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La legge sulla circolazione stradale (LCStr) sarà modificate di modo che i titolari di licenza di condurre delle categorie non professionali debbano sottoporsi a visita medica biennale d'idoneità alla guida a partire dai 75 anni di età anziché dai 70 come attualmente previsto.
Das öV-Konzept 2018-2022 baut auf dem öV-Konzept 2011-2016 auf. Zentraler Teil bleibt die systematische Prüfung und Weiterentwicklung des Angebots im Regionalverkehr. Wichtigste Punkte sind dabei die Modernisierung der Appenzeller Bahnen mit Einführung der Durchmesserlinie auf Dezember 2018 sowie der Beschaffung der neuen Züge und die Änderungen im Fernverkehr in den Jahren 2019-2021.
Darauf aufbauend müssen die Buskonzepte insbesondere im Raum Heiden überarbeitet und teilweise neu geplant werden. Um die Herausforderungen des öffentlichen Verkehrs im Kanton Appenzell Ausserrhoden in den nächsten Jahren zu erkennen und entsprechend handeln zu können, wurde das Konzept 2018-2022 noch verstärkt auf aktuelle Entwicklungen auf übergeordneter Ebene ausgerichtet.
Wichtige Punkte sind dabei die finanzielle und organisatorische Entwicklung auf Bundesebene (Verpflichtungskredit und RPV-Reform), Instrumente im Bereich der Wirkungskontrolle (Zielvereinbarung und Ausschreibung) und die Entwicklung von neuen Strategien auf Ebene der Kantone.
Wenn mehr Verkehrsteilnehmende zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind, wirkt sich das positiv auf die Menschen und die Umwelt aus. Zudem wird ein Beitrag geleistet, um bei den Kosten für den öffentlichen und privaten Verkehr sparen zu können. Unter anderem aus diesen Gründen liess der Regierungsrat des Kantons Thurgau ein Langsamverkehrskonzept erarbeiten, das er nun in die öffentliche Vernehmlassung schickt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will das Angebot des öffentlichen Verkehrs in den kommenden Jahren weiter verbessern. Im ÖV-Konzept 2019 – 2024 sind deshalb Massnahmen formuliert, wie dies erreicht werden soll.
Der Hauptteil des Ausbaus wird bereits auf den Fahrplan 2019 realisiert. Dafür hat der Regierungsrat im Finanzplan zusätzlich 7,4 Millionen Franken bereit gestellt. Welche Pläne danach umgesetzt werden können, hängt von Entscheiden des eidgenössischen Parlaments sowie den weiteren Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Der Grosse Rat hat am 3. Juni 2015 die Totalrevision des Gesetzes betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen (Taxigesetz, TaxiG) beschlossen. Nachdem gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen worden war, wurde das neue Taxigesetz in der Volksabstimmung vom 15. November 2015 deutlich angenommen.
Gemäss § 15 TaxiG (Vollzugsbestimmungen) erlässt der Regierungsrat die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen. Der Grosse Rat hat im Zuge der Beratung des Geschäfts eine Bestimmung eingefügt, wonach vor Inkraftsetzung der Verordnung und bei wesentlichen Verordnungsänderungen eine Anhörung der Sozialpartner durchzuführen ist (§ 9 Abs. 3 TaxiG).
L'Iniziativa per la bici chiede che l'attuale articolo costituzionale sui sentieri e i percorsi pedonali (art. 88 Cost.) sia integrato con disposizioni riguardanti le vie ciclabili. Il Consiglio federale, pur favorendo l'equiparazione della mobilità ciclistica a quella pedonale ed escursionistica a livello di politica dei trasporti, rifiuta nel controprogetto tutti quegli elementi dell'iniziativa che vanno al di là della semplice integrazione dell'attuale articolo costituzionale.
Nach der Abstimmung über den Kantonsratsbeschluss für einen Kredit zum Kauf militärischer Liegenschaften, Teil 2, vom 3. März 2013, stand fest, dass die Bevölkerung die Weiterführung des Flugplatzes Kägiswil als zivile Luftfahrtanlage beibehalten will. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Regierungsrat das Volkswirtschaftsdepartement, mit den betroffenen Parteien die notwendigen Schritte und die Koordination zur Umsetzung des Volksentscheides durchzuführen.
Ergebnis der Zusammenarbeit ist das Koordinationsprotokoll, welches dem Bund zur Ausarbeitung des Objektblatts Kägiswil, als Teil des bundeseigenen Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) diente. Dieses enthält die neuen Festlegungen für den künftigen Flugbetrieb.
Massgebend für die Lenkung der räumlichen Entwicklung im Kanton sind die Inhalte des kantonalen Richtplans. Die für den Flugplatz Kägiswil 2007 festgelegten Grundsätze behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Aktualisiert werden aber die begleitenden Erläuterungen zum Richtplantext und die Angaben über das weitere Vorgehen im zugehörigen Objektblatt.
Die Teilrevision des Strassengesetzes ist ein Ergebnis aus dem Projekt zur Neuordnung der Verkehrsfinanzierung im Kanton Solothurn. Für dieses Projekt bestellte der Regierungsrat am 1. April 2014 eine Projektorganisation und definierte ihren Auftrag (RRB Nr. 2014/646). Mit Beschluss Nr. 2015/273 vom 24. Februar 2015 hat der Regierungsrat die Stossrichtungen der künftigen Strassenfinanzierung beschlossen und das Bau- und Justizdepartement (BJD) mit der Ausarbeitung eines Teilrevisionsentwurfes des Strassengesetzes beauftragt.
Ohne die Motorfahrzeugsteuern erhöhen zu müssen, soll finanzieller Spielraum zur Optimierung und für einen gezielten Ausbau der kantonalen Strasseninfrastruktur zurückgewonnen werden. Dieser Spielraum soll dazu genutzt werden, um vordringliche Investitionsprojekte wie z.B. die Umfahrung Klus, den Anschluss an die H18 in Aesch (Umfahrung Dornach) sowie die Neugestaltung der Autobahnanschlüsse in Oensingen und Egerkingen voranzutreiben.
Ohne gesetzgeberische Arbeiten auszulösen, konnten in diesem Bereich Lösungen gefunden werden. Diese besteht einerseits darin, dass die Erträge der Motorfahrzeugsteuer in weit weniger hohem Ausmass zur Deckung der Kosten der Verkehrsüberwachung herangezogen werden muss. Andererseits soll mit einer systematischen Priorisierung der Strassenvorhaben eine verbesserte Res- sourcenallokation erreicht werden.
Zudem soll mit dem Projekt einer langjährigen finanzpolitischen Forderung entsprochen werden. Der Strassenbaufonds soll durch eine Strassenrechnung ersetzt werden. Die Teilrevision soll zudem zum Anlass genommen werden, die Bestimmungen über die Kostenbeteiligungen der Einwohnergemeinden dahingehend zu ändern, dass sich nicht nur die Standortgemeinden sondern auch jene Gemeinden, welche einen ausserordentlichen Nutzen aus den Projekten ziehen, an den Kosten zu beteiligen.
Auch soll die Finanzierung von Velowegen von kantonaler Bedeutung neu geregelt werden. Ein erhöhtes finanzielles Engagement des Kantons zur Finanzierung der spezifischen Ausgestaltung von Velowegen auf Gemeindestrassen sowie für Massnahmen zur Schliessung von Netzlücken entspricht dem Ziel, den Langsamverkehr gerade im Rahmen der Agglomerationsprojekte zu fördern.
Die Verordnung über die Schadenwehr regelt die Abwehr und die Behebung von Schadenereignissen durch Mineralölprodukte, durch biologische, chemische oder radioaktive Stoffe, Erzeugnisse und Gegenstände. Im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung für den Gotthard-Basistunnel (GBT) wird verlangt, für eine geeignete Einsatzorganisation zu sorgen.
Zu diesem Zweck wurde das Interventionskonzept Nord erarbeitet und die Chemiewehr Uri teilprofessionalisiert. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Chemiewehr Uri und die Strahlenwehr organisatorisch der Sicherheitsdirektion zugeordnet. Die umfassenden Um- und Neustrukturierungen sollen durch die Totalrevision der Schadenwehrverordnung abgebildet werden.
Das ÖV-Programm beschreibt die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung im öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Stadt. Gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat das ÖV-Programm alle vier Jahre. Das Amt für Mobilität hat einen Entwurf des ÖV-Programms 2018-2021 erarbeitet.
Das ÖV-Programm sieht für diesen Zeitraum vor, insbesondere das Tram- und Busangebot weiter auszubauen. Die Zahl der Arbeitsplätze in Basel ist stark gewachsen und parallel dazu die Pendlerströme. Ein attraktives Angebot im öffentlichen Verkehr trägt massgeblich zur hohen Wohn- und Lebensqualität wie auch zur wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Basel-Stadt bei.
Con il presente rapporto il Consiglio federale propone un decreto federale concernente lo stanziamento di un credito d'impegno di 3970 milioni di franchi per finanziare l'offerta di trasporto del traffico regionale viaggiatori nel periodo compreso tra il 2018 e il 2021. Propone inoltre di modificare un articolo della legge federale del 20 marzo 2009 sul trasporto di viaggiatori (LTV) al fine di sostituire lo strumento del limite di spesa quadriennale con quello del credito d'impegno.
La presente indagine conoscitiva è dovuta alle modifiche dell'Accordo europeo relativo al trasporto internazionale delle merci pericolose su strada (ADR). Le modifiche del diritto internazionale comportano anche un adeguamento dell'ordinanza concernente il trasporto di merci pericolose su strada (SDR). In occasione del quale saranno apportate anche altre modifiche delle appendici 1 e 3.
Die bisher gültige Mobilitätsstrategie für den Kanton Aargau hat der Grosse Rat im Jahr 2006 beschlossen. Sie basiert auf dem Richtplan 1996 sowie auf Siedlungs- und Verkehrsprognosen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen. Den Ausschlag zur Überarbeitung der bestehenden Mobilitätsstrategie gab insbesondere das im Richtplan 2015 neu festgelegte Siedlungsgebiet für die wachsende Aargauer Bevölkerung. Auf die neue Festlegung des Siedlungsgebiets soll nun die künftige Verkehrsentwicklung abgestimmt werden.
Die neue Mobilitätsstrategie basiert klar auf der Abstimmung zwischen Raumentwicklung und Verkehrsangebot. Je besser diese Abstimmung gelingt, desto besser werden die raumplanerischen Ziele der inneren Siedlungsentwicklung unterstützt und umso nachhaltiger ist die Verkehrsentwicklung. Die strategischen Stossrichtungen beinhalten eine Abstimmung des Verkehrsangebots mit dem Raumkonzept Aargau, eine Förderung der effizienten, sicheren und nachhaltigen Nutzung von Verkehrsmitteln und Verkehrsinfrastrukturen sowie den ökonomisch und ökologisch ausgewogenen Bau, Betrieb und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen.
Der Kanton Aargau aktualisiert mit dem vorliegenden Planungsbericht gemäss § 8 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) die strategische Ausrichtung des Kantons im Bereich Mobilität für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre mit einem Planungshorizont bis 2040.
Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 5. November 2014 über das Bauprogramm 2015-2018 für die Kantonsstrassen und der Erheblicherklärung des Postulats Nr. 616 von Erich Leuenberger über die Änderung der Kriterien für die Einreihung der Kantonsstrassen den Regierungsrat beauftragt, das Kantonsstrassennetz bezüglich der Geodaten wie Bezeichnungen, Nummerierungen und Kilometrierung zu überarbeiten sowie die Kriterien für die Einreihung von Kantonsstrassen neu zu beurteilen.
Das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal 3. Generation (AP URT 3G) ist das erste Agglomerationsprogramm in Uri und wurde entsprechend von Grund auf neu erarbeitet. Es besteht aus einem Bericht zu den Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr und formuliert dazu Ziele und Strategien zur Entwicklung des Unteren Reusstals mit einem Zeithorizont bis etwa 2040. Dazu gehört auch eine Übersicht der Massnahmen mit entsprechenden Karten und Massnahmenblättern. Die Umsetzung der Massnahmen mit der höchsten Priorität (A-Massnahmen) soll zwischen 2019 und 2024 beginnen.
Per 1. November 2014 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass alle baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen mit den für den jeweiligen Zweck erforderlichen, gut zugänglichen und zweckmässigen Abstellplätzen ausgerüstet werden – ausser es sprechen überwiegende Interessen dagegen. Gemäss § 73 Abs.3 sind die Details zu Anzahl, Lage, Zugänglichkeit und Ausrüstung durch eine Verordnung zu bestimmen.
Den Leitlinien einer Motion folgend soll künftig bei der Personenwagenbesteuerung auf die Berücksichtigung sowohl des Hubraums als auch der Euronorm verzichtet werden. Neu gibt es keinen Bonus oder Malus mehr. Vielmehr enthält bereits die Grundsteuer ökologisierte Elemente: Die Steuer soll sich nach der Leistung und den CO2-Emissionen sowie allenfalls dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem Vorhandensein eines Partikelfilters bemessen.
La Confederazione intende adeguare i requisiti tecnici dei veicoli stradali ai più avanzati standard di sicurezza e di protezione ambientale, evitando nel contempo possibili barriere commerciali nei confronti della UE. Previsto inoltre un alleggerimento delle incombenze per i possessori di autocarri e altri veicoli pesanti destinati al trasporto di cose impiegati solo sul territorio nazionale: la prima revisione avverrà non più dopo un solo anno bensì dopo tre.
Con il presente messaggio il Consiglio federale propone un limite di spesa per il finanziamento dell'esercizio e del mantenimento della qualità dell'infrastruttura ferroviaria negli anni 2017-2020 per un importo di 13 232 milioni di franchi. Parallelamente fissa gli obiettivi per l'esercizio, il mantenimento e lo sviluppo tecnico dell'intera infrastruttura ferroviaria in Svizzera. Inoltre, informa per la prima volta e in modo approfondito sullo stato degli impianti, la sollecitazione e il grado di utilizzo dell'infrastruttura ferroviaria.
Il Parlamento federale ha approvato la nuova LTM il 25 settembre 2015. Per garantire la certezza del diritto, le relative disposizioni esecutive dovranno entrare in vigore contemporaneamente alla legge. La presente indagine conoscitiva comprende in particolare la revisione totale dell'ordinanza sul trasporto di merci (OTM). Tale revisione prevede l'abrogazione dell'ordinanza sul promovimento del trasporto di merci per ferrovia (OPTMe; RS 740.12) e dell'ordinanza sui binari di raccordo (OBR; RS 742.141.51), e la loro integrazione nella nuova OTM.