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Der Regierungsrat hat die Baudirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens betreffend den Entwurf für die totalrevidierte Verordnung über die einheitliche Darstellung von Nutzungsplänen (nachfolgend Darstellungsverordnung; LS 701.12) beauftragt. Mit der totalrevidierten Darstellungsverordnung wird – wie bis anhin – eine vereinheitlichte Darstellung der Planergebnisse in den Nutzungsplanungen bezweckt.
Die Darstellungsverordnung ist seit über 35 Jahren in Kraft und wird den heutigen Anforderungen an die zeitgemässe planerische Darstellung von Nutzungsplanungen nicht mehr gerecht. Da die meisten Bestimmungen Änderungen erfahren, ist eine Totalrevision vorgesehen. Aus planungstechnischer Sicht soll zudem eine zeitgemässe und der guten Lesbarkeit Rechnung tragende Darstellung, die mit jener im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) übereinstimmt, ermöglicht werden.