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Nach Ansicht des Bundes nehmen die Mehrheit der Kantone ihre Verantwortung im Film- und Computerspielebereich nicht genügend wahr. Im Rahmen von Testkäufen hätten rund 50% der Jugendlichen Filme und Computerspiele kaufen können mit für sie ungeeigneten gewalthaltigen oder pornografischen Inhalten.
Der regulierende Kinder- und Jugendmedienschutz im Kanton Zürich beschränkt sich derzeit auf Vorschriften betreffend das Zutrittsalter zu öffentlichen Filmvorführungen. Am 27. Januar 2016 ermächtigte der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) durchzuführen. Mit diesem Gesetzesvorhaben wird in den im Gesetzestitel genannten Bereichen eine Verstärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bezweckt.