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Das geltende Steuergesetz wurde per 1. Januar 2013 letztmals geändert. Seither sind viele bundesrechtliche Harmonisierungsvorschriften erlassen oder geändert worden. Diese bundesrechtlichen Vorgaben sind in die kantonale Gesetzgebung zu überführen.
Aufgrund der Rechtsprechung sowie unter dem Aspekt der bundesrechtlich gebotenen vertikalen und horizontalen Harmonisierung sind weitere Bestimmungen des Steuergesetzes (StG; bGS 621.11) anzupassen. Dort wo der Kanton aufgrund seiner Tarifhoheit einen Handlungsspielraum hat, sind verschiedene Bestimmungen zu konkretisieren.
Als indirekter Gegenvorschlag zur kantonalen Steuergerechtigkeitsinitiative sowie aufgrund der bundesrechtlichen Änderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildungskosten sollen die Kinderabzüge neu gestaltet werden.