Source
www.notes.zh.ch

La publication sur Demokratis n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par les authorités cantonales responsables font foi.

Terminée
14. mai 2012 - 31. juillet 2012

Revision der Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Mit Beschluss vom 18. März 2011 hat das Bundesparlament das eidgenössische Psychologieberufegesetz verabschiedet, welches Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Damit wird die privatwirtschaftliche und eigenverantwortliche Berufsausübung der Psychotherapie zukünftig einheitlich und abschliessend durch den Bund geregelt. Dadurch ist Anpassungsbedarf im kantonalen Recht entstanden.

Die notwendigen Anpassungen in der Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen mit der vorliegenden Revision nun vorgenommen werden.