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Per 1. Januar 2024 wird auf Bundesebene die Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft treten. Diese bezweckt, die Aufsicht über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft zu modernisieren. Die Aufsicht wird sich stärker an den Risiken orientieren, die Governance wird verstärkt und die Informationssysteme der 1. Säule werden zweckmässig gesteuert. Der Bund gibt den Kantonen aus diesem Grund vor, ihre AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen bis 2029 unabhängig vom Kanton zu organisieren. Das Sozialversicherungszentrum Thurgau kann daher nicht mehr als kantonales Amt geführt werden.
Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten geprüft und schlägt vor, dass die Organisation Sozialversicherungen Thurgau als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden soll. In dieser werden die bestehenden drei selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten kantonale Ausgleichskasse, kantonale IV-Stelle und kantonale Familienausgleichskasse vereinigt. Die gemeinsame Organisationsform erlaubt es Synergien zu nutzen und die Administrationskosten tief zu halten. Strategisch wird Sozialversicherungen Thurgau von einer Verwaltungskommission geführt werden.