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Am 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz vom 4. Oktober 2007 über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) zusammen mit zehn Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Kantone sind verpflichtet, innert drei Jahren die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen (Art. 46 GeoIG). Die bereits bestehenden kantonalen Erlasse betreffend die amtliche Vermessung und das geographische Informationssystem GIS-ZH genügen den neuen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen nicht mehr.
Der Regierungsrat hat deshalb die Baudirektion beauftragt, ein kantonales Geoinformationsgesetz auszuarbeiten (RRB Nr. 58/2008). Am 7. Mai 2009 nahm der Regierungsrat davon Kenntnis und beauftragte die Baudirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung (RRB Nr. 739/2009).