Concluse
15. dicembre 2016 - 31. marzo 2017

Totalrevision der Bürgerrechtsverordnung

Der Bund hat die Rechtsgrundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts vollständig überarbeitet. Neu wird unter anderem vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung C vorliegt und sich die Person während insgesamt zehn Jahren in der Schweiz aufhält.

Das neue Bundesrecht erfordert eine grundlegende Überarbeitung der kantonalen Bürgerrechtsbestimmungen. Diese erfolgt in einem ersten Schritt durch die Totalrevision der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (auf den 1. Januar 2018) und in einem zweiten Schritt durch den Erlass eines neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (voraussichtlich 2020). Die Direktion der Justiz und des Innern hat einen Verordnungsentwurf für die Vernehmlassung erarbeitet.