Concluse
24. giugno 2015 - 31. agosto 2015

Nachführung der Personalverordnung und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz

Mit dem Gesetz über die Nachführung des Personalrechts im Hinblick auf die Verselbstständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal (in Kraft seit 1. Mai 2015) wurden bestehende personalrechtliche Regelungen von den ehemaligen Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal ins Personalgesetz überführt. Parallel dazu wurden auch die Bestimmungen des Personalgesetzes in Bezug auf die Bearbeitung der Personendaten und das Case Management (in Kraft seit 1. Mai 2015) angepasst.

Die Änderungen im Personalgesetz bedingen auch eine Anpassung der Personalverordnung (PVO, LS 177.11) und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111). Es sind insbesondere die das Verhältnis zur Vorsorgeeinrichtung betreffenden Bestimmungen und die Bestimmungen betreffend die Bearbeitung von Personendaten und Case Management anzupassen.