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Pour que des nouvelles centrales de réserve ainsi que des groupes électrogènes de secours et des installations de couplage chaleur-force (installations CCF) puissent, outre les centrales hydroélectriques, les accumulateurs et les gros consommateurs, participer à la réserve d’électricité, il convient de créer les bases légales correspondantes dans la loi sur l’approvisionnement en électricité. Il convient par ailleurs de prévoir dans la loi sur l’énergie une base légale pour l’octroi de contributions d’investissement destinées aux installations CCF. L’Office fédéral de l’énergie doit être chargé, dans la loi sur l’énergie également, d’informer le public de la situation actuelle de l’approvisionnement énergétique. Enfin, la loi sur le CO2 doit permettre à la Confédération de rembourser aux exploitants d’installations capables de passer d’un agent énergétique à un autre (appelées installations bicombustibles ou multicombustibles) les dépenses auxquelles ils font face en raison de droits d’émissions de CO2 supplémentaires s’ils passent à un autre agent énergétique sur ordre de la Confédération.
Adaptation ou élaboration d’ordonnances relatives à la législation sur l’environnement, à savoir l’ordonnance sur l’assainissement des sites pollués (ordonnance sur les sites contaminés, OSites ; RS 814.680), l’ordonnance sur la réduction des risques liés à l’utilisation de substances, de préparations et d’objets particulièrement dangereux (ordonnance sur la réduction des risques liés aux produits chimiques, ORRChim ; RS 814.81) et l’ordonnance concernant l’adaptation d’ordonnances au développement des conventions-programmes dans le domaine de l’environnement pour la période 2025 à 2025 (ordonnance modificatrice unique).
Am 11. Juni 2020 reichte Thomas Noack und Mitunterzeichnete die Motion 2020/298 mit dem Titel «Massnahmen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften» ein. Sie wurde am 22. April 2020 mit 49:32 Stimmen überwiesen. Der Regierungsrat hat damit den Auftrag erhalten, die formellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gemeinden besser auf die Umgebungsgestaltung Einfluss nehmen können, um die Entstehung von Hitzeinseln im verdichteten Siedlungsgebiet zu verhindern.
Um die Art und Weise einer hitzemindernden Begrünung der Freiflächen zu bestimmen oder um eine übermässige Versiegelung der Freiflächen zu verhindern, sind die materiellen Voraussetzungen in den kommunalen Zonenreglementen zu schaffen. Den Gemeinden soll hier im Sinn und Geist des § 47a der Kantonsverfassung (Gemeindeautonomie) grösstmöglicher Entscheidungsspielraum eingeräumt werden.
Durch die Schaffung einer Kompetenzordnung zugunsten der Gemeinden soll die Umgebungsgestaltung von neuen Bauten und Anlagen stärker als bisher mittels zonenrechtlicher Kriterien in den Bewilligungsprozess eingebunden werden. Zu diesem Zweck werden das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) und die Verordnung (RBV, SGS 400.11) dazu mit neuen Bestimmungen dergestalt ergänzt, dass Umgebungsgestaltungspläne mit dem Baugesuch eingefordert werden und durch die Gemeinde im Bewilligungsverfahren geprüft werden können, sofern die kommunalen Zonenreglemente dies zwingend vorsehen.
Das Solothurner Energiegesetz vom 3. März 19911) ist bereits seit über 32 Jahren in Kraft. Es hat zwar zwischenzeitlich vereinzelte Anpassungen erfahren, doch drängt sich aufgrund veränderter rechtlicher, technischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen eine Totalrevision auf.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Der Krieg in der Ukraine und mögliche Energieengpässe in den Wintermonaten zeigen die Dringlichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Damit dieser Umstieg rascher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Zum entsprechenden Verordnungspaket wird eine Vernehmlassung durchgeführt.
Für den reibungslosen Betrieb der allgemeinen Bootsstationierungsanlagen am Zuger- und am Ägerisee stellen Bestimmungen in Bezug auf die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten eine wichtige Grundlage dar. Die ursprüngliche Verordnung aus dem Jahr 1974 ist allerdings nicht mehr zeitgemäss.
Eine teilrevidierte Verordnung soll deshalb den heutigen Anforderungen und der aktuellen Praxis entsprechen, aber auch punktuell an das übergeordnete kantonale und eidgenössische Recht angepasst werden. Neu enthält die Verordnung ausserdem Vorschriften über den Schutz der Gewässer vor Schadorganismen.
Der Klimawandel hat konkrete Auswirkungen auf unser Leben und unseren Alltag. Die Klimaszenarien für die Schweiz zeigen, dass auch im Kanton Appenzell I.Rh. die Jahresmitteltemperatur deutlich zunimmt. Im Sommer gibt es deutlich mehr Hitzetage, die vor allem in den bebauten Gebieten des Kantons weitreichende Folgen haben können. Gemäss Prognosen werden zudem die Niederschläge im Sommer eher abnehmen, allerdings werden vermehrt Starkniederschläge auftreten. Im Winter wird die Niederschlagsmenge eher zunehmen, jedoch weniger als Schnee, sondern gehäuft als Regen. Um diese Entwicklungen zu bremsen, ist der Kanton verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen.
Basierend auf dem Grundlagenbericht zum Energiebedarf des Kantons Appenzell I.Rh. wurde die Energie- und Klimaschutzstrategie zur Verminderung der Treibhausgasemissionen erarbeitet. Die Strategie basiert auf dem Energiebedarf des Jahrs 2019 von Bevölkerung, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Für den Kanton wurde ein spezifischer Absenkpfad der Treibhausgasemissionen definiert, um das Netto-Null-Ziel bis ins Jahr 2050 zu erreichen.
Es wurden neun Handlungsfelder festgelegt. Für jedes Handlungsfeld wurden konkrete und auf die Strukturen und Gegebenheiten des Kantons Appenzell I.Rh. abgestimmte Massnahmen erarbeitet und anhand der zu erwartenden Wirkungen und Kosten für die Umsetzung priorisiert. Für die priorisierten Massnahmen wurden in einem ersten Schritt bereits Massnahmenblätter erstellt.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie ist ein wichtiges Instrument, um die Versorgung mit erneuerbarer Energie voranzutreiben. Bei deren konkreter Umsetzung trägt die Bevölkerung des Kantons durch eine aktive Teilhabe entscheidend zum Gelingen bei. Daher soll nach der bereits durchgeführten Ämterkonsultation nun in einer öffentlichen Vernehmlassung eine breite Beteiligung ermöglicht werden.
Die festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Umweltbereich sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 208 in Kraft getreten ist. In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Le projet vise à exclure les petits projets de construction de logements du droit de recours des organisations: les citoyennes et citoyens qui prévoient de construire des logements en zone à bâtir d’une surface de plancher inférieure à 400 m2 ne doivent plus courir le risque de voir une organisation environnementale nationale faire recours contre leur projet.
Die Vorlage hat drei Schwerpunkte: Erstens soll das kantonalen Ausführungsrechts zur Festlegung des Gewässerraums nach Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes des Bundes (GSchG; SR 814.20) geschaffen werden. Zweitens regelt der Erlass die kantonalen Vollzugsbestimmungen zur Revitalisierungspflicht von Fliessgewässern nach Art. 38a GSchG. Drittens werden die Bestimmungen über den Hochwasserschutz aktualisiert sowie fehlende Bestimmungen über den Schutz vor Massenbewegungsgefahren und Lawinen geschaffen.
Zu diesem Zweck sind das Baugesetz, das Wasserbaugesetz, das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie das kantonale Waldgesetz anzupassen. In diesem Zuge kann die vorläufige Verordnung über die Einführung des Gewässerraums vom 18. September 2012 aufgehoben werden.
Die Vorlage berücksichtigt die Klimastrategie des Regierungsrates vom 20. Oktober 2020 und ist auf die laufende Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) abgestimmt (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 10. März 2023).
Am 30. September 2020 hat der Landrat die Motion Andreas Bilger, Seedorf, zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenlegung der Entsorgungsunternehmungen des Kantons Uri (Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung [ZAKU] und Abwasser Uri) als erheblich erklärt. Gemäss den Empfehlungen des Regierungsrats an den Landrat soll mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage für eine mögliche Zusammenlegung der beiden Organisationen geschaffen werden. Die Teilrevision soll zudem zum Anlass genommen werden, weitere notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz stark entwickelt. Gleichzeitig ist auch die Anzahl gerissener Nutztiere durch Wölfe gestiegen. Der Bund hat daher im Jahr 2019 eine Vollzugshilfe Herdenschutz erlassen, in welcher die Herdenschutzmassnahmen dargelegt werden, die vom Bund mitfinanziert werden. Die Mitfinanzierung des Bundes wird nur gewährt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht alle unterstützten Massnahmen des Bundes können bei den speziellen und regionalen Strukturen der Land- und Alpwirtschaft im Kanton Appenzell I.Rh. umgesetzt werden. Im Rahmen eines Projekts wurden daher ab dem Jahr 2021 kantonale Herdenschutzmassnahmen getestet. Seit dem Start des Projekts konnten Erfahrungswerte für eine langfristige kantonale Unterstützung im Herdenschutz gesammelt werden. Da im Kanton bisher keine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von kantonalen Herdenschutzmassnahmen besteht, soll diese mit einem neuen Artikel im Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden. Weiter soll geregelt werden, dass die Standeskommission die Kompetenz erhält, die Massnahmen festzulegen, die unterstützt werden.
La pratique du vélo tout-terrain en zone forestière se développe de manière importante et réjouissante. Un important réseau est déjà disponible pour la pratique du vélo en zone agricole et surtout en zone forestière. Ce réseau pourra être progressivement complété par différentes pistes plus techniques, pistes devant être légalisées et balisées par les clubs de cyclisme. Le plan sectoriel VTT, mis en consultation publique, a justement pour vocation de fixer les règles et procédures devant conduire à finaliser un réseau attractif dans le canton du Jura.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt und beauftragt, zur Revision der kantonalen Vollziehungsverordnung über die Binnenschifffahrt eine Vernehmlassung durchzuführen. In der Vorlage geht es vor allem um die Aufhebung der Wintersperre für Kitesurferinnen und Kitesurfer. Die weiteren Änderungen sind von untergeordneter Natur.
Da die direktbetroffenen Kreise bereits im vergangenen Jahr zum Thema Wintersperre angehört worden sind, hat der Regierungsrat entschieden, die Vernehmlassungsfrist zu verkürzen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt eine Verfahrensbeschleunigung im Interesse eines raschen Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbarer Energien im Kanton Luzern, insbesondere der Windenergie. Im Weiteren werden mit dem Vernehmlassungsentwurf Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen umgesetzt, die im Planungs- und Baugesetz zu verankern sind. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes vorgeschlagen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie im Kanton Luzern und die Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. Insbesondere soll das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt genutzt werden, weshalb die bestehenden Vorgaben bezüglich Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden ausgeweitet werden.
Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen. Weitere Vernehmlassungs-Pakete zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Planungsbericht Klima und Energie werden folgen.
Il PECC, ai sensi dell’art. 4 della Legge cantonale sull’energia (Len), costituisce un documento strategico di politica energetica e climatica dove i provvedimenti sono descritti solo nelle loro parti essenziali.
L’auspicio è che la consultazione, impostata per permettere una vasta partecipazione, possa favorire l’affinamento della parte settoriale (cap. 6 e cap. 7) e contribuire ad ottenere un ampio consenso che concorra al raggiungimento degli obiettivi definiti (cap. 5.1 e cap. 7.2).
In einer gemeinsamen Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz haben die Regierungen der Kantone Aargau, Jura, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sich zum vom Bund vorgegeben Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 bekannt und sich verpflichtet, dass jeder Kanton bis 2025 eine eigene Klimastrategie erarbeitet. Mit der vorliegenden Klimastrategie möchte der Kanton Basel-Landschaft aufzeigen, wie er mit wirkungsvollen Massnahmen zu den gesteckten Klimazielen beitragen kann.
Adaptation d’ordonnances relatives à la législation sur l’environnement, à savoir l’ordonnance sur la réduction des émissions de CO2 (ordonnance sur le CO2; RS 641.711), l’ordonnance sur l’utilisation d’organismes dans l’environnement (ordonnance sur la dissémination dans l’environnement, ODE; RS 814.911), l’ordonnance sur la protection contre le bruit (OPB; RS 814.41) et l’ordonnance sur la protection contre le rayonnement non ionisant (ORNI; RS 814.710).
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen.