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Mit Beschluss vom 18. März 2011 hat das Bundesparlament das eidgenössische Psychologieberufegesetz verabschiedet, welches Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Damit wird die privatwirtschaftliche und eigenverantwortliche Berufsausübung der Psychotherapie zukünftig einheitlich und abschliessend durch den Bund geregelt. Dadurch ist Anpassungsbedarf im kantonalen Recht entstanden.
Die notwendigen Anpassungen in der Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen mit der vorliegenden Revision nun vorgenommen werden.