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Der RLP-BM bildet die Grundlage für Unterricht und Abschlussprüfungen in den anerkannten Bildungsgängen der Berufsmaturität und definiert die erforderlichen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen an der Nahtstelle zu den Fachhochschulen. Er führt die zu erreichenden Kompetenzen und die Anforderungen an die Bildungsgänge während der beruflichen Grundbildung (BM 1) und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM 2) auf. Der kantonale Lehrplan muss den Vorgaben der eidgenössischen Berufsmaturitätsverordnung sowie des Rahmenlehrplans entsprechen.
Die Rahmenbedingungen für die Berufsmaturität sind mit der BMV und dem RLP-BM eng vorgegeben: In der BMV sind bereits die Fächer des Berufsmaturitätsunterrichts (Art. 7 ff BMV) und die Mindestlektionenanzahl (1440 Lektionen, siehe Art. 5 Abs. 4 BMV) vorgegeben. Zudem weist der RLP-BM eine sehr hohe Regelungsdichte auf: Die Lerngebiete der Fächer und die zu erreichenden fachlichen Mindestkompetenzen, welche Grundlage für die Abschlussprüfungen bilden, sowie die Lektionenzahl pro Fach sind im RLP-BM vorgegeben. Der RLP-BM setzt weiter Form und Dauer der Abschlussprüfungen fest.