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Im Kanton Zürich sollen die bisherigen, in die Jahre gekommenen Rechtsgrundlagen Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz von 1974 und Wasserwirtschaftsgesetz von 1991 durch ein neues Wassergesetz ersetzt und vereinheitlicht werden. Das neue Wassergesetz (Vernehmlassungsvorlage) setzt den Auftrag des Regierungsrats gemäss RRB Nr. 344/2010 um und bringt das kantonale Wasserrecht auf den neuesten Stand.
Das Wassergesetz regelt einerseits die für die Umsetzung des Bundesrechts notwendigen Vorschriften in den Bereichen Gewässerschutz und Hochwasserschutz und enthält andererseits kantonale Bestimmungen zur Nutzung des Wassers. Damit sollen Schutz, Nutzung und Bewirtschaftung der Gewässer – von Trinkwasserversorgung und Lebensraumfunktionen bis hin zu Energieproduktion und Hochwassersicherheit – in einem integralen Erlass zusammengeführt werden.