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Auch die Bildungsdirektion formulierte Bedarf, das Stipendienwesen einer Überprüfung zu unterziehen. Der Kanton Zürich verfügt über das detail- und umfangreichste Stipendienrecht, was komplizierte und aufwändige Prozesse zur Folge hat mit teilweise unverständlichen Ergebnissen aufgrund von Schwelleneffekten und Verzerrungen.
Der Regierungsrat lehnte die beiden parlamentarischen Initiativen zwar ab, erklärte sich jedoch bereit, eine umfassende Reform des Stipendiensystems an die Hand zu nehmen, die auch verschiedenen Empfehlungen der KBIK Rechnung trägt. Die KBIK verabschiedete im Mai 2013 Empfehlungen zu den Grundzügen und Eckwerten für die im Rahmen einer Gesamtlösung zu erarbeitende neue Stipendienordnung, welche nun zur Vernehmlassung stehen. Gestützt auf dieses Grundlagendokument und die Ergebnisse der Vernehmlassung werden dann die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und die Verordnung erstellt.