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Die Diskussion über Machbarkeit, Wünschbarkeit und Finanzierbarkeit von medizinischen Leistungen ist allgegenwärtig. Als neues Instrument dazu hat die Gesundheitsdirektion im Frühling 2008 das Pilotprojekt «Medical Board» gestartet: Eine verwaltungsunabhängige Expertengruppe beurteilt die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von medizinischen Behandlungen und gibt Empfehlungen für den Einsatz von Therapien und Diagnoseinstrumenten ab. Daneben steht dem Kanton als klassisches Instrument für die Wahrnehmung dieser Aufgabe die Spitalplanung zur Verfügung.
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Kantone, ihre Spitalplanung zu erneuern. In der neuen Spitalplanung stehen nicht mehr der Bettenbedarf, sondern medizinische Leistungen wie beispielsweise Kaiserschnitte, Blinddarm- oder Hüftoperationen im Vordergrund. Dabei geht es nur um die stationären Spitalleistungen der obligatorischen Grundversicherung.
Der Kanton Zürich strebt auch in der Spitalplanung einen möglichst wettbewerbsorientierten Ansatz an. Die Planung soll dort eingreifen, wo die medizinische Behandlungsqualität verbessert oder die Kosten gesenkt werden können. Der Versorgungsbericht ist der erste Schritt auf dem Weg der Zürcher Spitalplanung 2012.