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Cette révision permet d’intégrer dans l’OSCPT les innovations liées à la technologie 5G. Le projet contient par ailleurs d’autres modifications, notamment d’ordre technique. Au vu de l’introduction dans l’OSCPT de cinq types de renseignements et de quatre types de surveillance, l’annexe de l’ordonnance sur les émoluments et les indemnités (OEI-SCPT) doit également être complétée. Enfin l’occasion est saisie pour modifier certaines dispositions de l’OME-SCPT, comme les délais de traitement, et de l’OST-SCPT tels que les accès du Service SCPT aux données du système de traitement.
Avec ce projet, le Conseil fédéral veut accélérer le développement de la production d’électricité renouvelable. Pour cela, il prévoit d’une part d’accélérer les procédures de planification et d’autorisation pour les installations hydrauliques et éoliennes les plus importantes. D’autre part, il entend accélérer le développement du photovoltaïque et du solaire thermique en permettant la déduction fiscale des investissements faits pour des installations solaires sur de nouvelles constructions et en étendant la possibilité de la procédure d’annonce.
Die Grundlage für diese Teilrevision ist der Bericht der Verwaltungskommission der PKAR. Vor allem die anhaltende Tiefzinsphase sowie die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung stellen die Finanzierbarkeit der Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen infrage.
Um der Pensionskasse AR den notwendigen Handlungsspielraum für attraktive und konkurrenzfähige Vorsorgelösungen zu geben sowie deren finanzielle Stabilität zu stärken, werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:
- Änderung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden;
- Anpassung der Risikobeiträge und Erhöhung des Rahmens für die Sparbeiträge;
- Anwendung des Leistungsprimats für Leistungen bei Invalidität und Tod vor der Pensionierung;
- Aufhebung der Begrenzung der Verwaltungskosten;
- Einführung der Möglichkeit für die Verwaltungskommission bei bundesrechtlichen Änderungen der Beitragsbemessung angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Härtefälle zu vermeiden.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite.
Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert.
An seiner Sitzung vom 28. Juni 2019 hat der Kantonsrat der Motion von Kantonsrat Mike Bacher und 20 Mitunterzeichnenden betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in Obwalden mit 23 zu 18 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt einen Erlassentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips auszuarbeiten.
Der Regierungsrat hat am 8. Februar 2022 den Entwurf zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz, OeG) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und die Staatskanzlei mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
Das Öffentlichkeitsprinzip gewährt Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in amtliche Dokumente der Behörden und der Verwaltung. Ein spezielles Interesse an der Einsichtnahme muss dabei nicht geltend gemacht werden. Die Einsicht kann grundsätzlich nur verweigert oder eingeschränkt werden, wenn öffentlich oder private Interessen entgegenstehen. Mit dem Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip wird dieser bereits in Art. 3 des Staatsverwaltungsgesetzes und den Gemeindeordnungen der Einwohnergemeinden enthaltene Grundsatz detailliert geregelt. Das Öffentlichkeitsgesetz soll auf kantonaler Ebene auch für den Kantonsrat und seine Organe gelten. Auf kommunaler Ebene sollen alle Gemeindearten dem Gesetz unterstehen.
Das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip umschreibt, in welchen Fällen die Einsicht in amtliche Dokumente verweigert oder eingeschränkt werden kann und in welchen Fällen eine Einsichtnahme generell ausgeschlossen ist. Es regelt das Vorgehen zur Einsichtgabe in amtliche Dokumente und den Verfahrensablauf, wenn die Einsichtgabe wegen entgegenstehenden privaten oder öffentlichen Interessen verweigert wird. Der Anspruch auf Einsicht in amtliche Dokumente ist als justiziables Recht ausgestaltet. Das Einsichtsrecht erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Jedoch sollen bei ausserordentlichem Aufwand kostendeckende Gebühren erhoben werden können. Eine Einsichtgabe kann verweigert werden, wenn sie mit einem offenkundig unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden wäre.
Die Gesundheitsdirektion bereitet im Auftrag des Regierungsrates (RRB-Nr. 338/2018 und 695/2019) die Ablösung der aktuellen Zürcher Spitallisten durch die Spitalplanung 2023 vor. Nun liegt mit dem Strukturbericht das Resultat der zweiten Etappe – des Bewerbungs- und Evaluationsverfahrens – vor.
Der diesem Schreiben beiliegende Bericht zeigt, welche Spitäler voraussichtlich auf den neuen Spitallisten aufgeführt werden und somit ab 2023 einen Leistungsauftrag erhalten sollen. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (RRB-Nr. 350/2022).
L’introduction prévue du nouveau modèle de données DM.flex pour la mensuration officielle est au cœur de la présente révision. Avec DM.flex, la mensuration officielle entend se doter d’un modèle de données alliant modularité et flexibilité. La révision s’attache par ailleurs à redéfinir les règles de financement de la mensuration offi-cielle ainsi qu’à régir l’archivage et l’introduction de l’historisation, l’ouverture à de nouvelles technologies, l’intégration des servitudes dans la mensuration officielle, les possibilités inhérentes à la légalisation électronique d’extraits dans le domaine de la mensuration officielle, la possibilité de mener des projets pilotes de même que l’adaptation du flux des annonces lors de la procédure d’approbation de plans.
Mit dem Wassergesetz sollen drei zentrale Themenbereiche rund um das Wasser in einem einzigen kantonalen Gesetz zusammengeführt werden: Wasserbau, Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer. Im Bereich Wasserbau, der den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern umfasst, fehlt bis heute eine kantonale Regelung, was wiederholt zu Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen führt.
Diese Lücke soll geschlossen werden. Der Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer sind heute in vier kantonalen Gesetzen und verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese Rechtszersplitterung soll nun behoben werden, wobei gleichzeitig auch die vereinzelt fehlende Bundesrechtskonformität des kantonalen Rechts hergestellt wird. Schliesslich soll die Siedlungsentwässerung, die aktuell teilweise im Bau- und Planungsrecht normiert ist, neu thematisch richtig in das kantonale Gewässerschutzrecht integriert werden.
Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Ehe für alle abgestimmt und diese angenommen. Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Die Änderungen haben formelle Auswirkungen auf Bestimmungen in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz zum bezahlten Urlaub und zur Elternschaft.
Es ist vorgesehen, die kantonale Regelung betreffend Urlaub bei Geburt eines Kindes an die Regelung des Bundes anzugleichen, indem der Urlaub auch der Ehepartnerin der Mutter gewährt werden soll. Als Auswirkung der Ehe für alle sieht der Bund auch eine Änderung der Erwerbsersatzordnung vor, indem er der Ehepartnerin der Mutter eine Erwerbsersatzentschädigung von zwei Wochen gewähren wird, sofern das Kind aus einer gesetzlich geregelten Samenspende entstammt.
Da die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nicht mehr möglich sein wird, soll bei eingetragener Partnerschaft kein Urlaub mehr gewährt werden. Schliesslich soll auch die Regelung in der VVO betreffend Adoptionsurlaub inhaltlich angepasst werden.
Gemäss Art. 28 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.1) beschliesst der Regierungsrat ein mehrjähriges Strassenbau- und Investitionsprogramm, welches alle Neu- und Ausbauvorhaben bezeichnet, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms hört er die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte an.
Die im vorliegenden Programm enthaltenen Objekte umfassen die grösseren Ausbauvorhaben, die in der Regel mit Landerwerb, Planauflage und Kostenbeteiligung durch die Standortgemeinde verbunden sind. Nicht aufgelistet sind Belagssanierungen und andere bauliche Unterhaltsmassnahmen. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.
Das Programm legt einen Schwerpunkt auf den Verkehrsraum Herisau, welcher die grössten Verkehrslasten trägt. Hinzu kommen die Sanierung der Ortsdurchfahrt Teufen im Zuge des Bahnprojektes, die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel sowie kleinere Projekte in verschiedenen Gemeinden. Alle Angaben zu den Objekten können dem Kapitel 4 des Vernehmlassungsentwurfs entnommen werden.
Le mécanisme de sauvetage destiné aux entreprises du secteur de l’électricité d’importance systémique vise à garantir la sécurité d’approvisionnement de la Suisse. En vertu de la nouvelle loi fédérale, la Confédération pourra fournir une aide financière subsidiaire aux entreprises du secteur de l’électricité d’importance systémique en cas d’évolution extraordinaire des marchés.
Le projet à mettre en consultation a pour objet une nouvelle loi concernant l’infrastructure de données sur la mobilité. La création de cette infrastructure étatique de données grâce à ses principaux éléments que sont la NADIM et le Réseau des transports CH facilitera l’utilisation des données sur la mobilité et la mise en réseau d’offres de mobilité, et contribuera ainsi à un système de mobilité efficient en Suisse.
En réponse au postulat 17.326, le Conseil fédéral a adopté un train de mesures le 15 janvier 2020. Un projet de loi doit notamment être élaboré dans le but de restreindre les prestations d’aide sociale octroyées aux ressortissants d’États tiers et de réduire ainsi la hausse des dépenses dans ce domaine.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit der Teilrevision werden drei Hauptziele verfolgt: Der Vollzug der Waldgesetzgebung soll gestärkt, die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert und Praxisänderungen, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben, sollen gesetzlich verankert werden.
Le dossier de consultation comprend l’adaptation de 22 ordonnances agricoles.
Unsere direkte Demokratie setzt voraus, dass die Stimmberechtigten ihre politischen Rechte auch in ausserordentlichen Situationen wahrnehmen können. Zu Beginn der Covid-19-Epidemie erliess daher der Regierungsrat gestützt auf § 56 Absatz 3 Kantonsverfassung die Verordnung zur Regelung der politischen Rechte. Diese Verordnung ist in der Zwischenzeit ausser Kraft, weil solche Verordnungen aufgrund der Verfassungsbestimmung spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten dahinfallen.
Der Regierungsrat beauftragte daher das Justiz- und Sicherheitsdepartement zu prüfen, welche Bestimmungen der ehemaligen Verordnung neu auf Gesetzesstufe zu regeln sind, damit die Wahrnehmung der politischen Rechte in ausserordentlichen Situationen sichergestellt wird. Die Vorlage räumt sowohl den Gemeinden als auch dem Regierungsrat die Möglichkeit ein, in solchen Situationen geeignete Massnahmen zur Regelung der politischen Rechte zu treffen.
Avec ce projet, le Conseil fédéral présente la version actualisée du programme de développement stratégique (PRODES) des routes nationales. Il sollicite sur cette base un crédit d’engagement de 4,354 milliards de francs (état des coûts 2020, hors TVA et renchérissement) pour les projets d’extension de l’étape d’aménagement 2023 et la planification des autres projets d’extension. Il propose également un plafond de dépenses de 8,433 milliards de francs (valeur nominale, 0,4 % de renchérissement par an, TVA incluse) pour l’exploitation, l’entretien et l’aménagement au sens d’adaptations des routes nationales sur la période 2024 à 2027.
En réponse à la motion 18.3383, l’avant-projet vise à introduire l’institution juridique du trust dans le code des obligations, en apportant les adaptations nécessaires dans les autres textes législatifs) ainsi qu’au niveau du traitement fiscal. L’objectif est d’offrir aux résidents et entreprises en Suisse un véhicule juridique flexible, fiable et approprié pour la détention de leur patrimoine ainsi que de créer de nouvelles opportunités d’affaires pour la place financière.
Die Evaluation des Parlamentsrechts und die daraus resultierende Teilrevision des Kantonsratsgesetzes, der Geschäftsordnung des Kantonsrates sowie weiterer Gesetze beinhaltet Anpassungen aufgrund der Digitalisierung des Ratsbetriebes, die Normierungen etablierter Praxisänderungen im Parlamentsbetrieb, die Umsetzung von überwiesenen Vorstössen und weitere Anliegen, die mit dieser Evaluation in Aussicht gestellt wurden. Weiter sollen bereits gewisse Massnahmen aus dem Planungsbericht B 30 zur Politischen Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern umgesetzt werden.
Die Evaluation und Teilrevision des revidierten Parlamentsrechts vom 1. Juni 2015 geht auf Vorstösse aus dem Kantonsrat und auf Anliegen aus der Geschäftsleitung des Kantonsrates und deren Stabsgruppe, der Kommissionen und der Verwaltung zurück. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Festhaltung gelebter und bewährter, aber bisher im Parlamentsrecht noch nicht abgebildeter Praxis, die Erhöhung der Effizienz, die Klärung und Verbesserung einzelner Abläufe und Strukturen sowie die Zusammenarbeit der beiden Räte. Dabei wird die bestehende Grundordnung der Verfahren im Kantonsrat und den Kommissionen von der vorliegenden Teilrevision nicht berührt.
Im Rahmen der Tätigkeit der Subkommission «Delegation Aufsicht Datenschutz» der Staatswirtschaftlichen Kommission wurde die fehlende kantonale Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung im Jahr 2019 nochmals thematisiert und seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, die Prüfung und Erarbeitung einer entsprechenden Regelung an die Hand zu nehmen.
Dabei sollen mit einem kantonalen Rahmengesetz die grundlegenden Vorschriften zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum gesetzlich geregelt werden. Auch die kantonale Fachstelle für Datenschutz begrüsst seit längerer Zeit – letztmals im Tätigkeitsbericht 2019 vom 25. Februar 2020 – die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage.
Die Polizei wird in der Gesellschaft vielfach als erweiterter Arm der Strafverfolgung angesehen. Dieses gesellschaftliche Meinungsbild entspricht jedoch nur bedingt dem gelebten Polizeialltag. So hat die Polizei bereits heute neben der Strafverfolgung auch zahlreiche präventive und verwaltungsrechtliche Aufgaben zu erfüllen.
Das in diesen Bereich fallende sicherheitspolizeiliche Handeln bildet sogar prozentual den Hauptanteil sämtlicher polizeilicher Tätigkeiten. Leider liest sich dies nicht derart klar und prägnant aus dem Polizeigesetz (sGS 451.1; abgekürzt PG). Die Regierung erachtet es daher als zielführend und sinnvoll, dass durch die Verschiebung des Fokus künftig vermehrt Straftaten durch frühes polizeiliches Handeln verhindert und damit potenzielle Opfer geschützt werden können.