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Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des neuen kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG, LS 704.1) per 1. November 2012 zusammen mit vier Ausführungsverordnungen beschlossen. Von der Inkraftsetzung ausgenommen wurde § 14 KGeoIG, der zusammen mit der neuen Gebührenverordnung für Geodaten in Kraft gesetzt werden soll; bis dahin gilt weiterhin die Gebührenverordnung für Vermessungsdaten vom 18. Juli 2001.
Die Vernehmlassung zur neuen Gebührenverordnung im Frühling 2012 ergab Forderungen nach Abschaffung oder zumindest Reduktion und Vereinfachung der Grundgebühr sowie nach Reduktion der Gebühren für die Nutzung des Übersichtsplans und der Gebäudeadressen. Zudem wurde der Verzicht auf die Verrechnung von Geodiensten (Suchdienst und Darstellungsdienst) verlangt, woraufhin das Amt für Raumentwicklung den Entwurf grundlegend überarbeitet und einen neuen Entwurf der Gebührenverordnung vom 14. Februar 2013 samt Erläuterungen ausgearbeitet hat.