Terminée
14. mars 2012 - 30. juin 2012

Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt, zum Vorentwurf des Gesetzes über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) und den damit verbundenen Anderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), der Verordnung über die nähere Umschreibung der Begriffe und Inhalte der baurechtlichen Institute sowie über die Mess- und Berechnungsweisen (Allgemeine Bauverordnung, ABV), der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Verordnung über die Verschärfung oder die Milderung von Bauvorschriften für besondere Bauten und Anlagen (Besondere Bauverordnung II, BBV II) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Baupolizeirecht umfasst alle Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der Gesundheit bei Bauten und Anlagen. Zum Baupolizeirecht gehören insbesondere die Baubegriffe und Messweisen.

Dessen Regelung ist Sache der Kantone. Dies hat zur Folge, dass im Baurecht nicht überall die gleichen Begriffe verwendet oder identische Begriffe unterschiedlich umschrieben werden. So werden beispielsweise die Grenzabstände, die Gebäudehöhen, die Gebäudelängen usw. von Gemeinde zu Gemeinde, von Kanton zu Kanton verschieden definiert und gemessen.