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Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Verordnung über den Berufsbildungsfonds gemäss Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz durchzuführen. An der Volksabstimmung vom September 2008 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) mit einem Berufsbildungsfonds angenommen.
Dieser Fonds soll neben den bestehenden Branchenfonds sicherstellen, dass auch Betriebe, die keine Lernenden ausbilden, einen Beitrag an die Berufsbildung leisten. Im Verordnungsentwurf zum Berufsbildungsfonds werden im Wesentlichen die zuständigen Organe bezeichnet sowie die Finanzierung und die Verwendung der Fondsmittel näher festgelegt.