Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
9. juillet 2012 - 31. décembre 2012

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Artikel 63a Hochschulen, der 2006 in die Bundesverfassung aufgenommen wurde, sieht auf schweizerischer Ebene eine neue Ordnung im Hochschulbereich vor: „Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen.“ Die Umsetzung diese Bestimmung verlangt zum einen ein Bundesgesetz, zum anderen ein entsprechendes Interkantonales Konkordat unter den Kantonen und als verbindendes Element eine Vereinbarung von Bund und Kantonen zur Zusammenarbeit.

Diese drei Erlasse sind die Grundlage für das Zustandekommen der gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen, namentlich die neue Schweizerische Hochschulkonferenz.