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Con la modifica dell'OInFi s'intende in primo luogo adeguare le disposizioni in materia di scambio di garanzie vigenti in Svizzera alla normativa che nel frattempo è stata fissata nell'UE.
Il 1° dicembre 2016, il Consiglio federale ha avviato la procedura di consultazione concernente l'introduzione dello scambio automatico di informazioni relative a conti finanziari con un'altra serie di Stati e territori a partire di 2018/2019. In seguito a nuovi sviluppi al livello internazionale questa lista deve essere completata con stati e territori supplementari. Al termine delle due procedure di consultazione separate, è previsto di fondere i due progetti, cosicché il Consiglio federale dovrebbero adottare un unico messaggio nel corso del 2017.
In sostanza, la legge federale sulla tassa d'esenzione dall'obbligo militare (LTEO) è modificata nei seguenti punti: la durata dell'assoggettamento è adeguata alla nuova legislazione militare e sul servizio civile mentre l'assoggettamento alla tassa in caso di differimento della scuola reclute viene soppresso. La tassa unica pagata in caso di proscioglimento degli assoggettati con giorni di servizio residui da prestare consente di migliorare la parità di trattamento. L'avamprogetto contempla inoltre ulteriori adeguamenti e precisazioni.
Attuazione dei requisiti minimi del Comitato di Basilea per assicurare un finanziamento stabile nel lungo periodo (coefficiente di finanziamento, net stable funding ratio, NSFR). La NSFR deve assicurare che le banche finanzino almeno parzialmente i loro investimenti mediante dei fondi (stabili) garantiti a lungo termine.
La revisione intende migliorare la protezione dei dati personali tenendo conto delle riforme dell'Unione europea e del Consiglio d'Europa in tale settore.
L'avamprogetto riguarda le disposizioni esecutive necessarie all'applicazione della legge federale concernente l'imposta sul valore aggiunto chi è stata modificata il 30 settembre 2016. Il Consiglio federale coglie inoltre questa occasione per chiarire altri ambiti della vigente ordinanza concernente l'imposta sul valore aggiunto al fine di eliminare determinate imprecisioni.
Gli obiettivi della revisione sono il riesame e la chiarificazione delle strutture, processi e responsabilità dei soggetti coinvolti.
Die Einführung der externen Bilanzrevision sowie der neuen Rechnungslegung HRM2 haben die Rahmenbedingungen in der finanziellen Führung der Gemeinden stark verändert. Deshalb sollen die Aufsichtstätigkeiten des Departements Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung) im Bereich der Gemeindefinanzen verstärkt risikoorientiert ausgestaltet werden. Bei der Neuausrichtung der Finanzaufsicht geht es hauptsächlich um die Abschaffung der kantonalen Genehmigungspflicht für Budgets und Rechnungen.
Zur Stärkung der Eigenkontrolle der Gemeinden werden die Aufgaben der Finanzkommission im Gemeindegesetz präziser gefasst. Die Risikobeurteilung und das interne Kontrollsystem werden explizit als Aufgabe des Gemeinderats aufgeführt.
Die Finanzkennzahl "Eigenkapitaldeckungsgrad" sowie die Forstreserveverordnung sollen ersatzlos aufgehoben werden. Die Organisationautonomie der Gemeinde soll mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen erweitert werden, welche den Gemeinden erlaubt, auch selbständige Gemeindeanstalten errichten zu können. Schliesslich sollen formelle Korrekturen vorgenommen werden.
Das Postulat P 20 über die Offenlegung der Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare von ausgelagerten Anstalten und Betrieben vom 29. Juni 2015 verlangt, dass in den Jahresberichten der ausgelagerten Kantonsbetriebe und -anstalten die Löhne der Geschäftsleitung und die Entschädigungen an den Verwaltungsrat jeweils als Gesamtsumme in den jährlichen Geschäftsberichten auszuweisen seien.
Dabei seien das Gehalt sowie die Verwaltungsratsentschädigung des CEO beziehungsweise der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungsrates einzeln auszuweisen. Das Postulat wurde am 15. Dezember 2015 vom Kantonsrat als Motion für erheblich erklärt.
Die Steuergesetzrevision 2018 besteht aus zwei Nachträgen:
Nachtrag 1: Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf Fr. 5 000. sowie Anpassung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Nachtrag 2: Anpassungen an übergeordnetes Recht; Möglichkeit zur Erhöhung des Gewinnsteuersatzes bei Juristischen Personen auf Antrag; Präzisierungen und Vereinfachungen.
Il 18 dicembre 2015 l'Assemblea federale ha approvato l'Accordo multilaterale tra autorità competenti concernente lo scambio automatico di informazioni relative a conti finanziari (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) e il disegno di legge federale sullo scambio automatico internazionale di informazioni a fini fiscali (LSAI). Essi costituiscono le basi giuridiche dello scambio automatico di informazioni senza tuttavia definire gli Stati partner con cui verrà introdotto. Il presente avamprogetto posto in consultazione concerne l'introduzione dello scambio automatico di informazioni con l'Argentina, il Brasile, l'India, il Messico, il Sudafrica, il Cile, Israele, la Nuova Zelanda, Andorra, le Isole Faroe, la Groenlandia, Monaco, San Marino, le Barbados, le Bermuda, le Isole Vergini Britanniche, le Isole Cayman, Maurizio, le Seicelle, le Isole Turks e Caicos e l'Uruguay previsto per il 2018 con un primo scambio di informazioni nel 2019.
Zentrale Elemente des neuen Gewässergesetzes sind die Übertragung von heutigen Gemeindeaufgaben an den Kanton (baulicher Gewässerunterhalt an allen öffentlichen Gewässern und betrieblicher Gewässerunterhalt an grösseren öffentlichen Gewässern), der Verzicht auf Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen, die Gewichtung eines guten Gewässerunterhalts sowie die Neuregelung der Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern. Mit der Gesetzesvorlage werden die Gemeinden finanziell massiv entlastet. Ziel der Vorlage ist eine möglichst effiziente Aufgabenerfüllung im Interesse des Hochwasserschutzes.
L'iniziativa popolare «Fuori dal vicolo cieco! Rinunciamo alla reintroduzione di contingenti d'immigrazione» vuole annullare i risultati della votazione del 9 febbraio 2014 e cancellare le disposizioni sull'immigrazione (art. 121a Cost. e art. 197 n. 11 Cost.) dalla Costituzione. Il Consiglio federale respinge l'iniziativa e si è pronunciato a favore di un controprogetto diretto.
Die Schweiz ist immer wieder von Ereignissen und Entwicklungen betroffen, welche die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen gefährden oder zumindest den Alltag erheblich einschränken. Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt aus heutiger Sicht eine der grössten Herausforderung für den Schutz der Bevölkerung dar. Dies insbesondere, da sie aufgrund der zunehmenden Vernetzung der modernen Gesellschaft, der steigenden Verletzlichkeit von Infrastrukturen und der hohen Wertdichte zu immer grösseren Schäden führen.
Ziel der Totalrevision ist, die sich in der Praxis bereits etablierten und bewährten Führungsstrukturen im Ereignisfall gesetzlich zu verankern sowie Zuständigkeiten und Aufgaben der involvierten Stellen abzubilden respektive zu definieren. Dadurch wird die reibungslose Organisation der Ereignisbewältigung sichergestellt.
Seit Einführung der erleichterten brieflichen Stimmabgabe ist der Anteil der brieflich abgegebenen Stimmen bei Abstimmungen und Wahlen stetig angestiegen. Heute liegt der Anteil gesamtschweizerisch bei weit über 90 Prozent. Damit ist die briefliche Stimmabgabe klar die bevorzugte Art der Stimmabgabe. Allerdings führt die Verwendung ungeeigneter Stimmkuvertlösungen durch die Kantone und Gemeinden zu Beschädigungen der Wahl- und Abstimmungssendungen und zu einem Zusatzaufwand bei der postalischen Verarbeitung.
Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat die Post eine eigene Stimmkuvertlösung entwickelt und auf den 1. April 2016 als Standard für den Versand aller Abstimmungs- und Wahlsendungen eingeführt. Gleichzeitig erhebt die Post ab diesem Zeitpunkt einen Zuschlag für den Versand von Stimmkuverts, die nicht diesem Standard entsprechen.
Mit dem Nachtrag zum Abstimmungsgesetz soll unter anderem auf eine zertifizierte Stimmkuvertlösung gewechselt werden, die dem neuen Standard der Post CH AG (Post) entspricht und die weiteren gesetzlichen und tatsächlichen Anforderungen erfüllt.
Modifica di ordinanze del diritto ambientale, segnatamente l'ordinanza sulla riduzione dei rischi inerenti ai prodotti chimici (ORRPChim; RS 814.81), l'ordinanza sul traffico di rifiuti (OTRif; RS 814.610), l'ordinanza sui rifiuti (OPSR; RS 814.600), l'ordinanza del DATEC sulle liste per il traffico di rifiuti (OLTrif; RS 814.610.1) e l'ordinanza relativa alla tassa d'incentivazione sui composti organici volatili (OCOV; RS 814.018).
Das teilrevidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, SR 700) wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen, in Ausserrhoden mit einem Ja-Anteil von 68 % bei Zustimmung aller Gemeinden. Das Gesetz sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1) traten am 1. Mai 2014 in Kraft. Ziele der revidierten Bestimmungen sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, Bauzonen massvoll festzulegen und kompakte Siedlungen.
Dörfer und Städte sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden werden.
Die Umsetzung der Revision verantworten die Kantone. Sie müssen in ihren Richtplänen aufzeigen, wie die Entwicklung nach innen erfolgen wird. Sie haben zudem sicherzustellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Innert fünf Jahren muss diese Richtplanrevision bereinigt und vom Bundesrat genehmigt sein. Andernfalls ist die Ausscheidung von neuen Bauzonen nicht mehr zulässig, auch wenn die Flächen anderorts ausgezont würden.
Für Religionsgemeinschaften legt die Verfassung des Kantons Luzern fest, dass die anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts (heute römisch-katholische, evangelisch-reformierte und christkatholische Landeskirche) berechtigt sind, von ihren Mitgliedern und bei juristischen Personen Steuern zu erheben. Die Erträge der Besteuerung juristischer Personen sind für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen, das Gesetz hat das Nähere zu regeln.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll dieser Verfassungsauftrag erfüllt werden. Geplant ist eine Revision des Gesetzes über die Kirchenverfassung. Namentlich ist eine gesetzliche Regelung vorgesehen, die bestimmt, dass die Erträge der Kirchensteuer juristischer Personen für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen sind.