Concluse
16. luglio 2015 - 15. ottobre 2015

Teilrevision Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz und Prämienverbilligung

Teilrevision Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), Prämienverbilligung (Ermächtigung zur Vernehmlassung)

Seit der Einführung des Krankenversicherungsobligatoriums im Jahr 1996 haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. In den letzten Jahren zeigte sich, dass das Zürcher Prämienverbilligungssystem in einigen Punkten verbessert werden kann, so dass die für die Prämienverbilligung insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel (rund 756 Millionen Franken pro Jahr) noch mehr als bisher jenen Personen zugutekommen, die am dringendsten darauf angewiesen sind.

Die Verbesserungen erfordern eine Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG). Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zur Revision des EG KVG durchzuführen.