforderlich.
Neben den Anpassungen des KapoG an die verlängerte Ausbildung bezweckt die Vorlage einen optimierten Einsatz der vorhandenen Personalressourcen. Vorgeschlagen werden Rechtsgrundlagen für die massvolle Erweiterung des Tätigkeitsgebietes der Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten (PSA) sowie für weitere Massnahmen, welche den ressourcenschonenden, wirkungsvollen und zweckmässigen Personaleinsatz zur polizeilichen Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Ausserdem ist die Bestimmung über verdeckte Vorermittlungen an das geänderte Täterverhalten anzupassen. Analog zu neueren Polizeigesetzen wird zudem die Rechtsgrundlage für verdeckte Fahndungen geschaffen.
OAAE risale al 1991 e va modernizzata. La più grande novità è la maggiore attenzione dedicata alla resilienza e alla massima continuità dell'approvvigionamento idrico per evitare o risolvere rapidamente eventuali turbative. Si tratta inoltre di definire con chiarezza i compiti degli uffici cantonali preposti e degli esercenti degli impianti di approvvigionamento idrico.
Den ursprünglichen Anlass für das Vorhaben bildet eine Motion der FDP-Fraktion des Grossen Rates vom 30. August 2016, mit der verlangt wurde, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern müsse die Freiheit gewährt werden, ihre Kaminfegerperson selbst zu wählen. Dieser Vorstoss wurde vom Regierungsrat am 30. November 2016 entgegengenommen und vom Grossen Rat am 21. März 2017 überwiesen.
Der vorliegende Anhörungsbericht nimmt diese Anliegen vollumfänglich auf und will die Konzessionierung und Aufsicht durch die Gemeinden sowie damit verbunden die Gebietsmonopole und den kantonalen Höchsttarif aufheben. Neu sollen Personen mit Meisterdiplom oder gleichwertiger Ausbildung nach Anmeldung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) in eine Liste der zugelassenen Kaminfegerpersonen eingetragen werden und dann zur Ausübung ihres Berufes auf dem gesamten Kantonsgebiet berechtigt sein.
Da sich die Anforderungen an das Kaminfegerwesen seit Erlass des Gesetzes auch in anderen Bereichen verändert haben, hat der Regierungsrat beschlossen, die Gelegenheit für weitere Anpassungen zu nutzen. Feuerungsanlagen sind heute in aller Regel standardisiert und erfüllen weit höhere sicherheitstechnische Anforderungen als noch vor 20-30 Jahren.
Im Einklang mit den schweizweit geltenden Vorschriften der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) soll der Eigenverantwortung der Anlageneigentümerinnen und Anlageneigentümer weit mehr Raum gewährt werden als heute. Namentlich sollen die für die Durchführung der Abnahmekontrollen an neuen Bauten und Anlagen sowie der periodischen Kontrollen aller Bauten zuständigen Stellen (Gemeinden und AGV) selbst entscheiden, an welchen Objekten und zu welchen Zeiten diese Kontrollen notwendig sind.
Der heisse und trockene Sommer 2018 warf schliesslich die Frage auf, welche Gemeinwesen und Behörden zur Anordnung von Feuerverboten befugt sind. Eine entsprechende Regelung wurde in den vorliegenden Entwurf aufgenommen, der die Kompetenz des für den Bevölkerungs- und Zivilschutz zuständigen Departements (das heisst aktuell des Departements Gesundheit und Soziales) vorsieht. Den Gemeinden soll wie bisher das Recht zukommen, kantonale Verbote zu verschärfen oder eigene zu erlassen.
Kleinere Änderungen betreffen die Zuständigkeit zum Erlass des Gebührentarifs für kantonale Brandschutzaufgaben, die vom Regierungsrat auf die AGV übertragen werden soll, und die Festlegung eines Strafrahmens für Verstösse gegen Brandschutzvorschriften. Im Sinn einer Vorschau werden geplante Änderungen auf Verordnungsstufe aufgegriffen vor allem im Bereich der Baukontrollen und der Strafverfolgung, so die Unterstellung kleinerer Verstösse unter das Ordnungsbussenverfahren.
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 angenommen. Der Bundesrat hat das Gesetz auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Gesetzgebung bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes den neuen Bestimmungen anzupassen. Die kantonale Gesetzgebung muss daher bis am 1. Januar 2021 überarbeitet sein.
Wie bisher ist die Geldspielgesetzgebung geprägt von einer Mischung aus Bundesrecht, interkantonalem Recht und rein kantonalem Recht. Der Vollzug der Spielbankenspiele ist Bundessache, jener der Grossspiele (insbesondere der Lotterien und Sportwetten) Sache interkantonaler Gremien. Für die Kleinspiele sind die einzelnen Kantone zuständig, wobei die Rahmenbedingungen neu weitgehend durch den Bund vorgegeben werden.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele soll den Vollzug sicherstellen. Es ersetzt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 27. April 2008 und das Gesetz über das Geldspiel in öffentlichen Lokalen vom 27. April 2008
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Der Kanton Uri hat zwei Jahre Zeit, um die kantonale Gesetzgebung dem übergeordneten Recht anzupassen. Dies soll mit dem vorliegenden Entwurf der kantonalen Geldspielverordnung geschehen. Der neue Erlass soll die Verordnung über Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele (RB 70.3915) sowie die Verordnung über Geldspielautomaten und Spiellokale (RB 70.3921) ersetzen.
Il 1° maggio 2017 è entrato in vigore il nuovo diritto sulle derrate alimentari. In questo ambito vi è una continua necessità di revisione per evitare che si creino ostacoli al commercio nei confronti dell'UE e garantire una protezione uniforme della salute e dagli inganni.
La revisione prevista, nell'ambito della quale vengono anche attuati la mozione Boourgeois 15.4114 Regole appropriate per l'etichettatura «senza OGM/senza ingegneria genetica», la mozione Munz 17.3715 Rendere più efficienti i controlli negli allevamenti, la mozione Munz 18.3849 Commercializzare il latte delle mucche che allattano e il postulato Vogler 17.3418 Permettere la macellazione in azienda anche per il consumo non privato, mira a un'ulteriore armonizzazione globale con il diritto UE.
Il progetto preliminare della Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale (CSSS-N) costituisce un controprogetto indiretto all'iniziativa popolare «Per cure infermieristiche forti (Iniziativa sulle cure infermieristiche)». Esso prevede che i Cantoni definiscano il numero di posti di formazione che gli ospedali, le case di cura e le organizzazioni Spitex devono mettere a disposizione per gli studenti delle scuole specializzate superiori (SSS) e delle scuole universitarie professionali (SUP). Quale contropartita Confederazione e Cantoni partecipano ai costi di formazione scoperti di questi fornitori di prestazioni e migliorano la remunerazione di formazione dei futuri infermieri SSS e SUP. Il personale infermieristico deve inoltre poter fornire cure di base, anche senza prescrizione medica, a carico dell'assicurazione di base.
Der Landsgemeinde 2019 wurde das Geschäft der Neufassung der Justizaufsicht im Kanton zur Abstimmung unterbreitet. Die Vorlage bestand aus drei Teilen, der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG, GS 173.000), des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO, GS 314.000). Alle drei Vorlagen wurden von der Landsgemeinde mit grossem Mehr angenommen.
Im Nachgang dazu ist die Neufassung auch auf der Verordnungsstufe umzusetzen. Es sind Änderungen im Geschäftsreglement des Grossen Rates sowie in der Verordnung über die Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten notwendig. Die beiden Grossratsbeschlüsse werden zusammen mit der dazugehörigen Botschaft einer breiten Vernehmlassung unterzogen.
L'Approvvigionamento economico del Paese ha valutato se mantenere le attuali scorte obbligatorie di caffè, giungendo alla conclusione che il caffè non è un bene d'importanza vitale. Per questa ragione il caffè non verrà più sottoposto all'obbligo di costituire scorte.
Per quanto riguarda la costituzione di scorte obbligatorie di riso, occorre trovare una soluzione che soddisfi sia il diritto nazionale sia quello internazionale. La Svizzera è tenuta a impostare la gestione delle scorte obbligatorie affinché sia conforme al diritto internazionale e, in particolare, a rispettare le aliquote di dazio previste dal diritto commerciale. La presente modifica dell'obbligo di costituire scorte per il riso tiene conto di questa esigenza.