Concluse
11. luglio 2013 - 31. ottobre 2013

Berufsmaturitätsreglement

Gestützt auf § 3 lit. d des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG; LS 413.31) erlässt der Bildungsrat die Ausführungsbestimmungen für den Berufsmaturitätsunterricht. Die eidgenössische Verordnung wurde gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG; SR 412.10) totalrevidiert und auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt (Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009; BMV; SR 412.103.1). Gemäss Übergangsbestimmungen der BMV (Art. 36 Abs. 4 BMV) haben die Kantone die kantonalen Vorschriften der neuen BMV bis zum 31. Dezember 2012 anzupassen.

Da die kantonalen Regelungen jedoch auch Rücksicht auf den eidgenössischen Rahmenlehrplan zu nehmen haben und dieser erst per 18. Dezember 2012 erlassen wurde, wird der Bundesrat die Frist zur Umsetzung der kantonalen Regelungen demnächst bis 31. Dezember 2014 verlängern. Das neue kantonale Berufsmaturitätsreglement basiert entsprechend auf dem neuen Rahmenlehrplan zur Berufsmaturität vom 18. Dezember 2012 und der BMV.