Souhaitez-vous recevoir des notifications par e-mail sur ces thématiques?
Choisissez les thématiques qui vous intéressent. Les notifications sont gratuites.
La commission propose d’élargir et de préciser la réglementation relative aux cas de rigueur dans la loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) afin d’offrir une meilleure protection aux ressortissantes et ressortissants étrangers victimes de violence domestique.
Der Kanton Aargau verfügt seit dem 1. Januar 2007 über eine duale Polizeiorganisation. Gegenwärtig bestehen zusätzlich zur Kantonspolizei 15 Regionalpolizeien. Die duale Polizeiorganisation im Kanton Aargau wurde in den Jahren 2020 und 2021 einer externen Evaluation unterzogen. Im Juni 2021 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres über den Evaluationsbericht vom 30. März 2021 und das weitere Vorgehen informiert.
Im Rahmen des Evaluationsberichts wurde festgestellt, dass keine Gründe bestehen, um von der dualen Polizeiorganisation zu einer Einheitspolizei zu wechseln. Gleichwohl wurde in einzelnen Bereichen Optimierungsbedarf festgestellt. Diese Beurteilung wurde zwischenzeitlich im Rahmen von weiteren Abklärungen bestätigt, die vom Departement Volkswirtschaft und Inneres zusammen mit Vertretungen der Regionalpolizeien getätigt worden sind. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, dass die duale Polizeiorganisation beibehalten und optimiert wird. Optimierungsbedarf besteht konkret bei der Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Polizeibestände schlägt der Regierungsrat vor, dass sich der Mindestbestand weiterhin nach der Verhältniszahl von 1:700 richten soll und er den über diese Verhältniszahl hinausgehenden Personalbedarf der Kantonspolizei im Rahmen von alle fünf Jahre stattfindenden Standortbestimmungen plant. Es wird in diesem Zusammenhang weiter vorgeschlagen, dass zwei Drittel der Bestandesentwicklung, welche zum Erreichen der Verhältniszahl von 1:700 für die polizeiliche Grundversorgung erforderlich ist, bei der Kantonspolizei erfolgen sollen. Ein Drittel dieser Bestandesentwicklung soll durch die Gemeinden bei den Regionalpolizeien sichergestellt werden.
Gestützt auf den gegenwärtig im Entwurf vorliegenden Planungsbericht soll der Grosse Rat die strategische Ausrichtung zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände im Kanton Aargau mittels Leitsätzen festlegen.
Der vorliegende Anhörungsbericht und Fragebogen räumen allen interessierten Organisationen und Personen die Möglichkeit ein, sich zum Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA) in der Höhe von 240 Millionen Franken zu äussern. Die Finanzhilfe soll in Form eines nicht rückzahlungspflichtigen Beitrags erfolgen. Diese vom KSA beantragte Massnahme dient der bilanziellen Sanierung des KSA, um einen Konkurs abzuwenden.
Das Kulturland soll im Enteignungsfall höher entschädigt werden als wie bisher. Der Bund hat im Enteignungsrecht bereits entsprechende Bestimmungen aufgenommen. Der vorliegende Entwurf schafft nun auch im Kanton Aargau die Gesetzesgrundlage dafür, dass Landwirtschaftsland massvoll besser entschädigt wird. Je nach Einstufung der Landqualität soll im Enteignungsfall neu der Landpreis bis 22 Franken pro Quadratmeter betragen.
Am 23. Januar 2023 trat das neue Strafregistergesetz (StReG) in Kraft. Mit der Inkraftsetzung des StReG wurde die bisherige Strafregisterregelung im Schweizerischen Strafgesetzbuch (insbes. Art. 365-371a) aufgehoben. Zudem erliess der Bundesrat eine neue Strafregisterverordnung (StReV), welche ebenfalls per 23. Januar 2023 in Kraft trat und die bisherige Verordnung ersetzt. Die kantonale Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister muss daher an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Dabei soll faktisch so weit als möglich die bisherige bewährte Praxis beibehalten werden.
Mit der Vorlage zur Änderung des Gemeindegesetzes soll die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion Nr. 2019/5 «Steuerfussreferendum ohne ungültiges Budget» umgesetzt werden. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, das Gemeindegesetz so zu präzisieren, dass Gemeinden in ihrer Verfassung vorsehen können, dass das Budget und der Steuerfuss separat dem Referendum unterstellt werden können. In Gemeinden, die in ihrer Verfassung sowohl das Budgetreferendum als auch das Steuerfussreferendum verankert haben, soll das Steuerfussreferendum nur den separaten Beschluss zur Steuerfussfestsetzung betreffen. Der Regierungsrat hat den Entwurf der Gemeindegesetzänderung zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Motion verlangt eine möglichst grosse Flexibilität im Bereich des Budget- respektive des Steuerfussreferendums, verlangt also Auswirkungen auf die fünf Schaffhauser Gemeinden mit eigenem Parlament. Gefordert wird die Entkoppelung von Budget und Steuerfuss. Die Umsetzung der Motion führt aber auch zu gewissen Änderungen in den Gemeinden mit Gemeindeversammlungen. So könnten sie unter gewissen Bedingungen die Schlussabstimmung über das Budget und den Steuerfuss an der Urne vornehmen.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Budget und Steuerfuss vollständig entkoppelt. Für das Budget und den Steuerfuss braucht es je zwei eigene Beschlüsse. Dieser doppelte Beschluss ist auch Voraussetzung dafür, dass gegen das Budget und den Steuerfuss je einzeln das Referendum ergriffen werden kann. Die Rechtskraft tritt je einzeln am Tag nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum ein respektive am Tag nach der Gutheissung von Budget oder Steuerfuss an der Urne. Die Entkoppelung führt im Gegensatz zur jetzigen Situation zu völlig neuen Szenarien.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gemeindegesetzes lässt der Kanton Schaffhausen den Gemeinden diesbezüglich den grösstmöglichen Spielraum. Es ist nun an den Gemeinden, die für sie optimale Form zu wählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einem obligatorischen Referendum immer eine Urnenabstimmung durchzuführen ist und während Monaten Unklarheit herrscht, da bei einem erfolgreichen Referendum das Geschäft zur nochmaligen Beschlussfassung an den Einwohnerrat geht. Der Regierungsrat weist in der Vernehmlassungsvorlage zudem auf mögliche Nachteile der neuen Regelung hin.
L’interrogatoire ou l’audition d’une personne par téléphone ou vidéoconférence dans le cadre d’un procès civil à l’étranger doit être facilité. La déclaration de la Suisse relative aux articles 15 à 17 de la Convention de La Haye du 18 mars 1970 ainsi que les articles 11 s. de la loi fédérale du 18 décembre 1987 sur le droit international privé doivent être adaptés en ce sens.
Une nouvelle entreprise a besoin de plus de flexibilité que ne le permet aujourd’hui la loi du 13 mars 1964 sur le travail. C’est pourquoi les collaborateurs et collaboratrices d’une telle entreprise doivent être exclus du champ d’application de la loi sur le travail, pour autant qu’ils détiennent une participation dans l’entreprise. Ils doivent néanmoins continuer d’être assujettis aux dispositions de la loi réglant la protection de la santé.
Das Datenschutzrecht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Datenschutz ist demnach Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz bei der Datenbearbeitung. Die Regelungen des Datenschutzrechts sollen der Informationserfassung durch Staat und Private Grenzen setzen und dem Einzelnen in diesem Umfang das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geben. Dieses Recht, der Offenlegung der eigenen Persönlichkeit Grenzen zu setzen, dient dem Schutz der Privatsphäre, aber auch der unbeeinflussten Ausübung der Freiheitsrechte. Die enorme Entwicklung der Kommunikationstechnik führt dazu, dass die Schutzvorkehren häufiger und umfassender in der Gesetzgebung ihren Niederschlag finden. Eine wichtige Voraussetzung, dass der Datenschutz überhaupt wirksam werden kann, ist die Schaffung vermehrter Transparenz bei der Datenbearbeitung. Damit können Betroffene gezielt ihre Rechte wahrnehmen und es wird ein offenes, gesetzmässiges Verwaltungshandeln gefördert.
Das Datenschutzrecht geht dem Öffentlichkeitsprinzip vor. Währendem das Datenschutzrecht den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Privaten bezweckt, regelt das Öffentlichkeitsprinzip den Zugang Privater zu amtlichen Dokumenten. Mit dem Beitritt zu verschiedenen internationalen Vereinbarungen verpflichteten sich Bund und Kantone, einen europäischen Datenschutzstandard einzuführen. Der Kanton Obwalden tat dies mit dem Gesetz über den Datenschutz vom 25. Januar 2008 (kDSG; GDB 137.1), welches 1. November 2008 vollständig in Kraft trat.
Seither hat sich das europäische Datenschutzrecht weiterentwickelt. Es gilt nun diese Weiterentwicklungen nachzuvollziehen. Die europäischen Erlasse sind nicht unmittelbar anwendbar und bedürfen der Umsetzung ins eidgenössische und kantonale Recht. Der Kanton Obwalden pflegt im Datenschutzrecht das Prinzip der sogenannten Nettogesetzgebung, wodurch in Bezug auf das Grundsätzliche auf das Bundesrecht verwiesen wird. Da dieses bereits totalrevidiert und an die europäische Gesetzgebung angepasst wurde, entspricht das kantonale Recht im Wesentlichen bereits dem übergeordneten Recht. Trotzdem bedarf es punktueller Änderungen im kDSG.
Les clubs de sport de masse, qui souffrent de primes LAA très élevées, doivent être soulagés financièrement par une exception supplémentaire à l’obligation d’assurance.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in der Schweiz und im Kanton Aargau. Mit der (18.6) Motion vom 9. Januar 2018 betreffend Brustkrebsvorsorge wurde der Regierungsrat aufgefordert, ein kantonales Brustkrebsscreening zur Brustkrebsfrüherkennung im Sinne der Vorgaben gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 zu entwickeln und umzusetzen.
Durch die Einführung eines entsprechenden Programms können alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Kanton Aargau eingeladen werden, an einem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening teilzunehmen.
Die Durchführung des Programms soll via Leistungsvertrag mit einer gemeinnützigen verwaltungsexternen Organisation (zum Beispiel der Krebsliga Aargau oder einer noch zu gründenden Stiftung "Krebsscreening Aargau") erfolgen. Vor Abschluss eines Leistungsvertrags gilt es, die Finanzierung für die Aufbau- und Betriebsdauer von insgesamt zehn Jahren sicherzustellen. Hierfür ist die Beantragung eines Verpflichtungskredits beim Grossen Rat notwendig.
Um künftig den Zusammenschluss von gemeindlichen Friedensrichterämtern ohne Einbusse der Gemeindesouveränität zu ermöglichen, muss das Gerichtsorganisationsgesetz angepasst werden. Gleichzeitig soll die Stellvertretung von Friedensrichterinnen und Friedensrichtern flexibler ausgestaltet werden. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wird die vom Kantonsrat am 16. Dezember 2021 erheblich erklärte Motion von Fabio Iten, Laura Dittli, Michael Felber und Peter Rust vom 11. November 2020 umgesetzt.
Der Bund hat per 1. Mai 2017 ein totalrevidiertes Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, SR 817.0) in Kraft gesetzt. Diese Änderung des Bundesrechtes gibt Anlass zu einer Revision der kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Konkret soll das kantonale Recht verschlankt und in einer neuen Einführungsverordnung zum Lebensmittelgesetz (EV LMG) zusammengefasst werden.
Das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) stammt aus dem Jahr 1994 und wurde letztmals auf den 1. Januar 2008 angepasst. Schon damals erfolgte die Revision hauptsachlich, um den europäischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Unabhängig von den beschriebenen Entwicklungen auf europäischer und eidgenössischer Ebene zeigen sich beim Vollzug des KDSG mittlerweile einige Schwächen. Das Gesetz hat mit den technischen Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung nicht mitgehalten und ist spürbar in die Jahre gekommen, so dass der Änderungsbedarf offenkundig ist.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen.
Vor dem Hintergrund der Analyse des bestehenden Ressourcen- und Lastenausgleichs und der strukturellen Gegebenheiten der Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden soll neu eine klare Trennung des Ressourcen- und des Lastenausgleichs stattfinden. Der Ressourcenausgleich soll zielgerichteter ausgestaltet werden, indem eine neutrale Zone eingeführt wird. Ressourcenschwache Gemeinden, deren massgebende Steuerkraft in dieser Zone liegt, sind vom Ressourcenausgleich nicht betroffen.
Dadurch fokussiert sich der Ressourcenausgleich auf die ressourcenschwächsten Gemeinden. Mit der Einführung eines geografisch-topografischen Lastenausgleichs wird eine breitere Wirksamkeit des Lastenausgleichs beabsichtigt. Der Lastenausgleich wird neu durch den Kanton finanziert. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs macht das System transparenter und steuerbarer. Gleichzeitig werden bestehende Fehlanreize beseitigt.
Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) hat festgestellt, dass beim Privatunterricht seit der Einführung des Lehrplans 21 im Schuljahr 2017/18 die Unterrichtsqualität nachgelassen hat. Infolge verschiedener Entwicklungen wird auch das Hochhalten der Aufsichtsqualität zunehmend erschwert. Dadurch ist die Chancengerechtigkeit der im Kanton Luzern wohnhaften, schulpflichtigen Kinder nicht mehr gegeben.
Das Bildungs- und Kulturdepartement beantragt deshalb eine Änderung von § 15 Abs. 2b der Volksschulbildungsverordnung (SRL Nr. 405) und die Bewilligungsvoraussetzungen zur Erteilung von Privatunterricht neu definieren. Ab dem Schuljahr 2023/24 sollen nun die Privatunterricht erteilenden Personen oder die an einer Privatschule unterrichtenden Lehrpersonen in der Regel über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) und nicht mehr nur über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
Im November 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat wird den daraus erfolgten Verfassungsauftrag in zwei Etappen umsetzen. Das Departement für Finanzen und Soziales hat ein Vorgehenskonzept in die Vernehmlassung gegeben, damit die Initiative im Thurgau rasch umgesetzt werden kann.
La révision totale de la loi sur le transport de marchandises, entrée en vigueur en 2016, n’était pas encore marquée par les efforts actuels visant à atteindre les objectifs climatiques ni par l’aspect de la sécurité d’approvisionnement. Sur cette base, deux orientations générales distinctes pour le perfectionnement du transport de marchandises ont été élaboré. Ces deux solutions, leurs caractéristiques et leurs effets sont présentés dans le cadre de la présente consultation et font l’objet de deux propositions de perfectionnement des bases légales.
Dans le cadre de la révision de la loi sur la chasse (LChP), le Conseil fédéral et le Parlement avaient proposé une régulation préventive des populations de loups. À l’automne 2020, le peuple suisse a refusé cette modification de la loi en votation populaire. Dans le but d’apaiser la situation à court terme dans les régions de montagne abritant des effectifs croissants de loups, le Conseil fédéral a adapté, sur mandat du Parlement, l’ordonnance sur la chasse (OChP) pour la saison d’estivage 2021 (motions CEATE-N 20.4340 et CEATE-E 21.3002). Ainsi, les cantons peuvent intervenir plus rapidement dans les populations de loups.
Unterschiedliche sprachliche Fähigkeiten bedeuten unterschiedliche Startbedingungen, insbesondere im Kindergartenalter. Kinder, die mit dem Erwerb der Unterrichtssprache beschäftigt sind, verpassen einen grossen Teil der anderen Lerninhalte. Die Sprachkenntnisse von Kindern sind folglich entscheidend für den Schulerfolg. Zudem reduzieren sich durch die frühe Förderung die Folgekosten, die beispielsweise für besondere Bildungsmassnahmen anfallen könnten.
Um die Chancengleichheit aller Kinder zu verbessern, sollen die Sprachkompetenzen von Kindern mit einem Förderbedarf durch eine vorschulische Sprachförderung spezifisch aufgebaut und gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung verankert die frühe Sprachförderung als weiteren Teilbereich der frühen Förderung im Sozialgesetz (SG). Vorgesehen ist ein Angebotsobligatorium ohne Besuchsobligatorium. Demnach sollen die Einwohnergemeinden zum einen verpflichtet werden, nach Massgabe einer standardisierten Sprachstanderhebung den sprachlichen Förderbedarf der Kinder abzuklären.
Zum anderen haben sie künftig dafür besorgt zu sein, ein freiwilliges Angebot der frühen Sprachförderung sicherzustellen. Die Förderung soll dabei möglichst im Rahmen von bestehenden Angeboten der frühen Förderung (Spielgruppen) oder der familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgen.
Mit der frühen Sprachförderung werden die Bundesvorgaben im Zusammenhang mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) erfüllt. Die betreffenden Änderungen sollen voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Le projet prévoit de modifier la loi fédérale sur les résidences secondaires pour permettre, en cas de démolition et de reconstruction d’un logement créé selon l’ancien droit, d’augmenter la surface utile principale de 30 pour cent au maximum, de créer des logements et des bâtiments supplémentaires et de reconstruire le logement ailleurs sur le bien-fonds. En outre, lors de l’agrandissement de logements existants, il sera possible de créer des logements supplémentaires pour autant que l’agrandissement n’excède pas 30% de la surface utile principale préexistante.
Das Konzept öffentlicher Regionalverkehr 2018–2022 und das Leitbild 2011–2022, das die strategischen Grundsätze enthält, laufen Ende Jahr aus. Neu wurden die strategischen Grundsätze in das öV-Konzept 2024–2029 integriert. Das hat den Vorteil, dass Leitbild und Konzept eine starke Einheit bilden und die Ziele im sich rasch ändernden Umfeld wieder überprüft und im nächsten öV-Konzept 2030–2035 aktualisiert werden können.