Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
29. janvier 2013 - 30. avril 2013

Änderung des Personalgesetzes - Nachführung im Hinblick auf die Verselbstständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal

Mit RRB Nr. 117/2012 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, ein Projekt zur Überführung der Versicherungskasse für das Staatspersonal (BVK) in eine privatrechtliche Stiftung durchzuführen. Die Verselbstständigung ist auf den 1. Januar 2014 vorgesehen, wobei die Stiftung „BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich“ Anfang 2013 errichtet und im Handelsregister eingetragen werden soll.

Im Rahmen der Projektorganisation wurde das Teilprojekt „Personalrecht“ unter Leitung des Personalamtes eingesetzt, dessen Hauptaufgabe die Übernahme der personalrechtlichen Bestimmungen der BVK-Statuten in das kantonale Personalrecht und die daraus folgende Nachführung des Personalrechts ist. Zu diesem Zweck wurde ein Vorentwurf zur Nachführung des Personalgesetzes im Hinblick auf die Verselbstständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal ausgearbeitet.