Concluse
7. giugno 2013 - 16. settembre 2013

Totalrevision Einführungsverordnung zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz

Anlass für die Revision ist eine Neuregelung der Ausbildung der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure. Per 1. November 2010 wurde das Bundesrecht dahingehend geändert, dass die Dauer der Ausbildung von bisher fünf Tagen auf mindestens drei Monate erhöht wurde. Dies vergrössert den Aufwand und entsprechend die anfallenden Kosten des Kantonalen Labors, das einen grossen Teil der Ausbildung gewährleistet, um ein Vielfaches.

Gleichzeitig wird die Revision dazu genutzt, Unklarheiten bei der Umsetzung der festgeschriebenen Zuständigkeiten zwischen dem Kantonalen Labor und den Gemeinden bzw. den beiden akkreditierten Städten Zürich und Winterthur zu beseitigen. Schliesslich soll die Regelung über die Ausbildung der Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure den neuen rechtlichen Gegebenheiten auf Bundesebene angepasst werden. Die weiteren Änderungen sind Ausfluss der neusten kantonalen Rechtsprechung (insbesondere betreffend die Gebühren), der bisherigen Handhabung in der Praxis oder dienen der sprachlichen Präzision.