La publication sur Demokratis n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par les authorités cantonales responsables font foi.
Der Gemeinderat der Stadt Zürich reichte vor vier Jahren eine Behördeninitiative (KR-Nr. 324/2008) beim Kanton ein mit dem Antrag, dass dieser beauftragt werden soll, ein Modell für die Zusammenarbeit zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Gemeinden zu vereinbaren. Es soll sich um eine planerische Massnahme handeln mit dem Ziel, die Strahlungsbelastung in den Siedlungsgebieten möglichst weitgehend zu senken. Zudem sei der Aufbau von Parallelinfrastrukturen der Mobilfunkbetreiber zu vermeiden.
Die Baudirektion hat im Auftrag des Regierungsrates eine Vorlage für die §§ 78 a und 249 a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ausgearbeitet, mittels welcher die Standorte von Mobilfunksendeanlagen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben optimiert werden könnten. Die Gesetzesänderung bezweckt, den Gemeinden ein Steuerungsinstrument für die Standortwahl in die Hand zu geben und das frühzeitige Zusammenwirken zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Gemeinden sicherzustellen. Gemäss dem vorgeschlagenen § 78 a PBG erfordert dies jedoch eine Änderung der kommunalen Bau- und Zonenordnung.