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Musikschulen leisten einen bedeutenden Beitrag im Zürcher Bildungssystem. Der Stellenwert der Musik in der Bildung rechtfertigt eine eigenständige gesetzliche Grundlage, die das Zusammenwirken des Kantons, der Gemeinden und der Musikinstitutionen regelt.
Am 23. September 2012 haben Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel (Art. 67a BV, SR 101) zur Stärkung der musikalischen Bildung angenommen. Die Arbeitsgruppe hat eine Analyse der musikalischen Bildung vorgenommen und kommt zum Schluss, dass die Chancengleichheit und die Qualität der musikalischen Bildung in der Breiten- und Talentförderung in verschiedenen Punkten verbessert und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gestärkt werden sollte.