Source
zg.ch

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Terminée
7. février 2018 - 31. mai 2018

Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz)

Der Kanton Zug aktualisiert seine Rechtsgrundlagen zum Schutz der Bevölkerung im Fall von Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen. Das Gesetzesvorhaben bezweckt, die Handlungsfähigkeit der kantonalen und kommunalen Institutionen der Legislative und der Exekutive zu erhalten, wenn die üblichen Mittel und Entscheidungswege aufgrund der ausserordentlichen Dringlichkeit im Ereignisfall nicht genügen. Im Weiteren werden die kantonalen Rechtsgrundlagen an neue Bundesvorgaben anpasst.