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Der Kanton Basel-Stadt weist eine hohe Anzahl schützenswerter Naturobjekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung auf. Diese wurden teilweise bereits im Jahr 1984 durch den Basler-Naturatlas erfasst und im Jahr 2011 durch das Kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar Basel-Stadt) sowie kommunale Inventare ergänzt und aktualisiert.
Die Bundesverfassung sowie die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung beauftragen den Kanton, die besonders wertvollen Naturobjekte, insbesondere jene von nationaler und regionaler Bedeutung, nachhaltig zu schützen. Aus diesem Grund soll auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung das Naturobjekt Autal, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden.
Übergeordnetes Ziel des Agglomerationsprogramms der 4. Generation besteht darin, dass die mit dem AP 3G begonnenen Arbeiten konsequent weitergeführt und vertieft werden. Mit dem AP 3G wurden verschiedene wichtige und grosse Massnahmen in Angriff genommen, darunter die WOV, der Kantonsbahnhof oder die Umsetzung der prioritären Massnahmen des Veloverkehrskonzepts. Der Fokus der Agglomeration in den nächsten Jahren besteht darin, diese Massnahmen konsequent weiterzuverfolgen und umzusetzen.
Die Teilrevision des Gesetzes über Freizeitgärten ist aufgrund der im Vollzug gemachten Erfahrungen notwendig geworden und bedarf einer Präzisierung und Ergänzung. Ziele der Teilrevision sind effizientere formelle Abläufe, klarere Rollenzuteilungen der involvierten Behörden und Privaten sowie mehr Klarheit für die FreizeitgartenpächterInnen und Rechtssicherheit im Konfliktfall.
Die Umsetzung der Teilrevision bringt daher Anpassungen in verschiedenen Gesetzesbestimmungen mit sich. Um zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, werden Details der Umsetzung und des Vollzugs in einer neuen Verordnung geregelt, die gleichzeitig mit den Anpassungen des Gesetzes in Kraft gesetzt werden soll.
Die K 103 Oltnerstrasse ist Hauptverkehrsachse und Autobahnzubringer für den Raum Olten und – zum Teil – für das Niederamt und weist eine Verkehrsbelastung von rund 26'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die K 103 Oltnerstrasse ist zu den Verkehrsspitzen stark belastet. Die langen Staus führen zu erheblichen Verlustzeiten beim Motorisierten Individualverkehr (MIV), vor allem aber auch beim öV. In solchen Stausituationen kann sich der Bus nicht mehr an den beiden per Lichtsignalanlage geregelten Knoten (Höhe, Oltnerstrasse) anmelden, und der Fahrplan kann nicht mehr eingehalten werden. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen sind sowohl die Ein- und Abbiegebeziehungen zu den seitlichen Nutzungen als auch das Queren für den Fuss- und Veloverkehr entlang der K 103 nur schwer möglich.
Mit dem vorliegenden Bauprojekt für den Ausbau und die Sanierung der Oltnerstrasse werden wesentliche Massnahmen aus dem Verkehrsmanagement Wiggertal umgesetzt. Um die Fahrplanstabilität des Busses zu verbessern, ist es erforderlich, genügend Platz zu schaffen, damit die Busspur in Fahrtrichtung Olten bereits ab Knoten Höhe erstellt werden kann. Dazu ist auch der Abbruch von Gebäuden auf der Ostseite der Oltnerstrasse im Abschnitt Überführung Höhe bis und mit dem ehemaligen Bahnwärterhaus der SBB vorgesehen. Da in Olten die Abflusskapazität durch den Postplatz beschränkt ist, wird auch zukünftig der Rückstau aus Olten zu den Verkehrsspitzenzeiten für den MIV nicht zu vermeiden sein. Um die Abbiegebeziehungen zu verbessern, wird ab Knoten Höhe bis zur Einmündung Wartburgstrasse ein Mehrzweckstreifen erstellt.
In Richtung Festungstunnel wird zukünftig der Stau vermieden werden können. Dies wird durch den Umbau der bestehenden Lichtsignalanlagen Oltnerstrasse/Städtli und Höhe und den Bau von zwei zusätzlichen Lichtsignalanlagen (Dosieranlagen) Längacker und Kloosmatte erreicht. Die vier Lichtsignalanlagen ermöglichen die Busbevorzugung und dienen auch dem sicheren Queren durch Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Busspuren in Richtung Süden sind zukünftig nur noch abschnittsweise erforderlich. Für den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) werden auf die ganze Projektlänge ein Parallelweg und im Innerortsbereich, zur Aufwertung des Ortsbilds, eine Baumallee erstellt. Zusätzlich sind entlang der Oltnerstrasse beidseitig Radstreifen vorgesehen.
Die Kosten sind auf 36,62 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen Anteile von 10,36 Millionen Franken auf die Gemeinde Aarburg und von 26,26 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 7,47 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinde und des Kantons angerechnet werden.
2017 hat der Bundesrat die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR; SR 431.841) geändert. Dies hat Auswirkungen auf das Gebäude- und Wohnungsregister sowie auf die Amtliche Vermessung, weshalb die Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister und die Datenlogistik vom 29. Januar 2014 (LS 704.16) angepasst werden muss.
Insgesamt sprechen folgende Gründe für eine Revision der Verordnung: Bundesvorgaben zur Einführung neuer Merkmale im Gebäude- und Wohnregister; Einsatz von eCH-Standards und Anpassungen gemäss der überarbeiteten Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung und im Gebäude- und Wohnungsregister; Entscheid des Regierungsrates, auf ein kantonales Gebäude- und Wohnungsregister-Nachführungssystem zu verzichten (vgl. Beschluss Nr. 1288/2018).
Somit übermitteln die Gemeinden die Erhebung und die Nachführung der Registerdaten direkt an das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister.
Le projet met en œuvre la modification du 15 décembre 2017 du code civil (art. 949b CC, identifiant des personnes dans le registre foncier et 949c CC, recherche d'immeubles sur tout le pays). Tous les titulaires de droits inscrits au grand livre devront pouvoir être identifiés grâce à leur numéro AVS. Le projet détaille la manière dont les offices du registre foncier devront procéder. La recherche d'immeubles sur tout le pays garantira aux autorités l'accès aux informations nécessaires à l'accomplissement des tâches qui leur incombent en vertu de la loi. Elles pourront ainsi savoir si une personne détient des droits sur un immeuble, et, le cas échéant, quels droits elle détient. Le projet porte pour l'essentiel sur l'objet de la recherche, les autorisations d'accès, le degré de précision des résultats et le fonctionnement du service de recherche d'immeubles sur tout le pays.
Das im Departement Gesundheit und Soziales angesiedelte Amt für Verbraucherschutz ist gegenwärtig in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunsthausweg 24 (Laboratorium) und im Calame-Haus (Büros) an der Oberen Vorstadt 14 in Aarau untergebracht. Das über 100-jährige Laborgebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Auch reichen die vorhandenen Platzverhältnisse vor Ort zur Durchführung der geforderten Untersuchungen nicht aus. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Tätigkeiten von Inspektion und Untersuchung sind eng miteinander verknüpft und erfordern einen regen Austausch von Inspektions- und Laborpersonal.
Darum hat der Regierungsrat im Dezember 2017 entschieden, das Amt für Verbraucherschutz unter einem Dach zusammenzuführen. Der Kauf des Bildungszentrums in Unterentfelden im Dezember 2018 bedeutet eine Lösung für den Neubau auf einem Grundstück im Eigentum des Kantons, die sofort geplant und zeitnah realisiert werden kann. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Projektierungskredit über 4,7 Millionen Franken beantragt, der im August 2019 ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurde. Das im Detail erstellte Vorprojekt weist Erstellungskosten von 43,9 Millionen Franken aus.
Unter Einbezug der Vorlaufkosten von Fr. 160'000.– und einer Kostenermittlungstoleranz von 10 % wird dem Grossen Rat ein Baukredit von total 48,46 Millionen Franken beantragt. Für dieses Bauvorhaben wird vorgängig, gestützt auf § 66 der Verfassung des Kantons Aargau eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die vorhandene Prüfinfrastruktur des Strassenverkehrsamts in Schafisheim ist dem stetigen Zuwachs von prüfungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr gewachsen. In Zukunft ist weiter mit einem kontinuierlichen Anstieg des Fahrzeugbestands zu rechnen.
Die bestehende Prüfhalle wurde im Jahr 1973 in Betrieb genommen. Obwohl in den letzten Jahren laufend werterhaltende Massnahmen realisiert wurden, bedarf das Gebäude einer Gesamtsanierung und einer Anpassung an die heutigen Anforderungen und technischen Standards.
Aufgrund dieser Ausgangslage ermächtigte der Regierungsrat im Oktober 2018 das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau), in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres die Projektierung für die Gesamtsanierung der bestehenden Prüfhalle und den Neubau einer Zusatzhalle durchzuführen. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 22,34 Millionen Franken erforderlich. Das Baubewilligungsverfahren wird parallel zum politischen Prozess für die Bewilligung des Verpflichtungskredits durchgeführt. Das Baugesuch wird voraussichtlich Ende Oktober eingereicht.
Die Informatik Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen ist heute an vier verschiedenen Standorten in Aarau untergebracht, was abteilungsinterne Abläufe erschwert und teilweise ineffizient macht. Einer dieser Mietstandorte wird zudem in zwei Jahren seitens Eigentümerschaft zurückgebaut, sodass der am 30. Juni 2022 auslaufende Mietvertrag nicht verlängert werden kann.
Entsprechend ist bereits auf diesen Zeitpunkt eine Nachfolgelösung zu finden. Ziel dabei ist es, die Abteilung künftig an einem einzigen Standort zu zentralisieren. In der Standort-Evaluation hat die kantonseigene Liegenschaft BZU in Unterentfelden in puncto Wirtschaftlichkeit am besten abgeschlossen.
Der Zusammenzug der Abteilung an einem Standort bietet die Chance, Synergien zu nutzen, abteilungsinterne Wege zu verkürzen sowie die bisherigen Standorte im Mietvertragsverhältnis aufzuheben, was ab 2024 Mietkosten im Umfang von Fr. 670'000.- jährlich einspart. Dies entspricht zwei wichtigen Stossrichtungen des Reformvorhabens Immobilien, nämlich «Eigentum vor Miete» und Konzentration der heute auf viele Standorte fragmentierten Zentralverwaltung.
Neben den Nutzungsanpassungen zur Schaffung der neuen Büroräumlichkeiten der ITAG werden gleichzeitig wichtige Sanierungsarbeiten vorgezogen, die der in Zukunft notwendigen grosszyklischen Sanierung des 1976 erstellten Gebäudes zuzuordnen sind. Bei der Ausführung der Teilsanierung des Gebäudes wird der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. So wird bei der zu ersetzenden Gebäudetechnik auf eine wirtschaftliche und energiesparende Ausführung Wert gelegt sowie konsequent die Wärmerückgewinnung bei der Lüftungs- und Kälteanlage umgesetzt.
Zusätzlich liefert eine Photovoltaik-Anlage Strom für den Eigenverbrauch und mit der bereits bewilligten Fenstersanierung können die Energiekosten reduziert werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand in der Höhe von rund 10,935 Millionen Franken vorgesehen, der vom Grossen Rat bewilligt werden muss.
Baden Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Würenlos auf Ersuchen der DEREBA AG die Festsetzung des Standorts «Steindler» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1).
Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Brugg Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Birrhard auf Ersuchen der Terractus AG die Festsetzung des Standorts «Steibode» als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung und als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel V 2.1 und A 2.1).
Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Der Gemeinderat Eiken beantragt auf Ersuchen der Initianten (Auffüllungsgesellschaft Sisseln-Münchwilen AG, Laufenburg (AGSM)) die Festsetzung der «Deponie Chremet» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Der Gemeinderat Mellikon beantragt auf Ersuchen der Steinbruch Mellikon AG die Festsetzung des «Steinbruchs Mellikon» als Deponie des Typs B im Richtplan (Kapitel A 2.1). Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Die bestehende Abfallplanung für den Kanton Appenzell Ausserrhoden stammt aus dem Jahr 1998 und wurde aufgrund der Vorgaben der damaligen Technischen Verordnung über Abfälle (TVA; SR 814.600) von 1991 erstellt. Die raumwirksamen Auswirkungen durch die Abfallplanung sind mit Regierungsratsbeschluss vom 14. Dezember 1999 in den kantonalen Richtplan eingeflossen.
Seitdem wurden einzig in der Nachführung 2006 (vom Regierungsrat in Kraft gesetzt per 1. Juni 2008) marginale Anpassungen des Kapitels E.4 Abfallbewirtschaftung im kantonalen Richtplan vorgenommen. Nach Inkrafttreten der neuen Abfallverordnung des Bundes (Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, VVEA; SR 814.600) sind die Kantone verpflichtet, ihre Abfall- und Deponieplanung bis Ende 2020 zu überarbeiten.
Die entsprechenden Arbeiten sind so weit fortgeschritten, dass der Regierungsrat die überarbeitete Abfall- und Deponieplanung im Sinne eines Zwischenberichtes zur Kenntnis genommen hat. Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im kantonalen Richtplan, weshalb mit der Überarbeitung der Abfall- und Deponieplanung auch das entsprechende Richtplankapitel E.4 Abfallbewirtschaftung angepasst wurde.
Die unabhängige Überprüfung zum Projekt Spange Nord ist abgeschlossen. Das ursprüngliche Projekt Spange Nord hat in der Schlussbewertung nicht am besten abgeschnitten. Die unabhängigen Experten empfehlen, den Autobahnanschluss Luzern-Lochhof in Betrieb zu nehmen. Jedoch nur westseitig mit einer Brücke über die Reuss (Reussportbrücke).
Der Zubringer in das Maihof-Quartier entfällt. Der Regierungsrat unterstützt die empfohlene Variante als neuen Lösungsansatz und nimmt Abstand vom bisherigen Projekt Spange Nord. Aus Sicht des Regierungsrates ist für den politischen Prozess der Einbezug von Interessierten bei Schlüssel-Infrastrukturprojekten zentral.
Der Kanton Zug erarbeitet derzeit zusammen mit den Einwohnergemeinden das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation. Eine Teilnahme am Agglomerationsprogramm des Bundes ermöglicht die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in der Agglomeration Zug durch den Bund, falls sie dessen Anforderungen entsprechen.
Der Bund hat die Kantone verpflichtet, zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit und zur Vermeidung von Überkapazitäten eine Abfallplanung zu erstellen. Die Abfallplanung soll insbesondere auch den Bedarf an Deponievolumen und die Standorte von Deponien ausweisen (Deponieplanung).
Bahnprojekte und bedeutende Bauvorhaben von Grundeigentümern werden in den kommenden Jahren zu markanten Veränderungen im Umfeld des Bahnhofs SBB führen. Diese Veränderungen haben spürbare Auswirkungen auf den angrenzenden Stadtraum sowohl nördlich als auch südlich des Bahnhofs.
Um den städtischen Raum auf darauf vorzubereiten und den notwendigen Anpassungsbedarf aufzuzeigen, hat der Regierungsrat ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses umreisst die Zukunft des für den Kanton wichtigen Stadtraums Bahnhof SBB, in dem es in einer Gesamtschau Aussagen zu den Bereichen Städtebau, Grünplanung und Verkehr formuliert. Dabei baut die ganzheitlich gedachte Strategie auf dem Bestand auf.
Le 23 septembre 2018, le peuple et l'ensemble des cantons ont accepté l'arrêté fédéral concernant les voies cyclables et les chemins et sentiers pédestres (art. 88 Cst.). Le présent projet répond au mandat constitutionnel prévoyant l'édiction d'une législation d'exécution. La loi fédérale sur les voies cyclables est mise en consultation dans ce cadre.
Das ÖV-Programm beschreibt die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung im öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Stadt. Gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat das ÖV-Programm alle vier Jahre.
Neue Angebote, kürzere Fahrzeiten und kundenfreundliche Tarife – das ÖV-Programm für die Jahre 2022-2025 legt den Fokus auf die Attraktivitäts- und Nachfragesteigerung im öffentlichen Verkehr. Es umfasst zahlreiche Massnahmen und Ziele, die den öffentlichen Verkehr in der Agglomeration fit für die Zukunft machen sollen. Der Schwerpunkt der Angebotserweiterungen liegt auf dem Busnetz.