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Das Projekt "Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II" (S+R) ist für die Schulraumplanung auf der Sekundarstufe II von grosser Bedeutung, weil sich seit dem Beschluss des Grossen Rats zum Konzept STABILO im Jahre 2001 die Berufsbildung, aber auch die Mittelschulen stark verändert haben. Im Anhörungsbericht werden die Konsequenzen dieser Entwicklungen aufgezeigt und Vorschläge unterbreitet, wie die drei strategischen Zielsetzungen (gleichmässigere und insgesamt höhere Auslastung des Schulraums; verstärkte Bildung von Kompetenzzentren durch eine andere Verteilung der Berufe auf die Berufsfachschulen; Berücksichtigung der Bedürfnisse der Regionen) erreicht werden können.
Der Kanton Aargau will auch in Zukunft seinen Auftrag erfüllen können, allen Jugendlichen auf der Sekundarstufe II eine qualitativ gute Ausbildung zu ermöglichen. Um dies erreichen zu können, sind Weichenstellungen in Bezug auf die zur Verfügung stehende Infrastruktur an den Schulen unumgänglich. Deshalb hat der Regierungsrat eine breite Analyse durchgeführt und unterbreitet Ihnen mit dieser Anhörung drei Varianten für den Berufsbildungsbereich (Alpha, Beta, Gamma) sowie eine moderate Reorganisation der Mittelschulen.
Im Mai 2006 beschlossen die 21 Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Deutschschweiz (D-EDK) einen gemeinsamen Lehrplan zu schaffen, um die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen zu harmonisieren. Im Oktober 2014 wurde der Lehrplan nach mehreren Überarbeitungen von der D-EDK zur Einführung in den Kantonen freigegeben.
Auch im Kanton Uri soll der Lehrplan 21 eingeführt werden. Zuständig für diesen Beschluss ist der Erziehungsrat. Die Einführung des Lehrplans 21 bedingt Anpassungen an der bestehenden Stundentafel. Der Erziehungsrat hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) beauftragt, eine Vernehmlassung dazu durchzuführen.
L'ordonnance a pour but de régler les modalités de la participation de la Suisse aux programmes d'éducation, de formation professionnelle et de jeunesse de l'UE et de fixer des règles de procédure claires pour son soutien. La révision met à jour le cadre juridique découlant du changement des conditions s'appliquant à la fois à la participation de la Suisse en tant que pays tiers et en cas d'une nouvelle association à Erasmus+. Elle tient compte des principes arrêtés par le Conseil fédéral le 16 avril 2014 et le 19 septembre 2014. L'ordonnance fixe en outre les règles de l'octroi de contributions aux bourses pour des études dans des institutions universitaires européennes. La révision vise aussi à régler au niveau de l'ordonnance le renforcement et l'extension de la coopération internationale en matière d'éducation et de formation. Enfin, le texte confirme les modalités de l'octroi de contributions en faveur de la Maison suisse à la Cité internationale universitaire de Paris (CIUP) et de la sélection des étudiants et autres résidants de la Maison suisse.
Die Schuldienste erbringen unterstützende Dienstleistungen zugunsten von Schülerinnen und Schülern ausserhalb des Unterrichts, aber auch von Lehrpersonen, Schulleitungen sowie anderen Personengruppen.
Die Schuldienste sind im Schulgesetz sowie im Dekret und in der Verordnung über die Schuldienste geregelt. Dazu gehören der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst, der Schulpsychologische Dienst, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, die Schulsozialarbeit, der Schularzt und die Schulzahnpflege. Ausserdem enthalten die rechtlichen Grundlagen Regelungen zur Bereitstellung der Lehrmittel und zur Führung von Mediotheken beziehungsweise Schulbibliotheken.
Die bestehenden Erlasse genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Im Rahmen der vorgesehenen Teilrevision des Schulgesetzes sollen die Erlasse darum inhaltlich angepasst werden. Als konkrete Massnahmen werden unter anderem die Regelung kinder- und jugendpsychiatrischer Dienstleistungen zugunsten der Schulen, das Zusammenführen der schul- und jugendpsychologischen Beratung an der Sekundarstufe II mit dem Schulpsychologischen Dienst der Volksschule, die Einführung eines Gutscheinsystems für die obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen während der Volksschule oder die Vorverlegung der Schulzahnprophylaxe auf den Kindergarten vorgeschlagen.
Il est prévu d'ancrer la coopération internationale en matière de formation professionnelle dans les mesures d'encouragement selon l'article 55 de la Loi sur la formation professionnelle (RS 412.1). Ceci nécessite un complément dans l'article 64 de l'Ordonnance sur la formation professionnelle (RS 412.101). Ce complément permet à la Confédération d'encourager de manière subsidiaire des activités de tiers dans le domaine de la coopération internationale en matière de formation professionnelle comme prestations particulières d'intérêt public.
Artikel 52 des Schulgesetzes (RB 10.1111) und Artikel 40 der Schulverordnung (RB 10.1115) umschreiben die Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen. Basierend auf diesen Grundlagen kann der Erziehungsrat nähere Vorschriften zu den Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen erlassen, den so genannten Berufsauftrag (Amtsauftrag). Der bestehende Berufsauftrag (Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule; RB 10.1212(Amtsauftrag)) stammt aus dem Jahre 2006.
Der Berufsauftrag ist in vielen Kantonen in Diskussion. So auch im Kanton Uri. Mit Brief vom März 2013 stellt der Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR) verschiedene Forderungen für das Anrechnen von spezifischen Arbeiten und Aufgaben und eine generelle Anpassung der Prozentwerte beim Amtsauftrag.
Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 6. November 2013 einen Projektauftrag zur Überprüfung des bestehenden Berufsauftrags für die Lehrpersonen der Volksschule und Ausarbeitung von Vorschlägen zu dessen Anpassung beschlossen (ERB Nr. 2013-81). Zur Erarbeitung eines Berichtes setzte die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) mit Beschluss vom 14. August 2014 eine Projektgruppe ein.
La procédure de consultation porte sur le soutien fédéral en faveur des candidats aux examens fédéraux de la formation professionnelle supérieure à partir de 2017. Le projet vise une modification de la loi fédérale sur la formation professionnelle (LFPr). Un modèle de subventionnement des cours préparatoires aux examens professionnels et professionnels supérieurs, axé sur la personne, doit permettre aux candidats d'obtenir un soutien financier direct. Cette mesure a par ailleurs pour but de renforcer d'une manière générale l'attrait des examens fédéraux.
Die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) Aarau bietet dreijährige Bildungsgänge in den Fachrichtungen Pflege, Operationstechnik und Sozialpädagogik auf der Stufe höhere Berufsbildung an. Die kantonale Schule ist an der Südallee 22 in Suhr in einem Gebäudekomplex einquartiert, der bereits 1933 als Pflegeschule errichtet, mit fortschreitender Zeit kontinuierlich erweitert, jedoch für deutlich weniger Studierende konzipiert worden ist. Ein zeitgemässer Schulbetrieb ist durch die Sanierungsbedürftigkeit, das überholte Raumkonzept und vor allem durch das zu geringe Raumangebot nicht mehr gewährleistet.
Die an der HFGS ausgebildeten Personen sind wichtige Fachleute, auf welche die Praxisinstitutionen des Kantons Aargau dringend angewiesen sind. Aufgrund der steigenden Studierendenzahlen sowie der betrieblichen Bedürfnisse sind die geplante Gesamterneuerung und die damit einhergehende Anpassung des Raumkonzepts wichtige Voraussetzungen, um im Kanton Aargau weiterhin attraktive und qualitativ hochstehende Bildungsgänge im Bereich der höheren Berufsbildung anbieten zu können. Die geplanten Erneuerungsarbeiten sehen vor, den heterogenen Gebäudekomplex durch Rückbau, Ersatzneubau und Instandsetzung volumetrisch, gestalterisch und betrieblich als Einheit abzubilden.
Mit der Überarbeitung der Übertrittsverfahren wird die Leistungsorientierung an der Volksschule und an der Nahtstelle zur Sek II unterstrichen. Die Effizienz der bisherigen Übertrittsverfahren soll gesteigert und der organisatorisch-administrative Aufwand für die Schulen reduziert werden. Ausserdem soll die Repetitionsquote (insbesondere an der Oberstufe) gesenkt und die Durchlässigkeit gefördert werden. Beim Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Oberstufe sollen die Eltern stärker miteinbezogen werden.
Das Vorhaben bewirkt, dass alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die Schule gleichzeitig und mit dem gleichen Verfahren (Abschlusszertifikat) abschliessen, und führt zu einer Kostenreduktion von rund 244'000.- Franken jährlich. Als konkrete Massnahmen hierzu werden unter anderem die Erhöhung der Anforderungen für den Übertritt von der Primarschule an die Bezirks- und Sekundarschule sowie für den Übertritt an die Mittelschulen, die Abschaffung der Übertrittsprüfung von der Primarschule an die Oberstufe, die Ablösung der Bezirksschulabschlussprüfung sowie der prüfungsfreie Übertritt von besonders leistungsfähigen Sekundarschülerinnen und -schülern in die Informatik-, Wirtschafts-, Fach- und Berufsmittelschule mit Berufsmaturität vorgeschlagen.
Mit der Annahme der Volksabstimmung zur Initiative "JA für Mundart im Kindergarten" vom 18. Mai 2014 hat der Aargauer Souverän beschlossen, es sei im Schulgesetz festzulegen, dass die Unterrichtssprache im Kindergarten grundsätzlich Mundart sein soll. Die Initiative war als sogenanntes allgemeines Anliegen formuliert. Der Grosse Rat ist aufgefordert, den Volkswillen auf Gesetzesebene zu konkretisieren.
Es wird mit dieser Anhörungsvorlage vorgeschlagen, den Volksentscheid über einen neuen Paragraphen im Schulgesetz umzusetzen, der neben der Unterrichtssprache im Kindergarten auch jene der Primarschule und Oberstufe festlegt, indem für den Kindergarten grundsätzlich die Mundart gelten soll und für die Primarschule / Oberstufe grundsätzlich die Standardsprache. Die Konkretisierung dieser grundsätzlichen Sprachverwendung soll nach wie vor über den Lehrplan erfolgen.
Im Dezember 2013 hat der Grosse Rat der Einführung von Jokertagen an den Thurgauer Volksschulen zugestimmt. Nun ist das Gesetz über die Volksschule entsprechend anzupassen. Gleichzeitig sollen auch andere Bestimmungen des Gesetzes neu geregelt werden.
Im Zentrum steht dabei die Klärung von Fragen, die sich im schulischen Alltag oftmals stellen, wie etwa betreffend die Zuständigkeiten von Schulbehörde und Schulleitung, die Elternpflichten, die Präsenz der Lehrpersonen in der unterrichtsfreien Zeit, die Blockzeit und die Ferienregelung.
In den überbetrieblichen Kursen (üK) wird – ergänzend zur betrieblichen Ausbildung im Lehrbetrieb und zum schulischen Unterricht in der Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt. Zudem werden Ausbildungsinhalte erarbeitet, die sich im einzelnen Lehrbetrieb nur unter grossem Aufwand schulen liessen. Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
Durch die Erhöhung der Beiträge an Anbieter von überbetrieblichen Kursen (üK) verspricht sich der Regierungsrat deshalb, die duale berufliche Grundbildung zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau zu fördern und die Aargauischen Lehrbetriebe finanziell dauerhaft zu entlasten. Zudem soll mit der Erhöhung der Beiträge ein Pool an engagierten Lehrbetrieben erhalten werden.
Am 19. Februar 2014 überwies der Landrat eine Parlamentarische Empfehlung von Flavio Gisler zu stufen- und praxisgerechtem Französischunterricht. Die Empfehlung verlangt, dass Schülerinnen und Schüler im Niveau B bereits von Beginn der Oberstufe vom Französischunterricht dispensiert werden können und diese Dispensation nicht mehr nur von den Noten in Deutsch und Englisch, sondern von einer Gesamtbeurteilung abhängig sind.
Der Erziehungsrat hat nun an der Sitzung vom 3. September 2014 einen Bericht für die Vernehmlassung frei gegeben, in welchem er skizziert, wie die Parlamentarische Empfehlung umgesetzt werden könnte. Der Erziehungsrat ist der Meinung, dass vom Grundsatz, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler in Kontakt mit der Französischen Sprache kommen sollten, nicht abgerückt werden sollte.
Les annexes 1 et 6 de l'ordonnance du DEFR du 11 mars 2005 concernant les conditions minimales de reconnaissance des filières de formation et des études postdiplômes des écoles supérieures sont modifiées.
Les Chambres fédérales ont adopté le 21 mars 2014 la Loi fédérale sur Ia diffusion de Ia formation suisse a l'étranger (Loi sur les écoles suisses à I'étranger, LESE ; révision totale de la loi fédérale du 9 octobre 1987 concernant l'encouragement de l'instruction de jeunes Suisses et Suissesses de l'étranger). En vue de l'entrée en vigueur de la nouvelle loi, prévue pour 2015, une ordonnance est en cours d'élaboration et sera mise en audition auprès des milieux intéressés.
l'ordonnance relative à la loi sur l'encouragement et la coordination des hautes écoles (O-LEHE) contient les dispositions d'exécution permettant la mise en vigueur de la loi sur l'encouragement et la coordination des hautes écoles (LEHE). Les ordonnances du DEFR concernent le maintien de certaines dispositions dans le domaine des hautes écoles spécialisées.
Die Steuerung und Finanzierung der subventionierten nichtkantonalen Berufsfachschulen (BFS) ist im Kanton Aargau als Verbundaufgabe der drei Hauptakteure Kanton, Gemeinden und Trägerschaften der BFS (Trägergemeinde oder privater Träger) organisiert. Diese Organisationform bedingt, dass die Entscheidungsbefugnisse sowie die Finanzierungs- und Aufsichtspflichten dieser drei Hauptakteure so definiert sind, dass eine effiziente Aufgabenerfüllung (Steuerung, Finanzierung und Aufsicht) im Berufsschulwesen sichergestellt werden kann.
Von den vorgeschlagenen Neuerungen verspricht sich der Regierungsrat mehr Kostentransparenz, eine klarere Trennung von Grund- und Weiterbildung sowie von Infrastruktur und Betrieb und ein Verbesserung in der finanziellen Steuerung der BFS. Zudem wird sichergestellt, dass Kanton und Gemeinden die Kostendynamik im Bereich der beruflichen Grundbildung gemeinsam tragen und die finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden erhöht wird.