Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
4. mai 2016 - 31. juillet 2016

Anpassung der allgemeinen Anregung (Kulturlandinitiative)

Änderung des Verfahrens der Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung aufgrund des Bundesgerichtsentscheides vom 27. Mai 2015 zur Kulturlandinitiative

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 2015 den Kantonsrat verpflichtet, die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative (Vorlage 4833/2011) in einer referendumsfähigen Beschlussform zu verabschieden. Dieser Pflicht ist der Kantonsrat Zürich am 29. Februar 2016 nachgekommen.

Eine Volksabstimmung über die Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative findet voraussichtlich im November 2016 statt. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat zudem eine Gesetzvorlage ausgearbeitet, damit diese vom Bundesgericht vorgeschriebene Beschlussfassungspflicht im Gesetz festgeschrieben wird und damit das Verfahren der Volksinitiative in Form der allgemeinen Anregung möglichst schnell für die Bürgerinnen und Bürger wieder transparent und voraussehbar wird.