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Jedes Mitglied des Grossen Rates und seine Kommissionen haben das Recht, die Standeskommission zu beauftragen, einen Entwurf für eine Abänderung der Kantonsverfassung, für den Erlass, die Abänderung oder Aufhebung von Gesetzen, Verordnungen oder Grossratsbeschlüssen vorzulegen oder eine bestimmte Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.