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Mit Beschluss vom 26. Juni 2006 (bGS 212.02) hat der Kantonsrat beschlossen, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden der Interkantonalen Vereinbarung vom 26. September 2005 über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beitritt (bGS 212.02, Anhang 1). Der Beitritt erfolgte ausschliesslich für den Bereich der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen, die auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätig sind.
Die Aufsicht über die übrigen Stiftungen (sog. klassische Stiftungen im Sinne der Vereinbarung) nahm bzw. nimmt der Kanton Appenzell Ausserrhoden weiterhin selber wahr. Mit dieser Vorlage soll in Ergänzung zur Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht übertragen werden. Vorgesehen ist eine Übertragung der neuen Aufgaben per 1. Januar 2018.