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Der Kantonsrat hat am 14. März 2011 das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beschlossen. Es ist geplant, das Gesetz auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt sollen die vom Regierungsrat zu erlassenden Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt werden. Die Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) enthält im Wesentlichen Bestimmungen zur Organisation der Jugendhilfestellen, zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen, zur kantonalen Jugendhilfekommission sowie zur Berechnung und Budgetierung der Gemeindebeiträge.
Die Verordnung über die Alimentenhilfe und die Kleinkindbetreuungsbeiträge (AKV) regelt insbesondere den Vollzug der Inkassohilfe und der im KJHG vorgesehenen finanziellen Leistungen (Alimentenbevorschussung, Kleinkindbetreuungsbeiträge und Überbrückungshilfe). Die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (SPMV) enthält hauptsächlich Bestimmungen zum Abklärungsverfahren sowie zur Durchführung und legt die für die Erteilung der Bewilligung notwendigen Anforderungen an die Berufsausbildung und die Berufserfahrung fest.