La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 30. September 2009 (RRB-Nr. 1580/2009) der Finanzdirektion den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Direktion der Justiz und des Innern eine gesetzliche Regelung der Administrativuntersuchung vorzubereiten und Antrag zu stellen. Diese Projektgruppe hat Regelungen zur Abgrenzung bzw. zur Koordination der Administrativuntersuchung mit anderen Verfahren sowie zu den Rechten und Pflichten von Personen, die in eine Administrativuntersuchung verwickelt sind, erarbeitet.
Auf Anregung der Bildungsdirektion hin soll darüber hinaus mit einigen Änderungen im Bildungsrecht sichergestellt werden, dass die kantonalen Regelungen über die Administrativuntersuchung auch im Bildungsbereich flächendeckend angewendet werden und die notwendigen Informationen ausgetauscht werden können. Die detaillierten Verfahrensregelungen zur Administrativuntersuchung werden vom Regierungsrat nach Erlass des Gesetzes über die Administrativuntersuchung in einer Verordnung über die Administrativuntersuchung zu regeln sein.