Source
www.notes.zh.ch

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Terminée
23. août 2016 - 31. octobre 2016

Änderung der Bestimmungen über die Gemeindebeiträge an die Kosten der Ombudsperson

Gemeinden, welche sich für einen Anschluss an die kantonale Ombudsstelle entscheiden, haben einen Beitrag an deren Kosten zu leisten. Nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre hat das bisherige Tarifsystem dazu geführt, dass die Einnahmen aus den Gemeindebeiträgen stets höher waren als der Aufwand, der effektiv auf Ombudsfälle aus den Gemeinden zurückgeführt werden kann. Eine vom Kantonsrat überwiesene Motion (Vorlage 259/2014) und eine vorläufig unterstützte parlamentarische Initiative (Vorlage 306/2014) verlangen deshalb eine präzisere Bemessung der Gemeindebeiträge.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat sich mehrheitlich für die Umsetzung der Motion ausgesprochen und unterbreitet ihren Entwurf nun in der Vernehmlassung. Dieser sieht ein aufwandbasiertes Modell vor, welches die Gemeinden nur entsprechend dem tatsächlich entstandenen Aufwand belastet. Damit kann die bisherige Quersubventionierung des Kantons durch die Ombudsgemeinden gestoppt und gleichzeitig auch eine verursachergerechte Kostenteilung unter den einzelnen Ombudsgemeinden erreicht werden.