Terminée
6. août 2010 - 15. novembre 2010

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetzes

Gerne unterbreiten wir Ihnen in der Beilage unseren Entwurf für eine Teilrevision des EG KVG zur Vernehmlassung. Anlass für die Revision ist einerseits ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts vom 24. September 2008, das die geltende Regelung der für die Prämienverbilligung massgebenden Verhältnisse und der Anpassung der Prämienverbilligung bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen für verfassungswidrig erklärt hat. Andererseits haben die Eidgenössischen Räte am 19. März 2010 Art. 64a und 65 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geändert, was eine Anpassung des EG KVG notwendig macht.

Es geht dabei im Wesentlichen um die bundesweite Vereinheitlichung der Verlustscheinsübernahme bei unbezahlten Krankenkassenprämien und um eine Verpflichtung der Kantone, die Prämienverbilligungen in jedem Fall direkt an die Krankenversicherer auszuzahlen. Schliesslich sollen im Zuge der anstehenden Änderung auch vier weitere, weniger bedeutsame Bestimmungen geändert werden (§§ 13, 20, 21 und 29a).