Source
www.bs.ch

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Terminée
4. septembre 2021 - 4. décembre 2021

Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes

Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG)

Am 1. Januar 2014 ist das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden das Gesetz über die Inanspruchnahme der Allmend durch die Verwaltung und durch Private sowie das Allmendgebührengesetz aufgehoben.

Weiterhin in Kraft blieb bis anhin die Verordnung zum Allmendgebührengesetz (Allmendgebührenverordnung), die derzeit als Grundlage der Gebührenerhebung durch die Allmendverwaltung dient. Diese sowie gewisse Teile des aufgehobenen Allmendgebührengesetzes sollen durch die neue Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums (GebV NöRG) abgelöst werden und alle Gebühren regeln, die im Zusammenhang mit der Anwendung des NöRG und seiner Ausführungserlasse zu erheben sind.