Concluse
18. marzo 2022 - 20. maggio 2022

Teilrevision Gesetz über die Pensionskasse AR

Gesetz über die Pensionskasse AR; Teilrevision (PKG Rev 24)

Die Grundlage für diese Teilrevision ist der Bericht der Verwaltungskommission der PKAR. Vor allem die anhaltende Tiefzinsphase sowie die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung stellen die Finanzierbarkeit der Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen infrage.

Um der Pensionskasse AR den notwendigen Handlungsspielraum für attraktive und konkurrenzfähige Vorsorgelösungen zu geben sowie deren finanzielle Stabilität zu stärken, werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

- Änderung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden;

- Anpassung der Risikobeiträge und Erhöhung des Rahmens für die Sparbeiträge;

- Anwendung des Leistungsprimats für Leistungen bei Invalidität und Tod vor der Pensionierung;

- Aufhebung der Begrenzung der Verwaltungskosten;

- Einführung der Möglichkeit für die Verwaltungskommission bei bundesrechtlichen Änderungen der Beitragsbemessung angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Härtefälle zu vermeiden.

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