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Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Mit dem Rückgang der Artenvielfalt ist auch genetische Vielfalt verloren gegangen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Strategie und Aktionsplan zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz ausformuliert.
Vor diesem Hintergrund hat auch der Kanton unter Einbezug der Gemeinden Riehen und Bettingen den vorliegenden Entwurf einer kantonalen Biodiversitätsstrategie inklusive Massnahmenpaket (Aktionsplan) erarbeitet. Die kantonale Biodiversitätsstrategie nimmt die internationalen und nationalen Vorgaben auf und legt sie auf die Verhältnisse des Kantons Basel-Stadt um.
Der Kanton betreibt seit über einem Jahrzehnt eine aktive Energiepolitik, mit welcher er den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen im Kanton senkt. Das letzte Massnahmenprogramm, das Energiekonzept 2009, hatte einen Planungshorizont bis Ende 2020 und konnte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorliegende Energie- und Klimakonzept 2035 umfasst einen Zeitraum bis ins Jahr 2035. Er berücksichtigt die veränderten energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Entsprechend fokussiert das Energie- und Klimakonzept 2035 neu zusätzlich auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und behandelt diese mit den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energie gleichwertig. Das Thema Versorgungssicherheit wird in mehreren Aspekten beleuchtet.
Im Energie- und Klimakonzept 2035 zeigt der Regierungsrat auf, mit welchen Stossrichtungen und Massnahmen der Kanton die Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Schutz des Klimas und für eine verbesserte Versorgungssicherheit in den nächsten Jahren gezielt und koordiniert angehen will.
Le Gouvernement jurassien met en consultation publique un projet de révision totale de la loi sur les constructions et l’aménagement du territoire. Le processus réalise une motion acceptée par le Parlement. La révision proposée permet d’adapter la législation au contexte et aux enjeux actuels. Elle contribuera à simplifier plusieurs procédures d’aménagement du territoire.
Le projet comporte de nombreuses modifications, tant sur le fond que sur la forme. Même le titre de la loi sera adapté : on parlera à l’avenir de loi sur l’aménagement du territoire et les constructions, du fait que les procédures d’aménagement du territoire précèdent les procédures d’autorisations de construire.
La révision intègre explicitement des objectifs tels que le développement de l’urbanisation vers l’intérieur, la lutte contre le changement climatique ainsi que l’utilisation rationnelle de l’énergie. A titre d’exemples, cela se traduit par la nécessité d’éviter les îlots de chaleur, la possibilité d’installer des panneaux photovoltaïques en façades sans permis de construire dans certaines zones ou encore la possibilité d’isoler les bâtiments existants sans que l’épaisseur de l’isolation ne soit prise en compte dans le calcul des distances à la limite de terrains.
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Entenweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Das Gebiet wurde im Rahmen der Zonenplanrevision Riehen keiner Naturschutz- oder Naturschonzone zugewiesen.
Das Naturobjekt Entenweiher liegt inmitten des stark frequentieren Naherholungsgebiets der Wieseebene (Landschaftspark Wiese). Obwohl die Erholungsnutzung bis anhin keine bedeutende Gefährdung des Objekts darstellt, sollen angesichts der hohen Naturwerte beschränkende und lenkende Schutzbestimmungen erlassen werden. Die Erholungsnutzung soll weiterhin möglich sein.
Le 1er octobre 2021, le Parlement a notamment décidé certaines modifications de la loi sur l’énergie et de la loi sur l’approvisionnement en électricité (FF 2021 2321). En raison de ces adaptations de loi, il est nécessaire de réviser les actes suivants: l’ordonnance sur l’énergie (OEne), l’ordonnance sur l’encouragement de la production d’électricité issue d’énergies renouvelables (OEneR), l’ordonnance sur les émoluments et les taxes de surveillance dans le domaine de l’énergie (Oémol-En) et l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité (OApEl). Le DETEC propose en parallèle de réviser les actes suivants: l’ordonnance sur l’énergie (OEne), l’ordonnance sur les exigences relatives à l’efficacité énergétique (OEEE) et l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité (OApEl).
Élaboration d’une ordonnance d’exécution visant à la mise en œuvre contraignante des recommandations du groupe de travail sur l’information financière relative aux changements climatiques (Task Force on Climate-related Financial Disclosures [TCFD]) par les grandes entreprises suisses. Il s’agit de les obliger à faire rapport sur les activités liées au climat, ce qui est proposé dans le cadre du contre-projet à l’initiative pour des multinationales responsables.
Die Nachfrage nach Förderungen entwickelte sich nach dem Start des erweiterten Förderprogramms per 1. März 2021 ausserordentlich erfreulich. Die für das Jahr 2021 zur Förderung energetischer Massnahmen vorgesehenen Mittel wurden per Mitte Oktober ausgeschöpft. Deshalb beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit «Förderprogramm Energie 2021–2024» für einen einmaligen Bruttoaufwand von 52,9 Millionen Franken. Damit kann das bewährte Förderprogramm wie ursprünglich beabsichtigt bis 2024 kontinuierlich weitergeführt und eine «stop and go» Situation vermieden werden.
Avec ce projet, le Conseil fédéral veut accélérer le développement de la production d’électricité renouvelable. Pour cela, il prévoit d’une part d’accélérer les procédures de planification et d’autorisation pour les installations hydrauliques et éoliennes les plus importantes. D’autre part, il entend accélérer le développement du photovoltaïque et du solaire thermique en permettant la déduction fiscale des investissements faits pour des installations solaires sur de nouvelles constructions et en étendant la possibilité de la procédure d’annonce.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite.
Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert.
Mit dem Wassergesetz sollen drei zentrale Themenbereiche rund um das Wasser in einem einzigen kantonalen Gesetz zusammengeführt werden: Wasserbau, Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer. Im Bereich Wasserbau, der den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern umfasst, fehlt bis heute eine kantonale Regelung, was wiederholt zu Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen führt.
Diese Lücke soll geschlossen werden. Der Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer sind heute in vier kantonalen Gesetzen und verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese Rechtszersplitterung soll nun behoben werden, wobei gleichzeitig auch die vereinzelt fehlende Bundesrechtskonformität des kantonalen Rechts hergestellt wird. Schliesslich soll die Siedlungsentwässerung, die aktuell teilweise im Bau- und Planungsrecht normiert ist, neu thematisch richtig in das kantonale Gewässerschutzrecht integriert werden.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt hat mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes in der Abstimmung vom Februar 2020 ein zentrales Ziel für die kantonale Mobilitätspolitik festgelegt: Bis 2050 stellt Basel vollständig auf emissionsarme, klima- und ressourcenschonende Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten um.
Der Basler Regierungsrat hat nun den Entwurf seiner neuen Mobilitätsstrategie verabschiedet. Er zeigt darin auf, wie er diesen Auftrag umsetzen möchte. Mit der neuen Strategie schafft der Regierungsrat auch eine wesentliche Voraussetzung, damit die Treibhausgasemissionen des Kantons bis 2040 insgesamt auf «Netto-Null» sinken können.
Im Konzessionsgebiet des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) ist eine Reduktion der Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) um insgesamt 5,1 Hektar notwendig, damit die geplanten ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (öEAM) im Rahmen der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) umgesetzt werden können. Dies bedingt die Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2).
Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Mit einem positiven Entscheid des Grossen Rats kann der Regierungsrat die beantragte Konzession zum Betrieb des Hydraulischen Kraftwerk Beznau erteilen.
Der Regierungsrat hat am 1. Juli 2021 mit dem Klimakompass den ersten Teil der kantonalen Klimastrategie verabschiedet. Der Klimawandel ist ein Querschnittthema mit direkten räumlichen Auswirkungen, die nahezu sämtliche Sachbereiche des kantonalen Richtplans betreffen. Gefordert ist eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination.
Zu diesem Zweck soll der Richtplan im Sachbereich H «Hauptausrichtungen und Strategien» um ein neues Kapitel «H7 Klima» ergänzt werden. Es bezeichnet die Hauptausrichtung und übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan. Damit wird eine Basis geschaffen, die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen und um aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren.
Adaptation d’ordonnances relatives à la législation sur l’environnement, à savoir l’ordonnance sur la protection de l’air (OPair; RS 814.318.142.1) et l’ordonnance sur les déchets (RS 814.600), l’ordonnance sur la réduction des risques liés aux produits chimiques (ORRChim; RS 814.81), l’ordonnance du DETEC relative au permis pour l’emploi de produits phytosanitaires dans l’agriculture (no RS encore inconnu), l’ordonnance du DETEC relative au permis pour l’emploi de produits phytosanitaires dans l’horticulture (no RS encore inconnu), l’ordonnance du DETEC relative au permis pour l’emploi de produits phytosanitaires dans l’économie forestière (814.812.36), l’ordonnance du DETEC relative au permis pour l’emploi de produits phytosanitaires dans des domaines spéciaux (814.812.35) et l’ordonnance relative au registre des permis pour l’emploi des produits phytosanitaires (no RS encore inconnu).
Après le refus de la révision totale de la loi sur le CO2 lors de la votation populaire du 13 juin 2021, le Parlement a adopté le 17 décembre 2021 une prolongation jusqu’à fin 2024 de la loi, laquelle devra être remplacée début 2025 par la révision de la loi proposée ici. Ce projet prévoit également une modification de la loi sur la protection de l’environnement, de la loi sur l’imposition des huiles minérales, de la loi relative à une redevance sur le trafic des poids lourds, de la loi sur l’énergie et de la loi fédérale sur l’aviation.
Die Zuger Regierung hat die Teilrevision der Verordnung über die Fischerei in erster Lesung verabschiedet. Vier Elemente stehen im Zentrum: Die vollziehende Anpassung infolge der Änderung des Bundesrechts in Bezug auf die Fangmindestmasse; Anpassungen in der Netzfischerei, um langfristig ein nachhaltiger Fischbestand im Ägerisee zu sichern; Aufnahme einer Forderung der Fischervereine zur Jugendförderung in Bezug auf die Patentarten für die Fischerei im Zugersee und schliesslich die Erhöhung der Mahngebühr für die zu späte Ablieferung der obligatorischen Fangstatistik.
Am 5. September 2021 ist die Änderung des Energiegesetzes des Kantons Glarus von der Landsgemeinde angenommen worden. An der Landsgemeinde wurden zudem drei für das Gesetz relevante Änderungsanträge gutgeheissen. So wird künftig der Einbau von Heizungen ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen obligatorisch.
Dies gilt sowohl für Neubauten als auch beim Wärmeerzeugerersatz im Gebäudebestand. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis bereits 2040 zu 90 Prozent aus regenerativen Energieträgern gedeckt werden muss. Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden.
Der vorliegende II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung verfolgt drei Ziele. Erstens soll die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes», die vom Kantonsrat am 13. Juni 2019 gutgeheissen wurde, umgesetzt werden und zusätzliche Fördertatbestände geschaffen werden.
Zweitens soll das Einführungsgesetz an die punktuell geänderte übergeordnete Bundesgesetzgebung über den Wald angepasst werden. Und drittens sollen mit einzelnen Änderungen Probleme beseitigt werden, die sich im bisherigen Vollzug des Gesetzes gezeigt haben.
Die vorgesehenen zusätzlichen Fördermassnahmen decken sich im Wesentlichen mit den entsprechenden Programmen des Bundes, weshalb sich der Bund zur Hauptsache an den Kosten beteiligen wird. Mit dem Vollzug des vorliegenden II. Nachtrags werden Kantonsbeiträge von jährlich höchstens 1,5 Mio. Franken benötigt. Die zusätzlich zu erwartenden Bundesbeiträge belaufen sich auf jährlich rund 2 Mio. Franken.
Le scénario-cadre d’économie énergétique représente pour les gestionnaires du réseau de transport et du réseau de distribution suprarégional une base pour l’élaboration ou l’actualisation de la planification du réseau.
Im Juli 2020 wurde bereits zur Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes eingeladen. Wir haben die Unterlagen mit Schwerpunkt auf die §§ 4c und 5 (Ersatz des Wärmeerzeugers und Förderungsmassnahmen) ergänzt und schicken diese Zusatzvorlage nochmals in eine verwaltungsexterne Vernehmlassungsrunde.