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Für den reibungslosen Betrieb der allgemeinen Bootsstationierungsanlagen am Zuger- und am Ägerisee stellen Bestimmungen in Bezug auf die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten eine wichtige Grundlage dar. Die ursprüngliche Verordnung aus dem Jahr 1974 ist allerdings nicht mehr zeitgemäss.
Eine teilrevidierte Verordnung soll deshalb den heutigen Anforderungen und der aktuellen Praxis entsprechen, aber auch punktuell an das übergeordnete kantonale und eidgenössische Recht angepasst werden. Neu enthält die Verordnung ausserdem Vorschriften über den Schutz der Gewässer vor Schadorganismen.
Der Klimawandel hat konkrete Auswirkungen auf unser Leben und unseren Alltag. Die Klimaszenarien für die Schweiz zeigen, dass auch im Kanton Appenzell I.Rh. die Jahresmitteltemperatur deutlich zunimmt. Im Sommer gibt es deutlich mehr Hitzetage, die vor allem in den bebauten Gebieten des Kantons weitreichende Folgen haben können. Gemäss Prognosen werden zudem die Niederschläge im Sommer eher abnehmen, allerdings werden vermehrt Starkniederschläge auftreten. Im Winter wird die Niederschlagsmenge eher zunehmen, jedoch weniger als Schnee, sondern gehäuft als Regen. Um diese Entwicklungen zu bremsen, ist der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen.
Basierend auf dem Grundlagenbericht zum Energiebedarf des Kantons Appenzell I.Rh. wurde die Energie- und Klimaschutzstrategie zur Verminderung der Treibhausgasemissionen erarbeitet. Die Strategie basiert auf dem Energiebedarf des Jahrs 2019 von Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Für den Kanton wurde ein spezifischer Absenkpfad der Treibhausgasemissionen definiert, um das Netto-Null-Ziel bis ins Jahr 2050 zu erreichen.
Es wurden neun Handlungsfelder festgelegt. Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete und auf die Strukturen und Gegebenheiten des Kantons Appenzell I.Rh. abgestimmte Massnahmen erarbeitet und anhand der zu erwartenden Wirkungen und Kosten für die Umsetzung priorisiert. Für die priorisierten Massnahmen wurden in einem ersten Schritt bereits Massnahmenblätter erstellt.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie ist ein wichtiges Instrument, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie voranzutreiben. Bei deren konkreter Umsetzung trägt die Bevölkerung des Kantons durch eine aktive Teilhabe entscheidend zum Gelingen bei. Daher soll nach der bereits durchgeführten Ämterkonsultation nun in einer öffentlichen Vernehmlassung eine breite Beteiligung ermöglicht werden.
Die festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Umweltbereich sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 208 in Kraft getreten ist. In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Le projet vise à exclure les petits projets de construction de logements du droit de recours des organisations: les citoyennes et citoyens qui prévoient de construire des logements en zone à bâtir d’une surface de plancher inférieure à 400 m2 ne doivent plus courir le risque de voir une organisation environnementale nationale faire recours contre leur projet.
Die Vorlage hat drei Schwerpunkte: Erstens soll das kantonalen Ausführungsrechts zur Festlegung des Gewässerraums nach Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes des Bundes (GSchG; SR 814.20) geschaffen werden. Zweitens regelt der Erlass die kantonalen Vollzugsbestimmungen zur Revitalisierungspflicht von Fliessgewässern nach Art. 38a GSchG. Drittens werden die Bestimmungen über den Hochwasserschutz aktualisiert sowie fehlende Bestimmungen über den Schutz vor Massenbewegungsgefahren und Lawinen geschaffen.
Zu diesem Zweck sind das Baugesetz, das Wasserbaugesetz, das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie das kantonale Waldgesetz anzupassen. In diesem Zuge kann die vorläufige Verordnung über die Einführung des Gewässerraums vom 18. September 2012 aufgehoben werden.
Die Vorlage berücksichtigt die Klimastrategie des Regierungsrates vom 20. Oktober 2020 und ist auf die laufende Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) abgestimmt (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 10. März 2023).
Am 30. September 2020 hat der Landrat die Motion Andreas Bilger, Seedorf, zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenlegung der Entsorgungsunternehmungen des Kantons Uri (Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung [ZAKU] und Abwasser Uri) als erheblich erklärt. Gemäss den Empfehlungen des Regierungsrats an den Landrat soll mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage für eine mögliche Zusammenlegung der beiden Organisationen geschaffen werden. Die Teilrevision soll zudem zum Anlass genommen werden, weitere notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz stark entwickelt. Gleichzeitig ist auch die Anzahl gerissener Nutztiere durch Wölfe gestiegen. Der Bund hat daher im Jahr 2019 eine Vollzugshilfe Herdenschutz erlassen, in welcher die Herdenschutzmassnahmen dargelegt werden, die vom Bund mitfinanziert werden. Die Mitfinanzierung des Bundes wird nur gewährt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht alle unterstützten Massnahmen des Bundes können bei den speziellen und regionalen Strukturen der Land- und Alpwirtschaft im Kanton Appenzell I.Rh. umgesetzt werden. Im Rahmen eines Projekts wurden daher ab dem Jahr 2021 kantonale Herdenschutzmassnahmen getestet. Seit dem Start des Projekts konnten Erfahrungswerte für eine langfristige kantonale Unterstützung im Herdenschutz gesammelt werden. Da im Kanton bisher keine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von kantonalen Herdenschutzmassnahmen besteht, soll diese mit einem neuen Artikel im Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden. Weiter soll geregelt werden, dass die Standeskommission die Kompetenz erhält, die Massnahmen festzulegen, die unterstützt werden.
La pratique du vélo tout-terrain en zone forestière se développe de manière importante et réjouissante. Un important réseau est déjà disponible pour la pratique du vélo en zone agricole et surtout en zone forestière. Ce réseau pourra être progressivement complété par différentes pistes plus techniques, pistes devant être légalisées et balisées par les clubs de cyclisme. Le plan sectoriel VTT, mis en consultation publique, a justement pour vocation de fixer les règles et procédures devant conduire à finaliser un réseau attractif dans le canton du Jura.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt und beauftragt, zur Revision der kantonalen Vollziehungsverordnung über die Binnenschifffahrt eine Vernehmlassung durchzuführen. In der Vorlage geht es vor allem um die Aufhebung der Wintersperre für Kitesurferinnen und Kitesurfer. Die weiteren Änderungen sind von untergeordneter Natur.
Da die direktbetroffenen Kreise bereits im vergangenen Jahr zum Thema Wintersperre angehört worden sind, hat der Regierungsrat entschieden, die Vernehmlassungsfrist zu verkürzen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie im Kanton Luzern und die Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. Insbesondere soll das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt genutzt werden, weshalb die bestehenden Vorgaben bezüglich Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden ausgeweitet werden.
Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen. Weitere Vernehmlassungs-Pakete zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Planungsbericht Klima und Energie werden folgen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt eine Verfahrensbeschleunigung im Interesse eines raschen Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbarer Energien im Kanton Luzern, insbesondere der Windenergie. Im Weiteren werden mit dem Vernehmlassungsentwurf Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen umgesetzt, die im Planungs- und Baugesetz zu verankern sind. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes vorgeschlagen.
Il PECC, ai sensi dell’art. 4 della Legge cantonale sull’energia (Len), costituisce un documento strategico di politica energetica e climatica dove i provvedimenti sono descritti solo nelle loro parti essenziali.
L’auspicio è che la consultazione, impostata per permettere una vasta partecipazione, possa favorire l’affinamento della parte settoriale (cap. 6 e cap. 7) e contribuire ad ottenere un ampio consenso che concorra al raggiungimento degli obiettivi definiti (cap. 5.1 e cap. 7.2).
In einer gemeinsamen Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz haben die Regierungen der Kantone Aargau, Jura, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sich zum vom Bund vorgegeben Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 bekannt und sich verpflichtet, dass jeder Kanton bis 2025 eine eigene Klimastrategie erarbeitet. Mit der vorliegenden Klimastrategie möchte der Kanton Basel-Landschaft aufzeigen, wie er mit wirkungsvollen Massnahmen zu den gesteckten Klimazielen beitragen kann.
Adaptation d’ordonnances relatives à la législation sur l’environnement, à savoir l’ordonnance sur la réduction des émissions de CO2 (ordonnance sur le CO2; RS 641.711), l’ordonnance sur l’utilisation d’organismes dans l’environnement (ordonnance sur la dissémination dans l’environnement, ODE; RS 814.911), l’ordonnance sur la protection contre le bruit (OPB; RS 814.41) et l’ordonnance sur la protection contre le rayonnement non ionisant (ORNI; RS 814.710).
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen.
La révision totale de la loi sur le transport de marchandises, entrée en vigueur en 2016, n’était pas encore marquée par les efforts actuels visant à atteindre les objectifs climatiques ni par l’aspect de la sécurité d’approvisionnement. Sur cette base, deux orientations générales distinctes pour le perfectionnement du transport de marchandises ont été élaboré. Ces deux solutions, leurs caractéristiques et leurs effets sont présentés dans le cadre de la présente consultation et font l’objet de deux propositions de perfectionnement des bases légales.
Dans le cadre de la révision de la loi sur la chasse (LChP), le Conseil fédéral et le Parlement avaient proposé une régulation préventive des populations de loups. À l’automne 2020, le peuple suisse a refusé cette modification de la loi en votation populaire. Dans le but d’apaiser la situation à court terme dans les régions de montagne abritant des effectifs croissants de loups, le Conseil fédéral a adapté, sur mandat du Parlement, l’ordonnance sur la chasse (OChP) pour la saison d’estivage 2021 (motions CEATE-N 20.4340 et CEATE-E 21.3002). Ainsi, les cantons peuvent intervenir plus rapidement dans les populations de loups.
Die Geoinformation und die amtliche Vermessung sind derzeit in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Dies entspricht jedoch nicht mehr der Systematik auf Bundesebene. Zudem ist das Gesetz über die amtliche Vermessung bereits bald zwanzig Jahre alt, und viele seiner Artikel müssen aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Es enthält auch zahlreiche Bestimmungen technischer oder administrativer Natur, die in den Vollzugsbestimmungen enthalten sein sollten. Angesichts dessen hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 2. November 2022 die Ermächtigung erteilt, eine Gesamtrevisionsvorlage für die Gesetzgebung über Geoinformation und die amtliche Vermessung in die Vernehmlassung zu schicken. Das «Vernehmlassungspaket» umfasst den Vorentwurf des Gesetzes über Geoinformation, den Entwurf der Verordnung über Geoinformation mit zwei Anhängen sowie den Entwurf der Verordnung über die amtliche Vermessung. Diese Vorlagen sowie die dazugehörigen erläuternden Berichte sind bis zum 17. Februar 2023 in Vernehmlassung.
Das Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2018–2022 und das Leitbild 2011–2022, das die strategischen Grundsätze enthält, laufen Ende Jahr aus. Neu wurden die strategischen Grundsätze in das öV-Konzept 2024–2029 integriert. Das hat den Vorteil, dass Leitbild und Konzept eine starke Einheit bilden und die Ziele im sich rasch ändernden Umfeld wieder überprüft und im nächsten öV-Konzept 2030–2035 aktualisiert werden können.
Der Kanton Glarus hat beim Bund das Gesuch gestellt, das eidgenössische Jagdbanngebiet Kärpf um den Perimeter des touristischen lntensiverholungsgebietes in Elm zu verkleinern und als Ersatz ein neues Jagdbanngebiet im Chrauchtal auszuscheiden. Der Regierungsrat hat das Departement Bau und Umwelt beauftragt, diverse Verordnungen und Beschlüsse anzupassen.
Zudem besteht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten ein Routengebot für Schneesportaktivitäten, das heisst das Verlassen von offiziellen Pisten, Loipen und Ski- und Schneeschuhrouten (Schneesportrouten) ist verboten (Art. 5 Abs. 1 Bst. g Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete). Dieses Verbot dient dem Schutz der Wildtiere vor Störung und Beunruhigungen. Der Kanton muss die offiziellen Schneesportrouten rechtsverbindlich festlegen. Dies ge- schieht in Form einer Allgemeinverfügung.