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Das eidgenössische Parlament hat Ende September die Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Darin enthalten ist neu auch ein sozialpolitischer Ausgleich zugunsten der AHV. Dementsprechend heisst die Bundesvorlage neu „Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)“.
Die STAF verfolgt dieselben Ziele wie die in der Referendumsabstimmung vom 12. Februar 2017 abgelehnte Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die politischen Verpflichtungen der Schweiz bestehen nach wie vor; der Handlungsbedarf hat sich seither sogar noch erhöht. Im Zentrum der Vorlage stehen aus steuerlicher Sicht die Abschaffung der besonderen Steuerregime (Holding-, Domizil-, und Verwaltungsgesellschaften) und damit die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz.